Datum: 06.12.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:11 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:11 Uhr bis 17:28 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergaben
1.1 Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Designestrich mit Unterbau
1.2 Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Trockenbau Decke Saal
1.3 Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Fernmeldetechnik Monitoring
1.4 Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Medientechnik
1.5 Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Bühnentextilien
1.6 Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Bühnenbeleuchtung
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Gunzenhausen „Süd, Teilbaugebiet II“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1563, 1563/2, 1563/3, 1563/7, 1563/11 und 1563/12, Gemarkung Gunzenhausen (Albert-Schweitzer-Straße/Frauenknechtstraße), zur Errichtung von Wohnbebauung; Auswertung und Abwägung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
7.3 Verkehrsschild „Verbot der Einfahrt“ an der Eisbahn
7.2 Palisaden an den Bäumen in Unterwurmbach
7.1 Ersatzpflanzung von Bäumen in der Sonnenstraße
7 Sonstiges und Bekanntgaben
6 Errichtung von Übersichtstafeln im Gewerbegebiet Nord
5.2 Bauherr: AWO Arbeiterwohlfahrt Mittelfranken Süd e. V. Bauvorhaben: Nutzungsänderung von Ausstellungs- und Lagerflächen in eine Tagesstätte mit Nebenräumen und Lager Baugrundstück: An der Stemme 16 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 1360 und 1361/1
5.1 Bauherr: Dr. Amesöder Simon Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses Baugrundstück: Sinderlach 10 Gemarkung: Laubenzedel Flur-Nr.: 540
5 Baugesuche
4 Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 6. Änderung des Bebauungsplanes „Frickenfelden I“ durch Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB zur Neuerrichtung eines Nahversorgungszentrums im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 281, 281/2 und 281/3, alle Gemarkung Frickenfelden; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

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1. Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (48./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.12.2017 ö Vorberatung 1
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1.1. Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Designestrich mit Unterbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (48./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.12.2017 ö Beschliessend 1.1

Beschluss

Der Auftrag für den Designestrich mit Unterbau wird an
die Firma

Hubert Pupeter GmbH Estriche - Betonböden
Hans Böckler Str. 4
86551 Aichach

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 10.11.2017 erteilt.


Die Auftragssumme beträgt

267.961,82 € einschl. 19% MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.2. Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Trockenbau Decke Saal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (48./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.12.2017 ö Beschliessend 1.2
Stadtrat 14. Sitzung (54./XIV) des STADTRATES 13.12.2017 ö Beschliessend 1.1

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

Aufgrund des überhöhten Ausschreibungsergebnisses für die Trockenbauarbeiten Decke Saal wird die Ausschreibung aufgehoben. Die Architekten werden beauftragt, die Arbeiten erneut auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.3. Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Fernmeldetechnik Monitoring

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (48./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.12.2017 ö Beschliessend 1.3

Beschluss

Der Auftrag für die Fernmeldetechnik / Monitoring wird an
die Firma

Schlagenhauf GmbH
Ludwig-Lutz-Straße 8
73479 Ellwangen

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 27.10.2017 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt

20.386,72 € einschl. 19% MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.4. Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Medientechnik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (48./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.12.2017 ö Beschliessend 1.4
Stadtrat 14. Sitzung (54./XIV) des STADTRATES 13.12.2017 ö Beschliessend 1.2

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

Den Auftrag für die Medientechnik an die Firma

TronikDsign GmbH
Dorfstraße 7
87493 Heising

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 27.10.2017 zu beauftragen.

Die Auftragssumme beträgt

429.751,25 € einschl. 19% MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.5. Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Bühnentextilien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (48./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.12.2017 ö Beschliessend 1.5

Beschluss

Der Auftrag für die Bühnentextilien wird an
die Firma

Tüchler Deutschland GmbH
Tiroler Straße 6
45659 Recklinghausen

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 06.11.2017 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt

22.043,00 € einschl. 19% MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.6. Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Bühnenbeleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (48./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.12.2017 ö Beschliessend 1.6

Beschluss

Den Auftrag für die Bühnenbeleuchtung wird an
die Firma

Scheinwurf GmbH
Rembrandtstraße 7
81245 München

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 27.10.2017 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt

83.722,32 € einschl. 19% MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Gunzenhausen „Süd, Teilbaugebiet II“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1563, 1563/2, 1563/3, 1563/7, 1563/11 und 1563/12, Gemarkung Gunzenhausen (Albert-Schweitzer-Straße/Frauenknechtstraße), zur Errichtung von Wohnbebauung; Auswertung und Abwägung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (48./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.12.2017 ö Beschliessend 2

Beschluss

  1. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit von Montag, 11.09.2017 bis einschließlich Donnerstag, 12.10.2017 statt.

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen von 9 Trägern öffentlicher Belange zur Kenntnis.

       Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurde 1 Einwendung vorgebracht.

  1. Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 24.11.2017 werden zum Beschluss erhoben.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten zu lassen die Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungsführer über das Auswertungs- und Abwägungsergebnis zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7.3. Verkehrsschild „Verbot der Einfahrt“ an der Eisbahn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (48./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.12.2017 ö Vorberatung 7.3
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7.2. Palisaden an den Bäumen in Unterwurmbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (48./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.12.2017 ö Vorberatung 7.2
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7.1. Ersatzpflanzung von Bäumen in der Sonnenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (48./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.12.2017 ö Vorberatung 7.1
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7. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (48./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.12.2017 ö 7
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6. Errichtung von Übersichtstafeln im Gewerbegebiet Nord

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (48./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.12.2017 ö Beschliessend 6

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung der Stadt Gunzenhausen beschließt:

Für das Gewerbegebiet Nord werden im Bereich der Ansbacher Straße und der Ludwig-Erhard-Straße zwei Übersichtstafeln mit Lageplan und Unternehmensangaben aufgestellt.
Die Ausführung der Übersichtstafeln erfolgt auf Basis des bereits beschlossenen Beschilderungskonzepts für die Stadt Gunzenhausen.
Mit der Lieferung der Tafeln wird die Fa. Bernd Fischer alulines GmbH & Co. KG, Bad Rappenau, aufgrund ihres Angebots vom 17.10.2017 beauftragt.
Die Kosten für die Übersichtstafeln belaufen sich auf 19.000,- Euro inkl. MwSt. zzgl. Tiefbaukosten in Höhe von ca. 5.500,- Euro.

Den Kosten stehen Einnahmen in Höhe von 3.000,- Euro für die einzelnen Unternehmensschilder entgegen.

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2018 bereitzustellen.

Für die Gewerbegebiete Süd, B 13 – West/ An der Scheupeleinsmühle und Industriestraße/Nürnberger Straße/Weinstraße sind Übersichtstafeln im gleichen Design vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.2. Bauherr: AWO Arbeiterwohlfahrt Mittelfranken Süd e. V. Bauvorhaben: Nutzungsänderung von Ausstellungs- und Lagerflächen in eine Tagesstätte mit Nebenräumen und Lager Baugrundstück: An der Stemme 16 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 1360 und 1361/1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (48./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.12.2017 ö 5.2

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 30 und 36 BauGB unter der Voraussetzung erteilt, dass der Bauherr im Grundbuch eine Grunddienstbarkeit eintragen lässt, wonach er und dessen Rechtsnachfolger die von der städtischen Kläranlage derzeit und im künftigen Umfang ausgehenden Immissionen, insbesondere Geruchsimmissionen, nach Maßgabe des Immissionsschutzrechts dulden (siehe Festsetzung im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Am Schießwasen / Teilbaugebiet Süd“, 6. Änderung). Der Vollzug der Eintragung ist der Stadt Gunzenhausen und dem Landratsamt Weißenburg – Gunzenhausen gegenüber mit dem Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.

  1. Die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Am Schießwasen / Teilbaugebiet Süd“, 6. Änderung, sind zu beachten und einzuhalten.

  1. Die Auflagen der Fachbehörden, insbesondere im Hinblick auf den Immissions- und Brandschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.1. Bauherr: Dr. Amesöder Simon Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses Baugrundstück: Sinderlach 10 Gemarkung: Laubenzedel Flur-Nr.: 540

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (48./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.12.2017 ö 5.1

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 35 und 36 BauGB erteilt.

  1. Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Natur- und Landschaftsschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

  1. Eine Abweichung von den Abstandsflächenbestimmungen gemäß Art. 63 BayBO wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (48./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.12.2017 ö Vorberatung 5
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4. Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (48./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.12.2017 ö Beschliessend 4

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Aufstellung vom 28.11.2017 über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO durch die Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 6. Änderung des Bebauungsplanes „Frickenfelden I“ durch Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB zur Neuerrichtung eines Nahversorgungszentrums im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 281, 281/2 und 281/3, alle Gemarkung Frickenfelden; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (48./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.12.2017 ö Beschliessend 3

Beschluss

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit von Freitag, 14.07.2017 bis einschließlich Donnerstag, 17.08.2017 statt.

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die 17 eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

       Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Einwendungen vorgebracht.

  1. Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 27.11.2017 werden zum Beschluss erhoben.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten zu lassen und das Aufstellungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.

Aufgrund der überörtlichen Raumbedeutsamkeit des Vorhabens ist ein vereinfachtes Raumordnungsverfahren gemäß Art. 26 BayLplG durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 11:48 Uhr