Datum: 17.01.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 16:16 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 16:16 Uhr bis 16:26 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Gunzenhausen „Süd, Teilbaugebiet II“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1563, 1563/2, 1563/3, 1563/7, 1563/11 und 1563/12, Gemarkung Gunzenhausen (Albert-Schweitzer-Straße/Frauenknechtstraße), zur Errichtung von Wohnbebauung; Satzungsbeschluss
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplanes VII.2 „Südliche Vorstadt“ zur Anpassung der Festsetzungen im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1117 (Teilfläche), 297/8 (Teilfläche) und 299 (Teilfläche), alle Gemarkung Gunzenhausen, im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung einer Fahrradhandlung; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für die Errichtung einer Fahrradhandlung auf den Grundstücken Flur-Nrn. 297, 302 und 301/2 (Weißenburger Straße 60), alle Gemarkung Gunzenhausen; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
8 Sonstiges und Bekanntgaben
7.5 Bauherr: Ströer Media Deutschland GmbH Bauvorhaben: Errichtung einer beklebten und beleuchteten Großflächentafel, 1-seitig freistehend Baugrundstück: Nürnberger Straße 101 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 656/4
7.4 Bauherr: Klinikum Altmühlfranken Gunzenhausen, vertreten durch Herrn Vorstand Jürgen Winter Bauvorhaben: Sanierung und Restarbeiten KKG3 Klinikum Gunzenhausen Baugrundstück: Albert-Schweitzer-Straße 90 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1515/2
7.3 Bauherr: Skyline Gaststätten + Veranstaltungs GmbH, vertreten durch Herrn Samo Doric Bauvorhaben: Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses - Antrag auf Vorbescheid - Baugrundstück: Ansbacher Straße 9 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 813/3
7.2 Bauherr: Montanus Andrea und Michael R. Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses Baugrundstück: Büchelberg 238 Gemarkung: Büchelberg Flur-Nr.: 63
7.1 Bauherr: V.I.B. GmbH, vertreten durch Herrn Helmut Hönle Bauvorhaben: Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen - Antrag auf Vorbescheid - Baugrundstück: Büchelberg 261 und 263 Gemarkung: Büchelberg Flur-Nr.: 30
7 Baugesuche
6 Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO
5 Straßenbau Stadtteile – Kernweg 601.1; Auftragsvergabe
4 Baugebiet Sonnenwiese – Löschwasserbehälter; Auftragsvergabe
8.2 Einmündung in die Lerchenstraße (Verengung)
8.1 Stadtbusverkehr / Bedarfsampel bezüglich der Ausfahrtsituation vom Bahnhof in die Bahnhofstraße

Sitzungsdokumente öffentlich
Download TOP 3 - Anlage.pdf

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Gunzenhausen „Süd, Teilbaugebiet II“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1563, 1563/2, 1563/3, 1563/7, 1563/11 und 1563/12, Gemarkung Gunzenhausen (Albert-Schweitzer-Straße/Frauenknechtstraße), zur Errichtung von Wohnbebauung; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (49./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 17.01.2018 ö Beschliessend 3
Stadtrat 1. Sitzung (55./XIV) des STADTRATES 25.01.2018 ö Beschliessend 1

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat,
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB folgende Bebauungsplansatzung zu beschließen:

- siehe Anlage -

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplanes VII.2 „Südliche Vorstadt“ zur Anpassung der Festsetzungen im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1117 (Teilfläche), 297/8 (Teilfläche) und 299 (Teilfläche), alle Gemarkung Gunzenhausen, im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung einer Fahrradhandlung; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (49./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 17.01.2018 ö Beschliessend 2

Beschluss

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit von Montag, 24.04.2017 bis einschließlich Montag, 29.05.2017 statt.

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die 11 eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Einwendungen vorgebracht.

  1. Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 09.01.2018 werden zum Beschluss erhoben.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten zu lassen und das Aufstellungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für die Errichtung einer Fahrradhandlung auf den Grundstücken Flur-Nrn. 297, 302 und 301/2 (Weißenburger Straße 60), alle Gemarkung Gunzenhausen; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (49./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 17.01.2018 ö Beschliessend 1

Beschluss

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit von Montag, 24.04.2017 bis einschließlich Montag, 29.05.2017 statt.

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die 14 eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Einwendungen vorgebracht.

  1. Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 09.01.2018 werden zum Beschluss erhoben.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten zu lassen und das Aufstellungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (49./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 17.01.2018 ö 8
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7.5. Bauherr: Ströer Media Deutschland GmbH Bauvorhaben: Errichtung einer beklebten und beleuchteten Großflächentafel, 1-seitig freistehend Baugrundstück: Nürnberger Straße 101 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 656/4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (49./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 17.01.2018 ö Beschliessend 7.5

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Eine Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Vorhaben- und Erschließungsplanes „Betriebsgebäude für ein Dienstleistungs- und Handelsunternehmen sowie Einzelhandelsgeschäft – Autoteile und Kfz-Zubehör“ im Hinblick auf die Größe der Werbeanlage an der Fassade wird erteilt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Vorhaben- und Erschließungsplanes „Betriebsgebäude für ein Dienstleistungs- und Handelsunternehmen sowie Einzelhandelsgeschäft – Autoteile und Kfz-Zubehör“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7.4. Bauherr: Klinikum Altmühlfranken Gunzenhausen, vertreten durch Herrn Vorstand Jürgen Winter Bauvorhaben: Sanierung und Restarbeiten KKG3 Klinikum Gunzenhausen Baugrundstück: Albert-Schweitzer-Straße 90 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1515/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (49./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 17.01.2018 ö Beschliessend 7.4

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.

  1. Die Auflagen der Fachbehörden sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7.3. Bauherr: Skyline Gaststätten + Veranstaltungs GmbH, vertreten durch Herrn Samo Doric Bauvorhaben: Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses - Antrag auf Vorbescheid - Baugrundstück: Ansbacher Straße 9 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 813/3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (49./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 17.01.2018 ö Beschliessend 7.3

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB unter folgenden Voraussetzungen in Aussicht gestellt:

  1. Die Geschossigkeit ist von IV auf maximal II + Penthouse zu ändern.

  1. Ausreichende Stellplätze sind auf eigenem Grundstück - möglichst durch Tiefgarage - nachzuweisen.

  1. Die Immissionsschutzanforderungen sind einzuhalten.

  2. Einer Erschließung über die Jahnstraße wird zugestimmt, soweit eine geeignete Zufahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sowie den Anlieferverkehr für die angrenzende Gaststätte gesichert ist.

  1. Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Brandschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7.2. Bauherr: Montanus Andrea und Michael R. Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses Baugrundstück: Büchelberg 238 Gemarkung: Büchelberg Flur-Nr.: 63

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (49./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 17.01.2018 ö Beschliessend 7.2

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  2. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gunzenhausen – Büchelberg – 2. Änderung“ wird im Hinblick auf
    - die Nichteinhaltung der Höhenlage sowie
- die Errichtung der Stützmauern
zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gunzenhausen – Büchelberg – 2. Änderung“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7.1. Bauherr: V.I.B. GmbH, vertreten durch Herrn Helmut Hönle Bauvorhaben: Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen - Antrag auf Vorbescheid - Baugrundstück: Büchelberg 261 und 263 Gemarkung: Büchelberg Flur-Nr.: 30

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (49./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 17.01.2018 ö Beschliessend 7.1

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB unter den Voraussetzungen, dass

    - die Garage im Osten entfällt und
- im Zuge des Bauantragsverfahrens ein Kanalleitungsrecht für den durch das Grundstück
  Flur-Nr. 30, Gemarkung Büchelberg, verlaufenden städtischen Kanal im Grundbuch
  eingetragen wird
 
in Aussicht gestellt.

  1. Die Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gunzenhausen – Büchelberg“, 1. Änderung, im Hinblick auf
    - die Überschreitung der Baugrenze
- die Überschreitung des Sichtdreiecks und
- die Nichteinhaltung der max. Höhe des Kniestockes
werden in Aussicht gestellt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gunzenhausen – Büchelberg“, 1. Änderung, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (49./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 17.01.2018 ö Vorberatung 7
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6. Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (49./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 17.01.2018 ö Beschliessend 6

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Aufstellung vom 08.01.2018 über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO durch die Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Straßenbau Stadtteile – Kernweg 601.1; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (49./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 17.01.2018 ö Beschliessend 5

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung beschließt:

Die Straßenbauarbeiten für den Kernweg 601.1 werden an die Firma

Grillenberger Straßen- und Tiefbau GmbH
Hauptstraße 25
91719 Heidenheim/ Degersheim

zu den Einheitspreisen des Angebots vom 27.11.2017 übertragen.

Die Auftragssumme beträgt

241.895,23 EUR inkl. 19% MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Baugebiet Sonnenwiese – Löschwasserbehälter; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (49./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 17.01.2018 ö Beschliessend 4

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung beschließt:

Die Arbeiten zur Errichtung eines Löschwasserbehälters mit 100 m³ Inhalt im Baugebiet Sonnenwiese / Frickenfelden werden an die Firma

Grillenberger Straßen- und Tiefbau GmbH
Hauptstraße 25
91719 Heidenheim/ Degersheim

zu den Einheitspreisen des Angebots vom 12.09.2017 übertragen.

Die Auftragssumme beträgt

65.000,-- € inkl. 19% MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8.2. Einmündung in die Lerchenstraße (Verengung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (49./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 17.01.2018 ö Vorberatung 8.2
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8.1. Stadtbusverkehr / Bedarfsampel bezüglich der Ausfahrtsituation vom Bahnhof in die Bahnhofstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (49./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 17.01.2018 ö Vorberatung 8.1
Datenstand vom 30.09.2020 11:47 Uhr