Datum: 22.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrzentrale
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Jahresabschluss 2016 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim der Hospitalstiftung Gunzenhausen
2 Haushalt 2018 der Hospitalstiftung Gunzenhausen
4.2 Anträge
4.1 Geburtstag Stadtrat J. Brenner
4 Sonstiges und Bekanntgaben
3 Schulhof Stephani-Schule; Beschlussfassung zur überarbeiteten Planung der Außenanlagen (Pausenhof und Freisportanlagen)
2.4 Haushaltssatzung der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2018
2.3 Stellenplan 2018 der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN
2.2 WIRTSCHAFTSPLAN FÜR DAS BURKHARD-VON-SECKENDORFF-HEIM DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2018
2.1 HAUSHALTSPLAN DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2018

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1. Jahresabschluss 2016 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim der Hospitalstiftung Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 1. Sitzung (26./XIV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 12.02.2018 ö Beschliessend 1
Stadtrat 3. Sitzung (57./XIV) des STADTRATES 22.02.2018 ö 1

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 91 vom 12.02.2018) beschließt der Stadtrat:


1.        Der Jahresabschluss 2016 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim, der mit einem Jahresfehlbetrag von 303.418,50 Euro abschließt, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.        Dem Vorschlag der Verwaltung, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen und im Wirtschaftsjahr 2017 durch eine Verringerung der Kapitalrücklage auszugleichen, wird zugestimmt.

3.        Der Jahresabschluss 2016 wird zur örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Haushalt 2018 der Hospitalstiftung Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 3. Sitzung (57./XIV) des STADTRATES 22.02.2018 ö Vorberatung 2
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4.2. Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 3. Sitzung (57./XIV) des STADTRATES 22.02.2018 ö Vorberatung 4.2
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4.1. Geburtstag Stadtrat J. Brenner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 3. Sitzung (57./XIV) des STADTRATES 22.02.2018 ö Vorberatung 4.1
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4. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 3. Sitzung (57./XIV) des STADTRATES 22.02.2018 ö 4
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3. Schulhof Stephani-Schule; Beschlussfassung zur überarbeiteten Planung der Außenanlagen (Pausenhof und Freisportanlagen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 3. Sitzung (51./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 05.02.2018 ö Beschliessend 10
Stadtrat 3. Sitzung (57./XIV) des STADTRATES 22.02.2018 ö Beschliessend 3

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung lfd. Nr. 522 vom 05.02.2018 beschließt der Stadtrat, die Maßnahme (Variante 2) mit voraussichtlichen Gesamtkosten gemäß Kostenberechnung in Höhe von

rund 540.000,-- € einschl. 19% MwSt. und Nebenkosten

für den Pausenhof durchzuführen.

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Regierung von Mittelfranken höchstmögliche Fördermittel zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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2.4. Haushaltssatzung der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 1. Sitzung (26./XIV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 12.02.2018 ö Beschliessend 2.3
Stadtrat 3. Sitzung (57./XIV) des STADTRATES 22.02.2018 ö 2.4

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 94 vom 12.02.2018) beschließt der Stadtrat:


Aufgrund des Art. 20 des Bayer. Stiftungsgesetzes sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN folgende Haushaltssatzung:


§ 1










(1)
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt











im VERWALTUNGSHAUSHALT





in den Einnahmen und Ausgaben mit



435.400  €

und








im VERMÖGENSHAUSHALT






in den Einnahmen und Ausgaben mit



800.000  €

ab.



















(2)
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt
 










im ERFOLGSPLAN






in den Erträgen mit
in den Aufwendungen mit
Jahresfehlbetrag



6.940.700  €
7.465.600  €
524.900  €

und








im VERMÖGENSPLAN






in den Einnahmen und Ausgaben mit



3.390.700  €

ab.











§ 2










(1)
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im

Haushaltsplan sind nicht vorgesehen.










(2)
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen im Vermögensplan für das

Burkhard-von-Seckendorff-Heim wird auf
3.000.000  €

festgesetzt.























§ 3










(1)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
 









(2)
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für

das Burkhard-von-Seckendorff-Heim wird auf



3.100.000  €

festgesetzt.





       







§ 4











E n t f ä l l t .





§ 5










(1)
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.










(2)
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim wird auf
500.000 €

festgesetzt.



























§ 6











E n t f ä l l t .





















§ 7










Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.



Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.3. Stellenplan 2018 der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 3. Sitzung (57./XIV) des STADTRATES 22.02.2018 ö Beschliessend 2.3

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Personalausschusses vom 21.11.2017 (Beschluss-Nr. 80) stimmt der Stadtrat den Stellenplänen für Beschäftigte und der Stellenübersicht für Bedienstete in der Ausbildungszeit der Hospitalstiftung Gunzenhaus en für das Haushaltsjahr 2018 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.2. WIRTSCHAFTSPLAN FÜR DAS BURKHARD-VON-SECKENDORFF-HEIM DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 1. Sitzung (26./XIV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 12.02.2018 ö Beschliessend 2.2
Stadtrat 3. Sitzung (57./XIV) des STADTRATES 22.02.2018 ö 2.2

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 93 vom 12.02.2018) beschließt der Stadtrat:


Dem Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim für das Haushaltsjahr 2018 wird bei einem Volumen

a)        im  ERFOLGSPLAN         in den Erträgen mit        6.940.700  Euro
               in den Aufwendungen mit        7.465.600  Euro
               Fehlbetrag        524.900  Euro

b)        im  VERMÖGENSPLAN         in Einnahmen und Ausgaben mit        3.390.700  Euro

zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.1. HAUSHALTSPLAN DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 1. Sitzung (26./XIV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 12.02.2018 ö Beschliessend 2.1
Stadtrat 3. Sitzung (57./XIV) des STADTRATES 22.02.2018 ö 2.1

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 92 vom 12.02.2018) beschließt der Stadtrat:


Dem Haushaltsplan der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2018 wird bei einem Haushaltsvolumen

a)        im  VERWALTUNGSHAUSHALT  von        435.400  Euro

b)        im  VERMÖGENSHAUSHALT  von        800.000  Euro

insgesamt        1.235.400  Euro

zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.12.2020 13:50 Uhr