Datum: 18.04.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 16:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 16:21 Uhr bis 17:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neubau Wasch- und Lagerhalle im städtischen Bauhof; Auftragsvergabe Stahlbauarbeiten
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für den Neubau eines Verbrauchermarktes auf dem Grundstück Flur-Nr. 594 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen, Industriestraße 7; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
6 Sonstiges und Bekanntgaben
5.6 Bauherr: Leonhard Böckler GmbH & Co. KG Bauvorhaben: Teilabbruch best. Gebäude, Umnutzung Verkaufsfläche zu Wohnraum im EG Baugrundstück: Hensoltstraße 14 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 486, 486/6
5.5 Bauherr: Raab Thomas Bauvorhaben: Bau eines eingeschossigen Einfamilienhauses ohne Keller, mit anliegender Doppelgarage in Flachdachgestaltung. Hausdachgestaltung in versetzter Pultdachform, zur Südseite mit ca. 23 – 28° und im Norden mit ca. 38 – 40° Dachneigung -Antrag auf Vorbescheid- Baugrundstück: Justus-von-Liebig-Str. 1 Gemarkung: Unterwurmbach Flur-Nr.: 741/3
5.4 Bauherr: Kunz Ronny Bauvorhaben: Nutzungsänderung, Einbau von Wohnungen in ehem. Gaststätte & Nebengebäuden Baugrundstück: Nürnberger Str. 38 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 516/4
5.3 Bauherr: Schmidt Roland Bauvorhaben: Ersatzbaumaßnahme „Zukunftskonzept – Fischhaus“ Wohngebäude, Wirtschaftsgebäude, Garagen, Streuobstwiese, Teich und Bauerngarten - Antrag auf Vorbescheid - Baugrundstück: Büchelberg 50 Gemarkung: Büchelberg Flur-Nr.: 297/1, 298
5.2 Bauherr: ACTION Deutschland GmbH Bauvorhaben: Nutzungsänderung eines Autohauses in einen Non-Food Discounter und Errichtung von Werbeanlagen Baugrundstück: Industriestraße 10 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 595
5.1 Bauherr: fmcc Immobilien, vertreten durch Herrn Andreas Schüller Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit 30 Wohnungen und Tiefgarage Baugrundstück: Weißenburger Str. 82 und 82a Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1118, 1118/2
5 Baugesuche
4 Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für ein Sonstiges Sondergebiet „Elektro- und Elektronikfachmarkt“ auf den Grundstücken Flur-Nrn. 699 und 699/2, Gemarkung Gunzenhausen, Bahnhofstraße 18 und 20; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

zum Seitenanfang

1. Neubau Wasch- und Lagerhalle im städtischen Bauhof; Auftragsvergabe Stahlbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 5. Sitzung (53./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.04.2018 ö Beschliessend 1

Beschluss

Der Auftrag für die Stahlbauarbeiten wird an die Firma

E.L.F Hallen- und Maschinenbau GmbH
Lüchtringer Weg 52
37603 Holzminden

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 09.04.2018 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt 133.609,35 € einschl. 19% Mwst..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für den Neubau eines Verbrauchermarktes auf dem Grundstück Flur-Nr. 594 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen, Industriestraße 7; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 5. Sitzung (53./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.04.2018 ö Vorberatung 2
zum Seitenanfang

6. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 5. Sitzung (53./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.04.2018 ö 6
zum Seitenanfang

5.6. Bauherr: Leonhard Böckler GmbH & Co. KG Bauvorhaben: Teilabbruch best. Gebäude, Umnutzung Verkaufsfläche zu Wohnraum im EG Baugrundstück: Hensoltstraße 14 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 486, 486/6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 5. Sitzung (53./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.04.2018 ö Beschliessend 5.6

Beschluss

  1. Das gemeindliche  Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.5. Bauherr: Raab Thomas Bauvorhaben: Bau eines eingeschossigen Einfamilienhauses ohne Keller, mit anliegender Doppelgarage in Flachdachgestaltung. Hausdachgestaltung in versetzter Pultdachform, zur Südseite mit ca. 23 – 28° und im Norden mit ca. 38 – 40° Dachneigung -Antrag auf Vorbescheid- Baugrundstück: Justus-von-Liebig-Str. 1 Gemarkung: Unterwurmbach Flur-Nr.: 741/3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 5. Sitzung (53./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.04.2018 ö Beschliessend 5.5

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Die Befreiungen von den Festsetzungen des r echtsverbindlichen Bebauungsplanes „Nr. II Unterwurmbach“, im Hinblick auf
       - die Nichteinhaltung der Geschossigkeit
- die Nichteinhaltung der Dachgestaltung
       werden erteilt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Nr. II Unterwurmbach“, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.4. Bauherr: Kunz Ronny Bauvorhaben: Nutzungsänderung, Einbau von Wohnungen in ehem. Gaststätte & Nebengebäuden Baugrundstück: Nürnberger Str. 38 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 516/4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 5. Sitzung (53./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.04.2018 ö Beschliessend 5.4

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.3. Bauherr: Schmidt Roland Bauvorhaben: Ersatzbaumaßnahme „Zukunftskonzept – Fischhaus“ Wohngebäude, Wirtschaftsgebäude, Garagen, Streuobstwiese, Teich und Bauerngarten - Antrag auf Vorbescheid - Baugrundstück: Büchelberg 50 Gemarkung: Büchelberg Flur-Nr.: 297/1, 298

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 5. Sitzung (53./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.04.2018 ö Beschliessend 5.3

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 35 Abs. 2 und 36 BauGB in Aussicht gestellt.

  1. Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den

  • Natur- und Landschaftsschutz sowie
  • die technische Wasserwirtschaft

sind uneingeschränkt zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.2. Bauherr: ACTION Deutschland GmbH Bauvorhaben: Nutzungsänderung eines Autohauses in einen Non-Food Discounter und Errichtung von Werbeanlagen Baugrundstück: Industriestraße 10 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 595

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 5. Sitzung (53./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.04.2018 ö Beschliessend 5.2

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 30 und 36 BauGB erteilt.

  1. Alle Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Gunzenhausen „Nord-Ost“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.1. Bauherr: fmcc Immobilien, vertreten durch Herrn Andreas Schüller Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit 30 Wohnungen und Tiefgarage Baugrundstück: Weißenburger Str. 82 und 82a Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1118, 1118/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 5. Sitzung (53./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.04.2018 ö Beschliessend 5.1

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung werden gemäß §§ 31 und 36, 144 und 145 BauGB erteilt.

  1. Die Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplanes VII.2 „Südliche Vorstadt“, im Hinblick auf
       - die Überschreitung der Geschossigkeit
- die Überschreitung der Baugrenze
       - die Nichteinhaltung der Dachgestaltung
       - die Nichteinhaltung der ausgewiesenen Flächen für Stellplätze, Garagen, Tiefgaragen  
         und deren Zufahrten sowie des Pflanzgebotes
       - die Überschreitung der überbaubaren Flächen mit einem Nebengebäude für die
  Unterbringung von Fahrrädern und Müllbehältern
       werden erteilt.

  1. Die Ergebnisse des Schallschutzgutachtens sind im Rahmen der Bauausführung zu beachten.

  1. Der Bauherr hat im Grundbuch eine Grunddienstbarkeit einzutragen, wonach er und sein bzw. seine Rechtsnachfolger gegenüber der Stadt Gunzenhausen keine Abwehransprüche wegen der Festplatz- und Messenutzung auf dem benachbarten Festplatz / Messegelände erhebt und dies auch in Zukunft nicht tun wird.

        Die Eintragung der Grunddienstbarkeit ist gegenüber der Stadt Gunzenhausen nachzuweisen.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplanes VII.2 „Südliche Vorstadt“, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 5. Sitzung (53./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.04.2018 ö Vorberatung 5
zum Seitenanfang

4. Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 5. Sitzung (53./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.04.2018 ö Beschliessend 4

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Aufstellung vom 10.04.2018 über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayB O durch die Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für ein Sonstiges Sondergebiet „Elektro- und Elektronikfachmarkt“ auf den Grundstücken Flur-Nrn. 699 und 699/2, Gemarkung Gunzenhausen, Bahnhofstraße 18 und 20; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 5. Sitzung (53./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.04.2018 ö Beschliessend 3

Beschluss

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit von Freitag, 19.01.2018 bis einschließlich Dienstag, 20.02.2018 statt.

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die 16 eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

       Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Einwendungen vorgebracht.

  1. Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 10.04.2018 werden zum Beschluss erhoben.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten zu lassen und das Aufstellungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 16:23 Uhr