Datum: 24.05.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrzentrale
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:12 Uhr bis 21:22 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen;
1.1 Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Vorstellung des Farb- und Materialkonzepts Saal/Foyer mit Zwischenbericht zur Entwicklung der Baustelle
1.2 Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Freianlagen
2 Schulhof Stephani-Schule Freisportanlagen und Pausenhof der Grundschule; Auftragsvergabe für Landschafts- und Sportplatzbauarbeiten
3 ÖPNV - Flexible und bedarfsorientierte Modelle "RUF-BUS Modellprojekt Gunzenhausen"
6.6 Kanueinstieg an der Altmühlbrücke
6.5 Innenstadtbeschilderung
6.4 Zufahrt Reutberg II
6.3 Fahrradboxen am Bahnhof
6.2 Krankheit von Stadtrat Mötsch
6.1 Rechnungsprüfungsausschuss
6 Sonstiges und Bekanntgaben
5 Vollzug der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Aufstellung einer Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder in der Stadt Gunzenhausen (Fahrradabstellplatzsatzung - FAbS); Festlegung der Ablösebeträge für Fahrradabstellplätze
4 Vollzug der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Aufstellung einer Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder in der Stadt Gunzenhausen (Fahrradabstellplatzsatzung - FAbS); Satzungsbeschluss

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Anlage zu TOP 4.pdf

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1. Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (60./XIV) des STADTRATES 24.05.2018 ö Vorberatung 1
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1.1. Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Vorstellung des Farb- und Materialkonzepts Saal/Foyer mit Zwischenbericht zur Entwicklung der Baustelle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (60./XIV) des STADTRATES 24.05.2018 ö Beschliessend 1.1

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Vorstellung des Farb- und Materialkonzepts mit Zwischenbericht zur Entwicklung der Baustelle sowie der Kosten- und Terminentwicklung durch Herrn Architekten Michael Weinbrenner, Architekten Haindl + Kollegen mit Holzinger. Eberl. Fürhäusser für die Generalsanierung der Stadthalle zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der vorgestellten Gestaltungsvorschläge, entsprechend der Präsentation vom 24.05.2018.

Die Architekten- und Ingenieurverträge sind entsprechend fortzuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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1.2. Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Freianlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (54./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 14.05.2018 ö Beschliessend 1.3
Stadtrat 6. Sitzung (60./XIV) des STADTRATES 24.05.2018 ö Beschliessend 1.2

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung vom 14.05.2018 lfd. Nr. 556 beschließt der Stadtrat:

Den Auftrag für die Freianlagen an die Firma

Moezer GmbH
Ansbacher Str. 4
91586 Lichtenau

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 17.04.2018 zu erteilen.

Die Auftragssumme beträgt

574.025,06 € einschl. 19%  MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Schulhof Stephani-Schule Freisportanlagen und Pausenhof der Grundschule; Auftragsvergabe für Landschafts- und Sportplatzbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (54./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 14.05.2018 ö Beschliessend 2
Stadtrat 6. Sitzung (60./XIV) des STADTRATES 24.05.2018 ö Beschliessend 2

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung vom 14.05.2018, lfd.-Nr. 559, beschließt der Stadtrat:

Der Auftrag für die Landschafts- und Sportplatzbauarbeiten wird an die Firma

Konrad Müller GmbH
Flughafenstraße 66
90411 Nürnberg

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 17.04.2018 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt

523.036,81 €  einschl. 19% Mwst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. ÖPNV - Flexible und bedarfsorientierte Modelle "RUF-BUS Modellprojekt Gunzenhausen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (60./XIV) des STADTRATES 24.05.2018 ö Beschliessend 3

Beschluss

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Teilnahme des Ersten Bürgermeister Karl-Heinz Fitz an der 7. Sitzung des Arbeitskreises „Nahverkehrsplanung“ des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen am 01.03.2018 und von dem in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.04.2018 vorgestellten „RUFBUS – Modellprojekt Gunzenhausen“.

Die Stadt Gunzenhausen ist in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Gunzenhausen GmbH weiterhin bestrebt, als Pilotprojekt ein flexibles und bedarfsorientiertes ÖPNV-System in den Stadtteilen (Ausnahme: Frickenfelden) anzubieten, nachdem aufgrund der Schwachstellenanalyse des VGN-Nahverkehrsplaners in vielen Gunzenhäuser Stadtteilen ein Defizit und somit ein Handlungsbedarf besteht.

Folgende Punkte sind zu beachten:

  1. Das Rufbussystem ist in den VGN zu integrieren und hat sich deshalb an den Standards des VGN zu richten; Teil II, Modul: Bedarfsverkehre. Die Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sind einzuhalten.

  1. Tarif: Es soll der Normaltarif des VGN gelten; ohne Fahrtgast-Zuschlag.

  1. Ein normaler Fahrplan ist zu hinterlegen; der Bus fährt jedoch nur nach entsprechender Vorbestellung (spätestens eine Stunde vor Fahrtantritt).

  1. Es sollen bedarfsgesteuerte Fahrmöglichkeiten von den Ortsteilen nach Gunzenhausen Steingass bzw. Bahnhof und zurück angeboten werden; der Fahrplan beachtet soweit möglich Umsteigemöglichkeiten zum Stadtbus und zur Regionalbahn. Eine Bedienung zwischen den Stadtteilen ist nicht vorgesehen.

  1. Fahrmöglichkeiten gibt es nur zu den Zeiten, in denen die Regionallinien kein Angebot bereithalten. In den Zeiten, in denen das AST verkehrt, ist ein Fahrbetrieb ausgeschlossen.

  1. Es ist eine Haltestellendichte von 300 m anzustreben, d.h. es soll möglichst von jedem Haushalt eine Haltestelle in 300 m Entfernung zu erreichen sein.

  1. Eine Mobilitätszentrale sollte eingerichtet werden; die Beförderungsanfrage sollte über Telefon, Internet und Handy-App möglich sein.

  1. Die Stadtwerke Gunzenhausen GmbH als assoziierter Verkehrsunternehmer im VGN werden gebeten, die Konzessionen für das Rufbussystem Gunzenhausen zu beantragen und die Verkehrsleistungen mit einem Betriebsführer durchzuführen.

  1. Das bedarfsorientierte ÖPNV-Angebot dient der Daseinsfürsorge im ländlichen Raum. Die jährlichen Gesamtkosten sind stark von der Nutzung durch die Bevölkerung abhängig.

Die Finanzierung erfolgt durch Einnahmen und in Aussicht gestellte Zuschüsse durch die Regierung von Mittelfranken (1. Jahr 75 %, 2. Jahr 60 %, 3. Jahr 50 %, 4. Jahr 40 % und 5. Jahr 30 %). Die Stadt Gunzenhausen würde die Hälfte der ungedeckten Kosten tragen.

Die Stadt Gunzenhausen wird der Stadtwerke Gunzenhausen GmbH für die Erbringung der ÖPNV-Leistungen eine jährliche finanzielle Unterstützung zukommen lassen. Die genaueren Modalitäten werden noch festgelegt.

  1. Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen als ÖPNV-Aufgabenträger ist zu bitten, das Rufbussystem Gunzenhausen als Pilotprojekt in den Nahverkehrsplan mit aufzunehmen und bereits vor Beschlussfassung über den Nahverkehrsplan die Zustimmung zur Durchführung des Bedarfsverkehrs zu erteilen. Es sollten die höchstmöglichen Zuschüsse beantragt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6.6. Kanueinstieg an der Altmühlbrücke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (60./XIV) des STADTRATES 24.05.2018 ö Vorberatung 6.6
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6.5. Innenstadtbeschilderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (60./XIV) des STADTRATES 24.05.2018 ö Vorberatung 6.5
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6.4. Zufahrt Reutberg II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (60./XIV) des STADTRATES 24.05.2018 ö Vorberatung 6.4
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6.3. Fahrradboxen am Bahnhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (60./XIV) des STADTRATES 24.05.2018 ö Vorberatung 6.3
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6.2. Krankheit von Stadtrat Mötsch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (60./XIV) des STADTRATES 24.05.2018 ö Vorberatung 6.2
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6.1. Rechnungsprüfungsausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (60./XIV) des STADTRATES 24.05.2018 ö Vorberatung 6.1
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6. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (60./XIV) des STADTRATES 24.05.2018 ö 6
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5. Vollzug der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Aufstellung einer Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder in der Stadt Gunzenhausen (Fahrradabstellplatzsatzung - FAbS); Festlegung der Ablösebeträge für Fahrradabstellplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (60./XIV) des STADTRATES 24.05.2018 ö Beschliessend 5

Beschluss

Der Ablösebetrag für Fahrradabstellplätze auf dem Gebiet der Stadt Gunzenhausen wird mit Inkrafttreten der Fahrradabstellplatzsatzung wie folgt festgelegt:

1 Fahrradabstellplatz  = 500,00 € Ablösebetrag

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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4. Vollzug der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Aufstellung einer Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder in der Stadt Gunzenhausen (Fahrradabstellplatzsatzung - FAbS); Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (60./XIV) des STADTRATES 24.05.2018 ö Beschliessend 4

Beschluss

Der Stadtrat Gunzenhausen beschließt gemäß Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO folgende Satzung

- siehe Anlage -

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.12.2020 13:57 Uhr