Datum: 14.05.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung
Öffentliche Sitzung, 14:00 Uhr bis 15:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 15:54 Uhr bis 16:16 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe
1.1 Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Schlosserarbeiten
1.2 Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Trockenbau Decken
1.3 Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Freianlagen
1.4 Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Nachtragsvergabe für Baumeisterarbeiten
1.5 Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Nachtragsvergabe für Metallbauarbeiten Fassade
2 Schulhof Stephani- Schule Freisportanlagen und Pausenhof der Grundschule; Auftragsvergabe für Landschafts- und Sportplatzbauarbeiten
9 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 die Grünen vom 09.01.2018; Kein Einsatz des Herbizidwirkstoffs Glyphosat auf Flächen der Stadt Gunzenhausen; Beschlussfassung
10 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 die Grünen vom 17.04.2018; Städtische Maßnahmen für Insektenvielfalt; Beschlussfassung zu Punkt 2 und 3
11 Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes
12 Bauherr: fmcc Immobilien, vertreten durch Herrn Andreas Schüller Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienwohnhaus mit 30 Wohnungen und Tiefgarage Baugrundstück: Weißenburger Straße 82, 82a Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn. 1118, 1118/2 Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens - ergänzende Beschlussfassung
13 Sonstiges und Bekanntgaben
8.1 Bauherr: Cheema Karmjeet und Bhupinder Bauvorhaben: Wohnhausneubau mit Garage Baugrundstück: Sonnenstraße 38 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1565
8 Baugesuche
7 Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 3. Änderung des Bebauungsplanes "Süd, Teilbaugebiet Illa" durch Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1505/65 , 1505/176, 1505/7 (Teilfläche), 1505/6 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen, Frankenmuther Straße Auswertung und Abwägung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für den Neubau eines Verbrauchermarktes (Edeka-Markt) auf dem Grundstück Flur-Nr. 594 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen, Industriestraße 7; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
4 Antrag zur Geschäftsordnung auf Absetzung des Tagesordnungspunktes 4
3 Hochwasserschutz Gunzenhausen; Vereinbarung zwischen dem Freitstaat Bayern, vertr. d. d. Wasserwirtschaftsamt Ansbach und der Stadt Gunzenhausen über Leistungen zur Planung (LPH 5 - 9 HOAI) von Hochwasserschutzmaßnahmen an der Altmühl, Fluss-km 153,380 bis 155,150

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1. Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (54./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 14.05.2018 ö Vorberatung 1
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1.1. Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Schlosserarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (54./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 14.05.2018 ö Beschliessend 1.1

Beschluss

Der Auftrag für die Schlosserarbeiten wird an die Firma

Metalltechnik Tiepner GmbH
Gewerbering 6
08468 Heinsdorfergrund

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 16.04.2018 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt

129.311,47 € einschl. 19% MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.2. Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Trockenbau Decken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (54./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 14.05.2018 ö Beschliessend 1.2

Beschluss

Der Auftrag für die Trockenbau Decken wird an die Firma

Obermeyer + Schmitz Ausbaustoffe GmbH
Kasernenstraße 10
93155 Hemau

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 13.04.2018 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt

174.867,76 € einschl. 19% MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.3. Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Freianlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (54./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 14.05.2018 ö Beschliessend 1.3
Stadtrat 6. Sitzung (60./XIV) des STADTRATES 24.05.2018 ö Beschliessend 1.2

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

Den Auftrag für die Freianlagen an die Firma

Moezer GmbH
Ansbacher Str. 4
91586 Lichtenau

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 17.04.2018 zu erteilen.
Die Auftragssumme beträgt

574.025,06 € einschl. 19% MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.4. Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Nachtragsvergabe für Baumeisterarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (54./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 14.05.2018 ö Beschliessend 1.4

Beschluss

Der Nachtragsauftrag 5 für die zusätzliche Leistung (staubbindender Anstrich in den Lüftungskanälen) wird an die
Moezer GmbH
Ansbacher Straße 4
91586 Lichtenau

zu den Einheitspreisen des Nachtragsangebotes 5 vom 05.02.2018 erteilt. Die zu beauftragenden Mehrkosten betragen

7.304,22 € einschl. 19% MwSt.

Die Auftragssumme erhöht sich dadurch auf 2.838.287,87 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.5. Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Nachtragsvergabe für Metallbauarbeiten Fassade

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (54./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 14.05.2018 ö Beschliessend 1.5

Beschluss

Die Nachtragsaufträge für die zusätzlichen Leistungen, Nachtrag 7 Fassadenelemente Seminarraum, Nachtrag 8 Ergänzung von VA Winkel, Nachtrag 9 erforderliche Abtropfbleche + Kantteile werden an die
Alutechnik Velden FZ GmbH
Im Teich 12
91235 Velden
zu den Einheitspreisen der Nachtragsangebote 7, 8 und 9 vom 23.01.2018, 29.01.2018, und 25.04.2018 erteilt. Die zu beauftragenden Mehrkosten betragen

43.179,99 € einschl. 19% MwSt.

Die Auftragssumme erhöht sich dadurch auf 1.125.707,08 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Schulhof Stephani- Schule Freisportanlagen und Pausenhof der Grundschule; Auftragsvergabe für Landschafts- und Sportplatzbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (54./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 14.05.2018 ö Beschliessend 2
Stadtrat 6. Sitzung (60./XIV) des STADTRATES 24.05.2018 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

Der Auftrag für die Landschafts- und Sportplatzbauarbeiten wird an die Firma

Konrad Müller GmbH
Flughafenstraße 66
90411 Nürnberg

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 17.04.2018 erteilt.
Die Auftragssumme beträgt 523.036,81 €  einschl. 19% Mwst..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 die Grünen vom 09.01.2018; Kein Einsatz des Herbizidwirkstoffs Glyphosat auf Flächen der Stadt Gunzenhausen; Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (54./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 14.05.2018 ö Beschliessend 9

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt den Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 die Grünen vom 09.01.2018 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt weiter zur Kenntnis, dass bei der Bewirtschaftung bzw. Pflege aller Flächen der Stadt Gunzenhausen kein Einsatz des Herbizidwirkstoffs Glyphosat erfolgt. Dies gilt sowohl für Flächen die durch den städtischen Bauhof bewirtschaftet bzw. gepflegt werden als auch für Flächen die im Auftrag der Stadt Gunzenhausen durch private Unternehmen bewirtschaftet bzw. gepflegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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10. Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 die Grünen vom 17.04.2018; Städtische Maßnahmen für Insektenvielfalt; Beschlussfassung zu Punkt 2 und 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (54./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 14.05.2018 ö Beschliessend 10

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt den Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 die Grünen vom 17.04.2018 zur Kenntnis.

Verzicht auf den Einsatz von Laubsaugern beim Bauhof und Aufforderung an die Bevölkerung, auf Laubsauger zu verzichten:

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass durch den städtischen Bauhof lediglich Laubbläser verwendet werden. Ein Einsatz von Laubsaugern ist auch künftig nicht vorgesehen.

Die Verwaltung wird beauftragt eine Bekanntmachung zu veröffentlichen, mit der die Bürger angehalten werden, im Privatbereich auf den Einsatz von Laubsaugern zu verzichten.

Einsatz von warmweiß-gelben LED Lampen bei der Straßenbeleuchtung:

Für eine effektive Straßenbeleuchtung sind Lampen mit hoher Lichtausbeute und langer Lebensdauer zu bevorzugen.

Die im großen Stil bisher verwendeten Quecksilberdampflampen sind weitestgehend durch Kompaktleuchtstofflampen (in den Stadtteilen) und LED-Lampen (in der Kernstadt) ersetzt.

Die Kompaktstofflampen sind für nachtaktive Insekten aufgrund des kurzwelligeren Lichts weitaus weniger attraktiv.

Die LED-Lampen sind sowohl aus Klimaschutzgründen, als auch aus Artenschutzgründen von Vorteil.

Bislang wurden bei der LED-Umrüstung neutralweise LED verbaut. (Ausnahme Marktplatz – historische Leuchten – hier warmweise LED)

Neutralweise LED locken viermal weniger Insekten an als Quecksilberdampflampen!

Um hier noch insektenfreundlicher zu arbeiten,  werden bei künftigen Sanierungen nur noch warmweise LED beschafft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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11. Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (54./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 14.05.2018 ö Beschliessend 11

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung beschließen über die Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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12. Bauherr: fmcc Immobilien, vertreten durch Herrn Andreas Schüller Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienwohnhaus mit 30 Wohnungen und Tiefgarage Baugrundstück: Weißenburger Straße 82, 82a Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn. 1118, 1118/2 Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens - ergänzende Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (54./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 14.05.2018 ö Beschliessend 12

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Ergänzung des Beschlusses „Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens“ zu dem Vorhaben der Firma fmcc Immobilien GmbH vom 18.04.2018 zustimmend zur Kenntnis.

Der Bauherr hat im Grundbuch eine Grunddienstbarkeit einzutragen, wonach er und sein bzw. seine Rechtsnachfolger sowie seine Mieter gegenüber der Stadt Gunzenhausen keine Abwehransprüche wegen der Festplatz- und Messenutzung auf dem benachbarten Festplatz / Messegelände und den von der Jugendkapelle und von den Schützen  in der Schützenstraße ausgehenden Nutzungen erheben und dies auch in Zukunft nicht tun werden.
Die Eintragung der Grunddienstbarkeit ist gegenüber der Stadt Gunzenhausen nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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13. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (54./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 14.05.2018 ö 13
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8.1. Bauherr: Cheema Karmjeet und Bhupinder Bauvorhaben: Wohnhausneubau mit Garage Baugrundstück: Sonnenstraße 38 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1565

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (54./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 14.05.2018 ö Beschliessend 8.1

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben kann aufgrund der nicht gesicherten Erschließungssituation gemäß §§ 30 Abs. 1 und 36 BauGB nicht erteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (54./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 14.05.2018 ö Vorberatung 8
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7. Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (54./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 14.05.2018 ö Beschliessend 7

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Aufstellung vom 03.05.2018 über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO durch die Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 3. Änderung des Bebauungsplanes "Süd, Teilbaugebiet Illa" durch Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1505/65 , 1505/176, 1505/7 (Teilfläche), 1505/6 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen, Frankenmuther Straße Auswertung und Abwägung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (54./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 14.05.2018 ö Beschliessend 6

Beschluss

  1. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit von Donnerstag, 29.03.2018 bis einschließlich Montag, 30.04.2018 statt.

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen von 13 Trägern öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden keine Einwendungen vorgebracht.

  1. Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 03.05.2018 werden zum Beschluss erhoben.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten zu lassen, die Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungsführer über das Auswertungs- und Abwägungsergebnis zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für den Neubau eines Verbrauchermarktes (Edeka-Markt) auf dem Grundstück Flur-Nr. 594 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen, Industriestraße 7; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (54./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 14.05.2018 ö Beschliessend 5

Beschluss

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit von Mittwoch, 06.09.2017 bis einschließlich Dienstag, 10.10.2017 statt.

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen von 21 Trägern öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde eine Einwendung vorgebracht.

  1. Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 03.05.2018 werden zum Beschluss erhoben.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten zu lassen und das Aufstellungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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4. Antrag zur Geschäftsordnung auf Absetzung des Tagesordnungspunktes 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (54./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 14.05.2018 ö Beschliessend 4

Beschluss

Stadtrat Dr. Winter stellt ein en Antrag zur Geschäftsordnung auf Absetzung des Tagesordnungspunktes 4 und Aussetzung des Genehmigungsverfahrens bis zum Abschluss des Entwicklungskonzeptes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 7

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3. Hochwasserschutz Gunzenhausen; Vereinbarung zwischen dem Freitstaat Bayern, vertr. d. d. Wasserwirtschaftsamt Ansbach und der Stadt Gunzenhausen über Leistungen zur Planung (LPH 5 - 9 HOAI) von Hochwasserschutzmaßnahmen an der Altmühl, Fluss-km 153,380 bis 155,150

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (54./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 14.05.2018 ö Beschliessend 3

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung beschließt:

Dem Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Ansbach, über Leistungen zur Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen an der Altmühl, Fluss-km 153,380 bis 155,150 (LPH 5 ‑9 HOAI) wird zugestimmt.

Die voraussichtlichen anteiligen Kosten der Stadt Gunzenhausen in Höhe von 35 % betragen vorläufig, gemäß Kostenberechnung

220.607,29 €, einschließlich 19 % MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 16:24 Uhr