Datum: 18.06.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung
Öffentliche Sitzung, 14:00 Uhr bis 16:14 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 16:14 Uhr bis 16:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 3. Änderung des Bebauungsplanes „Süd, Teilbaugebiet IIIa“ durch Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1505/65, 1505/176, 1505/7 (Teilfläche), 1505/6 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen, Frankenmuther Straße; Satzungsbeschluss
1.1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 3. Änderung des Bebauungsplanes „Süd, Teilbaugebiet IIIa“ durch Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1505/65, 1505/176, 1505/7 (Teilfläche), 1505/6 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen, Frankenmuther Straße; Satzungsbeschluss
10.4 Bauherr: TÜV SÜD AG, vertr. durch TÜV SÜD Business Services GmbH Bauvorhaben: Bauvoranfrage zum Neubau einer 1-gassigen Kfz-Prüfanlage Baugrundstück: Aha Gemarkung: Aha Flur-Nr.: 894
10.3 Bauherr: Forstbaumschulen Gracklauer Gunzenhausen KG, Tobias Gracklauer Bauvorhaben: Neubau einer Lagerhalle, Neubau eines Büros Baugrundstück: Alte Nürnberger Straße 8 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 604, 605
10.2 Bauherr: Schwarz Marion und Andreas Bauvorhaben: Umbau und Umnutzung des ehem. Mühlenteils, Errichtung eines Carports Baugrundstück: Wald 7 Gemarkung: Wald Flur-Nr.: 10
10.1 Bauherr: Leykauff Bernd Bauvorhaben: Umbau des bestehenden Dachgeschosses und Ausbau des bestehenden Spitzbodens zu Wohnräumen Baugrundstück: Gerberstraße 8 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 370
10 Baugesuche
9 Umbau Feuerwehrhaus Maicha, Errichtung einer Kapelle und Neugestaltung Außenbereich mit Spielplatznutzung; Grundsatzbeschluss
8 Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO
7 Grundschule Süd, Theodor-Heuss-Straße 1, Gunzenhausen; Reinigungsarbeiten (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung) für das Schuljahr 2018/2019; Auftragsvergabe
6 Stephani-Schule, Hindenburgplatz 2, Gunzenhausen; Reinigungsarbeiten (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung) für das Schuljahr 2018/2019; Auftragsvergabe
5 Umbaumaßnahme Rathaus; Barrierefreier Umbau, Brandschutz, gestalterische Aufwertung Foyer; Auftragsvergabe Elektroinstallation
4 Sport- und Spielhalle Stephani-Schule; Auftragsvergabe Elektroinstallation
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes „Am großen Wasen II“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 656 und 656/2 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen (An der Nürnberger Straße), zur Ausweisung eines Gewerbegebietes; Auswertung und Abwägung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 31. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, von einer Sonderbaufläche „Elektro- und Elektronikmarkt“ in eine gewerbliche Baufläche im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 656 und 656/2 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen; Auswertung und Abwägung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
11.4 Radweg nach Unterwurmbach
11.3 Schreiben von Stadtrat Dr. Winter vom 24.05.2018 mit dem Betreff „B13 Umgehung Schlungenhof, Bahnübergänge in Laubenzedel
11.2 Baugebiet in Frickenfelden
11.1 Innenentwicklung
11 Sonstiges und Bekanntgaben
10.8 Bauherr: Nürminger Marco Bauvorhaben: Errichtung einer Kapelle Baugrundstück: Maicha Gemarkung: Stetten Flur-Nr.: 196
10.7 Bauherr: Bosch & Co. Immo GmbH, vertr. durch Herr Patrick Bosch Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit Garagen und Carports Baugrundstück: Weinbergstraße Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1430
10.6 Bauherr: Zäh Immo GbR Bauvorhaben: Neubau einer Sporthalle mit Nebengebäude Gemarkung Unterwurmbach, Nähe Richard-Stücklen-Straße Flur-Nr. 486/17
10.5 Bauherr: lbg wohn- und gewerbebau gmbh, vertr. durch Herr Martin Bosch Bauvorhaben: Neubau eines Sechsfamilienhauses und eines Wohn- und Geschäftshauses –Tektur zur Baugenehmigung Nr. 18/0011 Baugrundstück: Weißenburger Straße 56/Zum Schießwasen 10 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 297/2

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Anlage zu TOP 1.pdf

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1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 3. Änderung des Bebauungsplanes „Süd, Teilbaugebiet IIIa“ durch Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1505/65, 1505/176, 1505/7 (Teilfläche), 1505/6 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen, Frankenmuther Straße; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (55./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.06.2018 ö Beschliessend 1
Stadtrat 7. Sitzung (61./XIV) des STADTRATES 28.06.2018 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat,
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB folgende Bebauungsplansatzung zu beschließen:

- siehe Anlage -

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 3. Änderung des Bebauungsplanes „Süd, Teilbaugebiet IIIa“ durch Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1505/65, 1505/176, 1505/7 (Teilfläche), 1505/6 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen, Frankenmuther Straße; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (55./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.06.2018 ö Vorberatung 1.1
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10.4. Bauherr: TÜV SÜD AG, vertr. durch TÜV SÜD Business Services GmbH Bauvorhaben: Bauvoranfrage zum Neubau einer 1-gassigen Kfz-Prüfanlage Baugrundstück: Aha Gemarkung: Aha Flur-Nr.: 894

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (55./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.06.2018 ö Beschliessend 10.4

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 35 und 36 BauGB in Aussicht gestellt, wenn der Standort des Vorhabens an die südliche Grenze des Grundstücks Flur-Nr. 894, Gemarkung Aha verlegt wird, da ansonsten die Erschließung des Vorhabens nicht gesichert ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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10.3. Bauherr: Forstbaumschulen Gracklauer Gunzenhausen KG, Tobias Gracklauer Bauvorhaben: Neubau einer Lagerhalle, Neubau eines Büros Baugrundstück: Alte Nürnberger Straße 8 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 604, 605

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (55./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.06.2018 ö Beschliessend 10.3

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 35 und 36 BauGB unter der Voraussetzung der Privilegierung erteilt.

  1. Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Immissions-, Brand-, Natur- und Landschaftsschutz sind uneingeschränkt zu beachten und einzuhalten.

  1. Das Bauvorhaben ist mit standortgerechten, heimischen Gehölzen in das Orts- und Landschaftsbild einzubinden. Die Pflanzung ist in der ersten Pflanzperiode nach Baufertigstellung herzustellen und dauerhaft zu erhalten. Die Eingrünung ist einvernehmlich mit der Unteren Naturschutzbehörde/Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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10.2. Bauherr: Schwarz Marion und Andreas Bauvorhaben: Umbau und Umnutzung des ehem. Mühlenteils, Errichtung eines Carports Baugrundstück: Wald 7 Gemarkung: Wald Flur-Nr.: 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (55./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.06.2018 ö Beschliessend 10.2

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 35 und 36 BauGB erteilt.

  1. Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Denkmal-, Brand-, Natur- und Landschaftsschutz sowie die Wasserwirtschaft sind uneingeschränkt zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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10.1. Bauherr: Leykauff Bernd Bauvorhaben: Umbau des bestehenden Dachgeschosses und Ausbau des bestehenden Spitzbodens zu Wohnräumen Baugrundstück: Gerberstraße 8 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 370

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (55./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.06.2018 ö Beschliessend 10.1

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung werden gemäß §§ 31 und 36, 144 und 145 BauGB erteilt.

  1. Die Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Hospet, Sanierungsgebiet II“, im Hinblick auf den Einbau von Dachflächenfenstern wird erteilt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Hospet, Sanierungsgebiet II“, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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10. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (55./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.06.2018 ö Beschliessend 10
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9. Umbau Feuerwehrhaus Maicha, Errichtung einer Kapelle und Neugestaltung Außenbereich mit Spielplatznutzung; Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (55./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.06.2018 ö Beschliessend 9
Stadtrat 7. Sitzung (61./XIV) des STADTRATES 28.06.2018 ö Beschliessend 3

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

Die Stadt Gunzenhausen erklärt sich grundsätzlich mit dem geplanten Umbau des ehemaligen Feuerwehrhauses in Maicha zu einem Dorfgemeinschaftsraum bzw. Kommunikationszentrum durch die Dorfgemeinschaft Maicha einverstanden.

Von den anfallenden Kosten werden 1/3, jedoch maximal 41.000,00 € von der Stadt Gunzenhausen als Zuschuss gewährt. Die Kosten für die Herstellung der Hausanschlüsse für die Strom- und Wasserversorgung sowie Abwasserableitung sind in diesem Betrag enthalten.

Vor Baubeginn ist eine Vereinbarung hinsichtlich der Unterhaltung und des Betriebs mit der Dorfgemeinschaft abzuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf einer entsprechenden Vereinbarung vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (55./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.06.2018 ö Beschliessend 8

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Aufstellung vom 18.06.2018 über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO durch die Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Grundschule Süd, Theodor-Heuss-Straße 1, Gunzenhausen; Reinigungsarbeiten (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung) für das Schuljahr 2018/2019; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (55./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.06.2018 ö Beschliessend 7

Beschluss

Die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in der Grundschule Süd für das Schuljahr 2018/2019 wird an die Firma

Blank Gebäudereinigung GmbH
Raiffeisenstraße 31
91438 Bad Windsheim

zu den Einheitspreisen des Angebots vom 30.05.2016 und 08.06.2018 übertragen.

Die Auftragssumme beträgt

82.020,63 € inkl. 19% MwSt..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Stephani-Schule, Hindenburgplatz 2, Gunzenhausen; Reinigungsarbeiten (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung) für das Schuljahr 2018/2019; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (55./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.06.2018 ö Beschliessend 6

Beschluss

Die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in der Stephani-Schule (Grund- und Mittelschule) für das Schuljahr 2018/2019 wird an die Firma

Blank Gebäudereinigung GmbH
Raiffeisenstraße 31
91438 Bad Windsheim

zu den Einheitspreisen des Angebots vom 05.06.2018 übertragen.

Die Auftragssumme beträgt

158.206,79 € inkl. 19% MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Umbaumaßnahme Rathaus; Barrierefreier Umbau, Brandschutz, gestalterische Aufwertung Foyer; Auftragsvergabe Elektroinstallation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (55./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.06.2018 ö Beschliessend 5

Beschluss

Der Auftrag für die Elektroinstallation wird an die Firma

Braun Elektro GmbH
Weißenburger Straße 2-4
91710 Gunzenhausen

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 05.06.2018 erteilt.
Die Auftragssumme beträgt 104.398,40 €  einschl. 19% Mwst..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Sport- und Spielhalle Stephani-Schule; Auftragsvergabe Elektroinstallation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (55./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.06.2018 ö Beschliessend 4

Beschluss

Der Auftrag für die Elektroinstallation wird an die Firma

Loy Energie- Technik- Center
Am Gewerbepark 4
91735 Muhr am See

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 05.04.2018 erteilt.
Die Auftragssumme beträgt 57.919,50 €  einschl. 19% Mwst..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes „Am großen Wasen II“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 656 und 656/2 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen (An der Nürnberger Straße), zur Ausweisung eines Gewerbegebietes; Auswertung und Abwägung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (55./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.06.2018 ö Beschliessend 3

Beschluss

  1. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit von Freitag, 06.04.2018 bis einschließlich Montag, 07.05.2018 statt.

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen von 19 Trägern öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden keine Einwendungen  vorgebracht.

  1. Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 18.06.2018 werden zum Beschluss erhoben.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten zu lassen die Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungsführer über das Auswertungs- und Abwägungsergebnis zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 31. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, von einer Sonderbaufläche „Elektro- und Elektronikmarkt“ in eine gewerbliche Baufläche im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 656 und 656/2 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen; Auswertung und Abwägung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (55./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.06.2018 ö Beschliessend 2

Beschluss

  1. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit von Freitag, 06.04.2018 bis einschließlich Montag, 07.05.2018 statt.

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen von 20 Trägern öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden keine Einwendungen vorgebracht.

  1. Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 18.06.2018 werden zum Beschluss erhoben.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten zu lassen die Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungsführer über das Auswertungs- und Abwägungsergebnis zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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11.4. Radweg nach Unterwurmbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (55./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.06.2018 ö Vorberatung 11.4
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11.3. Schreiben von Stadtrat Dr. Winter vom 24.05.2018 mit dem Betreff „B13 Umgehung Schlungenhof, Bahnübergänge in Laubenzedel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (55./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.06.2018 ö Vorberatung 11.3
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11.2. Baugebiet in Frickenfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (55./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.06.2018 ö Vorberatung 11.2
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11.1. Innenentwicklung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (55./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.06.2018 ö Vorberatung 11.1
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11. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (55./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.06.2018 ö 11
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10.8. Bauherr: Nürminger Marco Bauvorhaben: Errichtung einer Kapelle Baugrundstück: Maicha Gemarkung: Stetten Flur-Nr.: 196

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (55./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.06.2018 ö Beschliessend 10.8

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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10.7. Bauherr: Bosch & Co. Immo GmbH, vertr. durch Herr Patrick Bosch Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit Garagen und Carports Baugrundstück: Weinbergstraße Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1430

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (55./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.06.2018 ö Vorberatung 10.7
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10.6. Bauherr: Zäh Immo GbR Bauvorhaben: Neubau einer Sporthalle mit Nebengebäude Gemarkung Unterwurmbach, Nähe Richard-Stücklen-Straße Flur-Nr. 486/17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (55./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.06.2018 ö Vorberatung 10.6
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10.5. Bauherr: lbg wohn- und gewerbebau gmbh, vertr. durch Herr Martin Bosch Bauvorhaben: Neubau eines Sechsfamilienhauses und eines Wohn- und Geschäftshauses –Tektur zur Baugenehmigung Nr. 18/0011 Baugrundstück: Weißenburger Straße 56/Zum Schießwasen 10 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 297/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (55./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.06.2018 ö Beschliessend 10.5

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung werden gemäß §§ 31 und 36, 144 und 145 BauGB erteilt.

  1. Die Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplanes „VII.2 Südliche Vorstadt“, im Hinblick auf

-die Überschreitung der festgesetzten Flächen für Nebenanlagen
-die Nichteinhaltung der festgesetzten hochrechteckigen Fensterformate

werden erteilt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplanes „VII.2 Südliche Vorstadt“, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 11:20 Uhr