Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2019
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat schließt sich der folgenden Abwägung des beauftragten Planungsbüros an:
„Entlang des östlichen Randes der Bauflächen setzt der Bebauungsplan eine 7,5m breite öffentliche Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern fest. Diese ist zu 25% zu bepflanzen. Aufgrund der Tiefe und der relativ geringen Pflanzdichte können mit den Anpflanzungen die erforderlichen gesetzlichen Abstände zu den privaten Baugrundstücken bei der Umsetzung der Maßnahmen selbstverständlich berücksichtigt werden. Im Bebauungsplan kann hierzu der nach Art. 47 Abs. 1 AGBGB vorgegebene Abstand von 2m ergänzt werden. Darüber hinaus bleibt die Pflanzfläche im Eigentum der Gemeinde. Damit ist eine gesetzeskonforme Umsetzung gewährleistet.“
Des Weiteren beschließt der Gemeinderat, den gesetzlichen Mindestabstand von 2,0 m bei Bepflanzungen zu den privaten Bauflächen zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.01.2025 11:35 Uhr