Gesamtfortschreibung des Regionalplans München, 2. Anhörung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 04.05.2017 ö 4

Beschluss 1

Im Beteiligungsverfahren zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans gibt die Gemeinde Haimhausen folgende Stellungnahme ab:

Bereich Inhausen/Maisteig
Die Gemeinde Haimhausen beantragt, den Regionalen Grünzug im Bereich der B 13 zu reduzieren. In diesem Gebiet wird die einzig mögliche Ansiedlung eines Gewerbegebietes gesehen. Um die ohnehin sehr begrenzte baulichen Entwicklungsmöglichkeit nicht weiter zu verhindern,  muss der Grünzug  weiter nach Süden  (südlich der St 2339) auf die vorhandenen Bachtäler, Hangleiten sowie Wald- und Gehölzflächen begrenzt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Beschluss 2

Im Beteiligungsverfahren zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans gibt die Gemeinde Haimhausen folgende Stellungnahme ab:

Bereich Siedler/Amperpettenbacher Straße
Es wird beantragt, die Splittersiedlung an der Amperpettenbacher Straße   aus dem Regionalen Grünzug herauszunehmen.  Überlegungen für ein Bauleitplanverfahren   wurden eingeleitet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Im Beteiligungsverfahren zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans gibt die Gemeinde Haimhausen folgende Stellungnahme ab:

Bereich Ottershausen:
Der Regionale Grünzug in diesem Bereich umfasst auch die Fläche, die von der Gemeinde mit dem Bebauungslan Mooswiesen überplant wurde  und die Bebauung größtenteils umgesetzt wurde. Der Umgriff ist anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Im Beteiligungsverfahren zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans gibt die Gemeinde Haimhausen folgende Stellungnahme ab:

 Im Rahmen der Bauleitplanung Schrammerweg  wurde von der Regierung von Oberbayern bestätigt, dass  die im Regionalplan München ausgewiesenen Lärmschutzzonen für den Flughafen München nicht mehr der realen Situation entsprechen.   Legt man den Entwurf der „Lärmschutzzonenkarte für die Bauleitplanung in der Umgebung des Verkehrsflughafens München“ zugrunde,  dann liegt das Baugebiet   außerhalb der Lärmzonen. Gleiches gilt bei Zugrundlegung der Lärmzonenkarten für die geplante 3. Start- und Landebahn des  Flughafens.  Es sollte überprüft werden, ob die Festsetzung B II 5.3.3 dahingehend ergänzt werden soll. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.04.2025 08:52 Uhr