Münchner Straße: Verkehrssicherheit


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 15.09.2020 ö 1.8

Sachverhalt

Die Verwaltung erreichen über Mitglieder des Gemeinderats sowie Anlieger immer wieder Beschwerden über mangelnde Verkehrssicherheit aufgrund überhöhter Geschwindigkeiten in der Münchner Straße oder parkende Fahrzeuge, die zu Sichtbehinderungen führen.

Die Münchner Straße ist mit Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h und „Achtung Kinder“ ausgeschildert, weil sie als Haupterschließungsweg zur Schule fungiert. Auch außerhalb der Schulzeit werden die Siedlungen und der Hauptort durch Querung der Münchner Straße erschlossen.

Als Erschließungsstraße nimmt die Münchner Straße viel Verkehr auf. Die Kontrolle der Kommunalen Verkehrsüberwachung ergibt 4,7 % Verstöße, wobei die höchst gemessene Geschwindigkeit bei 46 km/h liegt.

Kinder bleiben länger zu Hause wohnen aufgrund der hohen Mieten; durch Dachgeschoßausbauten wird Wohnraum geschaffen: dies alles erfordert Parkraum. Parkraum, der auf dem jeweiligen eigenen Grundstück aufgrund der dichten Bebauung nicht zur Verfügung steht. Folge ist, dass immer mehr Fahrzeuge auf der Straße parken. Dies wird von der  einen Seite als Verkehrsbehinderung angesehen.
Auf der anderen Seite sind parkende Fahrzeuge nötig, um den Verkehr auf ein verantwortungsbewusstes Maß an Geschwindigkeit zu senken.

Die Beschilderung ist mehr als ausreichend anzusehen; weitere Maßnahmen sind auf der Münchner Straße nicht erforderlich. Für § 1 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“ gibt es keine Beschilderung.

Datenstand vom 14.10.2020 10:00 Uhr