Autobahndirektion Südbayern


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 08.12.2020 ö 2.2.25

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 30.10.2020 äußerte sich die Autobahndirektion Südbayern wie folgt:

Das Plangebiet befindet sich mit einer Entfernung von ca. 330 m außerhalb der
Zuständigkeit des Fernstraßengesetzes (FStrG) Südbayern. Es besteht Einver-
ständnis.

Hinweis zum Verkehrslärm – Gutachten

  • Der Bebauungsplan,,Birkenweg Süd" betriffl den 6 - streifigen Ausbau der
A92 vom AD München - Feldmoching bis AK Neufahrn im Bereich
Inhausermoos.
  • Die Anlage,,VerkehrsIärm" berücksichtigt das Ausbauvorhaben auf Grund-
lage der 1. Tektur. Da die Fertigstellung des Berichts am 13.03.2019 er-
folgte und die 2. Tektur am 27.03.2019 eingereicht wurde, konnte die 2.
Tektur nicht berücksichtigt werden. An der Verkehrsprognose und an den
aktiven Lärmschutzmaßnahmen ergaben sich aber keine Änderungen.
  • Die Berechnungen erfolgten mit dem Prognosenullfall. Allerdings wurde kein Fahrbahnzuschlag angesetzt. Dies bitten wir zu korrigieren: in diesen Bereich liegt eine Betonfahrbahn mit einem DSTRO von +2dB (A)
  • Im Ergebnis werden die Grenzwerte nachts für Wohngebiete überschritten.“

Abwägung:
(Abwägungsvorschlag des Ingenieurbüros Kottermair)
Die Autobahndirektion weist darauf hin, dass zwischenzeitlich eine Tektur der Ausbauvorhaben des 6 streifigen Ausbaus der A 92 vorliegt. Demnach ist auf der BAB A 92 im hier relevanten Bereich im Prognosenullfall mit einem Fahrbahnzuschlag von DStrO für Beton von +2 dB(A) zu rechnen (Anlage 3 des überarbeiteten Gutachtens). An der Verkehrsprognose selbst ergab sich keine Änderung. Die Berechnungen zum Verkehrslärm mit Berücksichtigung des geänderten Fahrbahnzuschlags sind in der überarbeiteten Fassung des Schallschutzgutachtens (Anlagen 1-2 des überarbeiteten Gutachtens) dargestellt. Es errechnen sich Erhöhungen der Beurteilungspegel im Plangebiet. Daraus ergaben sich auch Änderungen der Lärmpegelbereiche gem. DIN 4109:2016-07 (Anlage 4 des überarbeiteten Gutachtens). Der Fahrbahnbelag wurde entsprechend den aktuellen Angaben der ABD Südbayern geändert, die Verkehrslärmberechnungen neu erstellt. Die Ergebnisse werden wie folgt in der Festsetzung und Begründung übernommen.

Festsetzung:
Die Wohnbebauung ist dem Lärmpegelbereich III-IV der DIN 4109:2016-07 zuzuordnen.

Begründung:
Im Plangebiet wirken durch die BAB A 92 Geräuschimmissionen ein, die dazu führen, dass im Bebauungsplangebiet Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV zur Tagzeit um bis zu 1 dB(A) und in der Nachtzeit um bis zu 5 dB(A) vorliegen. Diese Überschreitungen sind durch bauliche und/oder passive Schallschutzmaßnahmen mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung zu kompensieren.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfasssung:

„Der Gemeinderat nimmt Kenntnis, dass seitens der Autobahndirektion grundsätzlich keine Einwendungen bestehen und macht sich die Abwägung zu Eigen. Im Bebauungsplanentwurf werden die entsprechenden Punkte des aktualisierten Immissionsschutzgutachtens (Zuordnung zu einem anderen Lärmpegelbereich, Anpassung der überschrittenen Immissionsgrenzwerte) berücksichtigt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 14.01.2021 11:46 Uhr