Vollzug der Baumschutzverordnung; Antrag auf Fällung bzw. Rückschnitt einer Hemlocktanne auf dem Grundstück FlNr. 222/14 Gemarkung Haimhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 08.12.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es wurde ein Antrag auf Fällung bzw. Rückschnitt einer Hemlocktanne auf dem Grundstück FlNr. 222/14 - Sonnenstraße 18 und 20 Gemarkung Haimhausen gestellt.
Als Begründung wurde eine Teil-Verschattung der Solarkollektoren angegeben. Aus den beigefügten Unterlagen sind der Standort des Baumes und die Lage der Solarkollektoren zu entnehmen.
Die Verwaltung hat mit der für die Gemeinde tätigen Sachverständigen eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Nach Inaugenscheinnahme ist der Baum vital. Eine Kappung in dem Ausmaß, dass sie eine positive Auswirkung auf die Verschattung der Solaranlage hat, würde eine Einkürzung von ca. 7 m bedeuten und würde dem Baum erheblich schaden.
Die Baumschutzverordnung der Gemeinde ist anzuwenden. Das Entfernen oder Verändern geschützter Bäume ist zu genehmigen, wenn der Bestand oder die Nutzbarkeit eines vorhandenen Gebäudes unzumutbar beeinträchtigt ist. Das Entfernen oder Verändern kann im Einzelfall genehmigt werden, wenn die Befolgung der Beschränkung zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.
Aufgrund der Giebelrichtung des Gebäudes liegt eine Verringerung der Leistung der Solaranlage nur in den Wintermonaten vor. Es wird keine unzumutbare Beeinträchtigung oder nicht beabsichtigte Härte gesehen.
Beschluss
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Fällung der Hemlocktanne auf dem Grundstück mit der Flurnummer 222/14 der Gemarkung Haimhausen unter der Voraussetzung der Vornahme einer Ersatzpflanzung zu. Als Ersatz für die Fällung ist ein Obstbaum (Hochstamm, Stammumfang mindestens 12/14) zu pflanzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.01.2021 11:46 Uhr