Vollzug der Baumschutzverordnung; Antrag auf Genehmigung zum Fällen von 4 Bäumen auf den Grundstücken FlNr. 954/50 und 954/51 Gemarkung Haimhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 09.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Genehmigung zum Fällen von 4 Bäumen auf den Grundstücken FlNr. 955/50 und 954/51 (Tegelfeldstraße 8 und 10) Gemarkung Haimhausen vor.
Es handelt sich um 1 abgestorbene Birke sowie um 3 Apfelbäume. Die Grundstücke liegen im Umgriff des Bebauungsplanes „Tegelfeld Mitte“. Die 3 Apfelbäume liegen in einem Bereich, in dem der Bebauungsplan die Errichtung eines Doppelhauses ermöglicht (Nr. 46, 47 und 48 der Baumbestandsliste zum Bebauungsplan). Der Bebauungsplan sieht vor, dass Fällungsgenehmigungen im Zuge des Bauantrages mit Einreichung eines Baumbestandsplanes in begründeten Fällen ermöglicht werden.
Der Antragsteller plant im Frühjahr 2021 die Einreichung eines Bauantrags. Er möchte die Entnahme der Bäume deshalb vor der Vegetationsperiode vornehmen und stellt deshalb vorab den Antrag zur Fällung der 3 Apfelbäume.
Als Ersatz sollen auf dem Grundstück FlNr. 954/50 zwei Apfelbäume und auf dem Grundstück FlNr. 954/51 ein Apfelbaum jeweils als Hochstamm in der im Bebauungsplan vorgegebenen Größe gepflanzt werden (s. Anlage). Die im Bebauungsplan unter Punkt 4.8.1.2 aufgeführte Pflanzliste enthält keine Obstbäume. Der Antragsteller beantragt hierzu eine Abweichung.
Des Weiteren soll die abgestorbene Birke auf dem Grundstück 954/50 (Nr. 43 der Baumbestandsliste) gefällt werden. Der Bebauungsplan i. V. mit der Baumschutzverordnung sieht eine Genehmigung für Gefahrenbäume unter der Auflage einer Ersatzpflanzung vor.
Als Ersatz soll auf dem ebenfalls im Eigentum des Antragstellers liegenden westlich anschließenden Grundstück FlNr. 954/49 eine Robinie gepflanzt werden.
Den Vorschriften gem. 4.10.9.1 des Bebauungsplanes, wonach pro angefangene 500 qm Grundstücksfläche 1 Großbaum bzw. 2 Kleinbäume zu pflanzen sind, wird Rechnung getragen. Die genehmigten Fällungen können mit dem Pflanzgebot verrechnet werden.
Beschluss 1
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss stimmt einer Fällung der 3 Apfelbäume im Vorgriff zur angekündigten Einreichung des Bauplanes zu. Die Ersatzpflanzung darf in Form von Apfelbäumen als Hochstamm, STU 20/25 vorgenommen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Bau-, Planungs- um Umweltausschuss stimmt der Fällung der Birke und einer Ersatzpflanzung in Form einer Robinie, Hochstamm STU 20/25 auf dem Grundstück FlNr. 954/49 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.10.2021 10:42 Uhr