Vollzug der Baumschutzverordnung; Antrag auf Genehmigung zum Fällen von 4 Bäumen auf den Grundstücken FlNr. 954/50 und 954/51 Gemarkung Haimhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 09.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 09.02.2021 ö 4

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Genehmigung zum Fällen von 4 Bäumen auf den Grundstücken FlNr.  955/50 und 954/51 (Tegelfeldstraße 8 und 10)  Gemarkung Haimhausen vor.

Es handelt sich um 1 abgestorbene Birke  sowie um 3 Apfelbäume.  Die Grundstücke liegen im Umgriff des Bebauungsplanes „Tegelfeld Mitte“. Die 3 Apfelbäume liegen in einem Bereich, in dem der Bebauungsplan   die Errichtung eines Doppelhauses ermöglicht (Nr. 46, 47 und 48 der Baumbestandsliste zum Bebauungsplan).    Der Bebauungsplan  sieht vor, dass Fällungsgenehmigungen im Zuge des Bauantrages  mit Einreichung eines Baumbestandsplanes  in begründeten Fällen ermöglicht werden.    

Der Antragsteller plant im Frühjahr 2021 die Einreichung eines  Bauantrags.   Er möchte  die  Entnahme der Bäume  deshalb vor der Vegetationsperiode vornehmen und stellt deshalb vorab den Antrag zur Fällung der 3 Apfelbäume. 

Als Ersatz sollen auf dem Grundstück  FlNr.  954/50 zwei Apfelbäume und auf dem Grundstück FlNr. 954/51  ein Apfelbaum jeweils   als Hochstamm  in der  im Bebauungsplan vorgegebenen Größe gepflanzt werden (s. Anlage). Die im Bebauungsplan  unter Punkt 4.8.1.2 aufgeführte Pflanzliste  enthält keine Obstbäume.  Der Antragsteller beantragt hierzu eine Abweichung. 

Des Weiteren soll die  abgestorbene Birke   auf dem Grundstück  954/50 (Nr. 43 der Baumbestandsliste)   gefällt werden. Der Bebauungsplan i. V. mit der Baumschutzverordnung sieht  eine Genehmigung für Gefahrenbäume unter der Auflage einer Ersatzpflanzung vor.

Als Ersatz  soll auf dem  ebenfalls im Eigentum des Antragstellers  liegenden westlich anschließenden Grundstück FlNr.  954/49   eine Robinie gepflanzt werden. 

Den Vorschriften gem. 4.10.9.1 des Bebauungsplanes, wonach  pro angefangene 500 qm Grundstücksfläche 1 Großbaum bzw. 2 Kleinbäume zu pflanzen sind,  wird Rechnung getragen.  Die genehmigten Fällungen  können  mit dem Pflanzgebot verrechnet werden. 

   

Beschluss 1

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss stimmt einer  Fällung der 3 Apfelbäume im Vorgriff zur angekündigten Einreichung des Bauplanes zu.  Die Ersatzpflanzung darf in Form von   Apfelbäumen   als  Hochstamm,  STU 20/25 vorgenommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau-, Planungs- um Umweltausschuss stimmt  der Fällung der Birke und einer Ersatzpflanzung in Form einer Robinie, Hochstamm STU 20/25 auf dem Grundstück FlNr.  954/49 zu.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2021 10:42 Uhr