Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2021 ö 2.2

Beschluss 1

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den hier beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB. Gleichzeitig nimmt er davon Kenntnis, dass nicht alle beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgegeben haben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis, dass das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, die Energienetze Südbayern GmbH, die Gemeinde Hebertshausen, die Gemeinde Röhrmoos, die Industrie- und Handelskammer München, die Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde, der Regionale Planungsverband München, das Staatliches Bauamt Freising und der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising-Süd keine Einwände gegen die Planung vorgetragen haben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2025 10:45 Uhr