Die Energienetze Bayern GmbH & Co.KG teilten folgendes mit:
„In dem o.g. Bereichen befinden sich Erdgasleitungen der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG.
Wir bitten Sie folgendes zu beachten:
Gasleitungen wurden zur Sicherung ihres Bestandes in einem Schutzstreifen verlegt.
Im Schutzstreifen dürfen keine Gebäude oder baulichen Anlagen errichtet werden.
Der Schutzstreifen darf nicht mit Bäumen oder Sträuchern bepflanzt werden.
Darüber hinaus dürfen keine sonstigen Einwirkungen vorgenommen werden, die den Bestand oder Betrieb der Gasleitung beeinträchtigen oder gefährden.
So ist u.a. das Einrichten von Dauerstellplätzen (Campingwagen, Container) sowie das Lagern von Silage und schwer zu transportierenden Materialien unzulässig.
Zusätzlich ist das beigefügte Merkblatt (Schutzanweisung) zu beachten.
Vor Baubeginn ist die ENB rechtzeitig zu informieren und eine Gasleitungseinweisung ist einzuholen.
Anhang:
Übersichtsplan - Diese Angaben könne sich jederzeit ändern und ersetzen keine Gasleitungseinweisung.
Merkblatt (Schutzanweisung)
Diese Stellungnahme bezieht sich nur auf die Erdgasleitungen der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG.“
Abwägung:
Da die Ausweisung der Konzentrationsfläche lediglich den Bereich definiert, außerhalb dessen die Errichtung einer Höchstspannungsfreileitung unzulässig ist, wird dadurch noch kein konkreter Trassenverlauf festgelegt. Beeinträchtigungen der angeführten Belange sind mit der vorliegenden Planung nicht verbunden, da gegenüber der geltenden Rechtslage keine neuen Vorhaben zugelassen werden.
Die Anlagen zur obigen Stellungnahme sind im Sitzungs- und Dokumentenarchiv hinterlegt.