Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Fachbereich Landwirtschaft- vom 09.09.2021 und 03.11.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2021 ö 1.2.1

Sachverhalt

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck – Fachbereich Landwirtschaft - teilte im Rahmen des Verfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB mit, dass bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eine Stellungnahme abgegeben wurde, die jedoch nicht bei der Gemeinde eingegangen ist. (Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ist lediglich eine Stellungnahme aus dem Forstbereich eingegangen.)

Diese Stellungnahme des Bereichs Landwirtschaft vom 09.09.2021 (ursprünglich für die frühzeitige Beteiligung gedacht) wurde nunmehr an die Gemeinde übermittelt. Gleichzeitig wurde am 03.11.2021 eine Stellungnahme (Bereich Landwirtschaft) im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB abgegeben.

Beide Stellungnahmen sind identisch und lauten: 

„… der genannte Vorentwurf ist derzeit von uns erst allgemein, d. h. nicht einzelbetriebsbezogen, bezüglich der landwirtschaftlichen Bedeutung des geplanten Eingriffes zu beantworten. Folgende Punkte spielen hier eine herausragende Bedeutung, die bei so einem Vorhaben zu beachten und zu berücksichtigen sind:

  • Keine Tiere unter den Leitungen und in der Nähe davon auf der Weide:
Tiere reagieren mit Leistungseinbußen, Unwohlsein und Fluchtreflex auf Elektromagnetfelder.
  • Bauzeit:
  • Ernte/Pflege/Säzeit erfordert Einzelabsprachen und frühzeitige Informationen an die betroffenen Landwirte und Absprachen mit ihnen, denn bei es kann dadurch zu Ausfall von Flächenprämien (EU und national) kommen.
  • Flächennutzung von Landwirten während und nach der Bauzeit:
Ausfälle (Ernteverluste; Bearbeitungseinschränkungen, die wiederum zu Ernteverlusten führen) sind finanziell ebenso zu entschädigen wie Folgebelastungen durch endgültigen Flächenverlust und Benutzung von Flächen zu Wartungsarbeiten. Hierzu sind Gutachten von neutralen, staatlich anerkannten und vereidigten Sachverständen einzuholen.
Beeinträchtigungen/Schäden am Wegenetz:
Die durch den Bau der Trasse am Wegenetz (Anwandwege, Feldwege, …) zu den betroffenen Flächen entstehenden Schäden sind nach Baubeendigung unverzüglich zu beheben. Ggf. muss hier eine ordnungsgemäße Entschädigung für die Landwirte gezahlt werden.
  • Es dürfen keinerlei Entwicklungs- und Aussiedlungsstandorte für landwirtschaftliche Betriebe eingeschränkt werden. Dies gilt insbesondere für tierhaltende Betriebe, aber auch für viehlos wirtschaftende Landwirte. Die dann konkret betroffenen Landwirte werden ihre Planungen vorlegen.
  • Eintragung von Grunddienstbarkeiten:
Hier ist eine eingehende Aufklärung und Entschädigung an die betroffenen Grundstücksbesitzer unumgänglich.
  • Entschädigung für die Standortwahl:
Die betroffenen Grundstückseigentümer sind entsprechend zu entschädigen, wenn Sie auf ihren Grundstücken Maste o.ä. dulden.
  • Die Flächen unter den Leistungen können nicht mehr aufgeforstet werden bzw. bestehende Waldflächen erleiden Einbußen (Wachstumspotential usw.), die zu entschädigen sind.

Je nach endgültiger Trasse sind verschiedene tierhaltende Betriebe betroffen. Erst nach Festlegung des Trassenverlaufs, macht es Sinn, dazu detaillierte Angaben zu machen. Wir setzen voraus, dass bei der Umsetzung eine bodenkundliche Baubegleitung eingeschaltet wird.“

Der Bereich Forst gab keine weitere Stellungnahme ab.

Abwägung:
Ein Großteil der Einwände betreffen die Fein- bzw. Fachplanung, die nicht Gegenstand der vorliegenden Flächennutzungsplanung ist. Neue Belange, die in die ermittelten Schutzgutserwägungen eingestellt werden müssten, sind nicht vorgetragen. Der Einwendungsführer weist zudem darauf hin, dass bei der Nordtrasse mehr tierhaltende Betriebe betroffen sind als bei der Südtrasse. Das Abwägungsergebnis kommt daher im Ergebnis den vorgetragenen Belangen entgegen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Fachbereich Landwirtschaft – zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Weitere Änderungen im Teilflächennutzungsplan sind nicht angezeigt. Der Plan wird festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

Datenstand vom 24.01.2022 10:47 Uhr