Verkauf von gemeindlichen Flächen im Rahmen eines Baulandmodells (Baugebiet Birkenweg Süd - Inhauser Moos) an das Kommunalunternehmen Liegenschaften Haimhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö 5

Sachverhalt

Im Zuge der Schaffung von Wohnraum durch Ausweisung erhält die Gemeinde im Umlegungsverfahren im Baugebiet Birkenweg Süd eine Baulandfläche von 4.225 m². Der Bebauungsplan sieht Reihenhäuser (ein Vierspänner, ein Dreispänner), ein Mehrfamilienhaus sowie eine Doppelhausbebauung auf dem gemeindlichen Grundstücksflächen vor.

Das Baugesetzbuch (BauGB) fordert, dass „…die Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen sowie der Erwerb angemessenen Wohnraums durch einkommensschwächere und weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung;“ erfolgen soll.

Dieses Ziel der Schaffung von Wohnraum möchte die Gemeinde Haimhausen durch ein Richtlinienmodell, vergleichbar dem früheren Einheimischenmodell, umsetzen. Die Erfahrungen zeigen, dass eine gemeinschaftliche Bebauung von Reihenhausparzellen durch private Eigentümer besondere Herausforderungen mit sich bringt.

Daher beabsichtigt die Gemeinde den Bau der Reihen- und des Mehrfamilienhauses (Parzelle 1a-1d, 2 und 3a-3c sowie den dazugehörigen Garagenhof) schlüsselfertig herzustellen und vergünstigt über ein Richtlinienmodell zu veräußern. Hierfür möchte die Gemeinde die Herstellung der Wohngebäude über eine Inhouse Vergabe an das Kommunalunternehmen Liegenschaften Haimhausen vergeben. Die Höhe der Vergünstigung muss durch den Gemeinderat in einer zukünftigen Sitzung auf Basis eines Wertgutachtens festgelegt werden, in vergangenen Projekten lagen diese bei ca. 33,33% des Bodenrichtwertes des Rohbaulandes.

Neben dem sozialen Gedanken des vergünstigten Wohnraumes möchte die Gemeinde auf eine nachhaltige Bauweise setzen. Hierfür ist z.B. eine extensive Dachbegrünung, eigene Stromgewinnung (Photovoltaik Anlagen), ökologische Baumaterialien, geringe Versiegelung usw. angedacht. Ebenso soll der KfW-Standard 40 erreicht werden.

Die gemeindlichen Doppelhausparzellen (5a + 5b) können direkt von der Gemeinde im Rahmen des Baulandmodells veräußert werden.

Beschluss 1

Die Verwaltung wird beauftragt für die Parzellen 1a-1d, 2 und 3a-3c sowie den dazugehörigen Garagenhof ein Grundstückswertgutachten erstellen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt den Verkauf der Parzellen 1a-1d, 2 und 3a-3c sowie den dazugehörigen Garagenhof an das Kommunalunternehmen Liegenschaften zu. (Der Kaufpreis wird gemäß Grundstückswertgutachten abzüglich eines noch zu vereinbarenden Förderbetragens (in %) festgelegt). Diese Vergünstigung ist im Rahmen eines Richtlinienmodells weiterzugeben. Der Gemeinderat entscheidet über die Immobilienvergabe gemäß Richtlinienmodell.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Verwaltung wird beauftragt für die Parzellen 5a und 5b ein Grundstückswertgutachten erstellen zu lassen und nach einem durch die Verwaltung zu erstellenden Baulandmodell zu veräußern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2022 11:29 Uhr