Stellungnahme zu GR 16.12.2021 TOP 12.4: Vorfahrtsregelung Mühlenstraße - Pointweg - Dachauer Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö 7.2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2021 beantragt GRM Dost o.g. Bereich in die nächste Verkehrsschau aufzunehmen, weil die bestehende Vorfahrtsregelung (nämlich keine und damit: rechts vor links) in diesem Bereich kritisch angesehen wird.

Dieser Bereich wurde bereits in der Verkehrsschau am 4. August 2020 behandelt (siehe dazu: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss-Sitzung vom 15. September 2020, TOP 1.9). Damals beantragte ein Bürger der Mühlenstraße eine Prüfung, wer nun tatsächlich in diesem Bereich Vorfahrt hätte, da die Mühlenstraße als „Hauptstraße“, ohne auf evtl. rechts vor links zu achten, befahren wird.

Stellungnahme der Polizei:

In einer Zone 30 herrscht grundsätzlich rechts vor links, gleiches gilt auch in der Mühlenstraße. Beim Ausfahren in Richtung St 2339 sind drei Einmündungen von rechts bevorrechtigt: Am Saum, Pointweg und auch die Dachauer Straße (107 bis 109). Durch den Straßennamen ist die Straße als Straße zu betrachten und bevorrechtigt vor der Mühlenstraße (in Fahrtrichtung St 2339).

Rechs vor links (sollte zumindest) die gefahrenen Geschwindigkeiten senken, weil ich mich ja in der Mühlenstraße nicht grundsätzlich auf einer Hauptdurchgangsstraße befinde und auf bevorrechtigte Straßen zu achten habe.

Datenstand vom 14.12.2022 11:29 Uhr