Erlass der Rechtsverordnung nach § 201a BauGB; Anhörung zum Gutachten zur Identifizierung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten in Bayern


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 28.04.2022 ö 4

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, im Verfahren zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 201a BauGB von der Möglichkeit zur Stellungnahme nach § 201a Satz 8 BauGB auf Grundlage der derzeitigen Sachlage keinen Gebrauch zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Sollten sich im Nachgang der Sitzung - wider Erwarten - Änderungen in der Sachlage ergeben, die eine gemeindliche Stellungnahme doch erforderlich macht, wird der Erste Bürgermeister hierzu ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.02.2025 16:16 Uhr