Zustimmung zum Vorentwurf und Beauftragung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 3.2

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt dem Vorentwurf zum Bebauungsplan „Wohnen und Leben am Kramer Kreuz“ (Planzeichnung, textliche Festsetzungen sowie Begründung mit Umweltbericht), Stand: 15.09.2022, zu. Zusätzlich sollen Punkte hinsichtlich klimagerechter Bauweise aufgenommen werden, sofern diese zulässig sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Gleichzeitig werden die Verwaltung und das Planungsbüro mit der Organisation und der Durchführung des zusätzlichen Erörterungstermins beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Verwaltung und das Planungsbüro und werden beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.02.2025 08:49 Uhr