Landtags- und Bezirkswahlen 2023, Plakatierung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 22.06.2023 ö 6.3

Sachverhalt

Der in der Gemeinderatssitzung vom 19.02.2020 unter TOP 4 behandelte Antrag der SPD auf Erlass einer Plakatierungsverordnung wurde abgelehnt. Übereinstimmung wurde jedoch darüber erzielt, dass durch die Fraktionsführungen „Spielregeln“ festgelegt werden, wie in Haimhausen plakatiert werden darf. Das Thema stand am 21.05.2021 im Zuge der bevorstehenden Bundestagswahl erneut auf der Agenda. Seinerzeit schlug die Verwaltung vor, wie mit aufgestellten Bauzäunen eine zukunftsfähige Lösung erreicht werden kann:

  • im Dreieck aufgestellte Bauzäune (stabil, nicht sturmanfällig etc.)
  • für Bauhof gut zu transportieren
  • Plakate mittels Plakatträger und Kabelbindern anbringen
  • Plakate auf Plakatträgern bis max. Größe A1 (keinesfalls größer)
  • Anbringen von 2 in der Höhe und bis zu 4 in der Breite
  • Standorte
    • Amperpettenbacher Straße auf der Wiese kurz vor dem Kreisverkehr
    • Oberndorf
    • Westerndorf
    • Inhauser Moos b. Laumbacher
    • Inhausen b. Kirche
    • Ottershausen: Wiese Nähe Dorfplatz
    • Haimhausen: Kramer Kreuz
    • Feuerwehr

Zur Verkehrssicherung wurde darum gebeten, auf Plakatierungen am Straßenrand sowie in Kurvenbereichen zu verzichten sowie mit Rücksicht auf das Ortsbild Plakatierungen an Zäunen auf die jeweilige Zaunhöhe zu beschränken. Sofern Einverständnis damit besteht, für die anstehende Wahl erneut so zu verfahren, würde die Verwaltung so wie eben beschrieben die bereits jetzt eingehenden Anfragen politischer Gruppierungen beantworten.

Datenstand vom 03.11.2023 09:27 Uhr