18. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Bolzplatz und Dorfgemeinschaftshaus Ottershausen" (Vorberatung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 12.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 12.11.2024 ö 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.06.2023 die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für den Bereich „Bolzplatz und Dorfgemeinschaftshaus Ottershausen“ beschlossen. 

Der hierzu vom Planungsverband erarbeitete Vorentwurf wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16.11.2023 vorgestellt und erhielt die Zustimmung des Gremiums. 

Die Verwaltung und das Planungsbüro wurden daraufhin mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. 

Die Beteiligung ergab, dass eine artenschutzrechtliche Vorprüfung (d. h. spezielle artenschutzrechtliche Vorprüfung und Relevanzprüfung) erforderlich ist. Aufgrund des Ergebnisses der Vorprüfung wurde in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde eine spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP) in Auftrag gegeben. Sowohl die Vorprüfung vom 23.04.2024 als auch die saP vom 12.09.2024 wurden vom Büro „Naturgutachter“ aus Freising erstellt (s. Anlage zum TOP).

Die schalltechnische Untersuchung wurde aufgrund der aufgeworfenen Fragen aus den eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet und liegt in der neuen Fassung vom 22.04.2024 vor (s. Anlage zum TOP). 

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen aufgrund der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss zur vorberatenden Behandlung und vorberatenden Abwägung mit der Bitte um entsprechende Beschlussempfehlungen für den Gemeinderat vorgelegt.  

Eine Vertretung des Planungsverbandes wird  in der Sitzung anwesend sein und für Fragen zur Verfügung stehen. 

Nach vorberatender Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Gemeinderat in der Sitzung 21.11.2024 um Billigung des überarbeiteten Vorentwurfs ersucht.


Anschließend wird gebeten, die Verwaltung mit der Veröffentlichung des Entwurfs nach § 3 Abs 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beauftragen.

Dokumente
BPU 24.11.12 ö Anlage saP (.pdf)
BPU 24.11.12 ö Anlage Schallschutzgutachten (.pdf)

Datenstand vom 30.01.2025 09:21 Uhr