Jahresabschluss 2021 inkl. Ausschüttungsrückstellungen und Vermögenszuführung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Rosalia-Bruckmeier-Stiftung hat im Jahr 2021 einen Zugewinn in Höhe von 5.923,59 Euro erzielt (s. Jahresabschluss 2021). Ein Teil des Zugewinns darf dem Stiftungskapital zugeführt werden (um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stiftung zu erhalten), der Rest ist satzungsgemäß für mildtätige Zwecke zu verwenden. Nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 01.08.2002 sollen 20% des Zugewinns dem Stiftungskapital zugeführt werden.
Dementsprechend sind 1.197,04 Euro dem Stiftungskapital zuzuführen und 4.788,16 Euro für mildtätige Zwecke auszuschütten. Da dieser Betrag nicht unmittelbar in 2022 zur Ausschüttung kam, ist der Betrag in Höhe von 4.738,87 Euro den Rückstellungen für die satzungsgemäßen mildtätigen Zwecke zuzuführen (S. Tabelle Ertrag und Aufteilung).
Zum 31.12.2020 bestanden Ausschüttungsrückstellungen in Höhe von 17.821,26 Euro. Der SKB hat in seiner Sitzung am 17.11.2021 Ausschüttungen in Höhe von 14.500,00 Euro beschlossen, die in 2021 noch zur Auszahlung kamen. Mit dieser Entnahme sowie der in 2021 erzielten Zuführung zu den Ausschüttungsrückstellungen in Höhe von 4.788,16 Euro ergeben sich zum 31.12.2021 Ausschüttungsrückstellungen in Höhe von 8.109,42 Euro (s. Tabelle Ausschüttungsrückstellungen).
Das Stiftungskapital betrug zum 31.12.2020 360.898,36 Euro. Mit der Zuführung zum Stiftungskapital in Höhe von 1.184,72 Euro ergibt sich zum 31.12.2021 ein Stiftungskapital in Höhe von 362.083,08 Euro (s. Tabelle Kapitalentwicklung).
Der Kassenbestand der Rosalia-Bruckmeier-Stiftung (bestehend aus Stiftungskapital und Ausschüttungsrückstellungen) beträgt zum 31.12.2022 370.143,21 Euro (s. Tabelle Kassenbestandentwicklung).
Beschluss 1
Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2021 der Rosalia-Bruckmeier-Sozialstiftung wie vorgelegt fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, aus dem Zugewinn im Jahr 2021 in Höhe von 5.923,59 Euro einen Anteil in Höhe von 1.184,72 Euro dem Stiftungskapital zuzuführen und die restlichen 4.738,87 Euro in die Ausschüttungsrückstellungen zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.04.2025 11:40 Uhr