26. Änderung des Regionalplans München; Änderung Kapitel Energieerzeugung und Neufassung Teilkapitel Windenergie; Beteiligungsverfahren gemäß Art. 16 BayLplG i. V. m. § 9 ROG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2025 ö 4

Sachverhalt

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat den Entwurf zur Änderung des Kapitels Energieerzeugung mit der Neufassung des Teilkapitels Windenergie im Regionalplan gebilligt sowie die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 26. Änderung des Regionalplans beschlossen.

Diese Fortschreibung dient der Anpassung an die Festlegungen des Landesentwicklungsprogrammes (LEP) i. d. F. vom 01.06.2023, welches im Ziel 6.2.2 festlegt, dass in jedem Regionalplan Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen sind. Der erforderliche Umfang ergibt sich ebenfalls aus dem LEP, welches ein Teilflächenziel für jede Region von 1,1 % der Regionsfläche bis zum 31.12.2027 festlegt sowie aus dem § 3 WindBG, in welchem bayernweit ein Flächenbeitragswert von 1,8 bis zum 31.12.2032 bestimmt wird. 

In den Vorranggebieten für Windenergienutzung hat der Bau und die Nutzung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen Vorrang vor anderen Nutzungen. Maßnahmen und Nutzungen, die dem Bau und dem Betrieb von Windenergieanlagen entgegenstehen, sind in diesen Gebieten ausgeschlossen. Ebenso sind Planungen und Maßnahmen (z. B. Außenbereichsgebäude) außerhalb von Vorranggebieten ausgeschlossen, die aufgrund von ihnen erzeugter immissionsschutzrechtlichen Abstände in das Vorranggebiet hineinwirken würden. 

Sobald das Land die Flächenzielwerte des Bundes erreicht hat, verlieren Windenergieanlagen außerhalb der Vorranggebiete ihre Privilegierung. Würde die Planung nicht vorgenommen werden, würde es zur unkoordinierten Errichtung von Windkraftanlagen führen und weniger auf den Ausgleich zwischen den verschiedenen kommunalen Interessenslagen ausgelegt sein.
 
  • Das Anschreiben der Regionalen Planungsverbandes vom 16.12.2024 zur Einleitung des Beteiligungsverfahrens
  • der Fortschreibungsentwurf vom 21.11.2024
  • Anlage 1 (Festlegungen und Begründungen)
  • Anlage 2 (Tekturkarte Windenergie zur Karte 2 Siedlung und Versorgung) 
  • Anlage 3 (Erläuterungskarte Windenergie)
  • Anlage 4-1 (Umweltbericht Teil A: Allgemeiner Teil)
  • Anlage 4-2 (Umweltbericht Teil B: Standortbezogener Teil)
  • Anlage 5 (konsolidierte Fassung der Karte 2 Siedlung und Versorgung)
  • Geodaten zu Anlage 2

sind ab dem 07.01.2025 in das Internet eingestellt. Die Unterlagen können unter folgenden Links heruntergeladen werden:
Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes München:

Folgende Stellen werden beteiligt:
  • öffentliche Stellen und in Art. 3 Abs. 1 Satz 2 BayLplG und Art. 15 Abs. 3 genannten Personen des Privatrechts und Behörden
  • die betroffenen Wirtschafts- und Sozialverbände und
  • die Öffentlichkeit.

Aus diesem Grund liegt der Entwurf der 26. Änderung des Regionalplans München – zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet – in der Zeit vom 07.01.2025 bis 31.03.2025  bei der Regierung von Oberbayern aus. Zudem erfolgt die Auslegung für mind. 1 Monat bei der Landeshauptstadt München sowie den Landratsämtern der Region München. Die Auslegung ist im jeweiligen Amtsblatt anzukündigen.  

Im vorliegenden Entwurf werden 65 Vorranggebiete Windenergie mit einer Gesamtfläche von rd. 11073 ha ausgewiesen, was einem regionalen Flächenanteil an der Region München von rd. 2,01 % entspricht. Die Vorranggebiete im Landkreis Dachau erhalten die Bezeichnungen WE 11 a – WE 14 b. Der Ausweisung der Vorranggebiete liegt ein abgestufter Katalog mit Ausschlusskriterien zugrunde. Einzelheiten können der Anlage 1 zum Entwurf der 26. Änderung  (Microsoft Word - Anlage 1_Festlegungen mit Begründung_20241121_Beteiligung_final.docx) entnommen werden. 

Es wurde eine Referenzwindenergieanlage mit folgenden Kennzahlen zugrunde gelegt:
266,5 m maximale Gesamthöhe, 175 m maximaler Rotordurchmesser, 87,5 m maximaler Rotorradius, 162 m bis 179 m Nabenhöhe, 74,65 m Höhe der tiefsten Rotorspitze, 15 m Durchmesser Turmfuß, 107 dB(A) maximaler Schalleistungspegel.

Um dem besonderen Schutzbedürfnis der Wohnbevölkerung und der Möglichkeit einer zukünftigen Siedlungsentwicklung Rechnung zu tragen, wurden die freizuhaltenden Bereiche insbesondere um die zentralen Wohnnutzungen erweitert:
       Wohnbaufläche: 1.000 m 
-        Mischbaufläche: 1.000 m 
-        Wohnen im Außenbereich: 600 m

Auch wurde eine „optische Bedrängung“, was eine Umzingelung oder Einkesselung von Orten einschließt, berücksichtigt. 

Es wurde ein Konzept zugrunde gelegt, das darauf abzielt, Windenergieanlagen in der Region zu bündeln und damit einer Zersiedelung vorzubeugen. Damit wechseln sich Räume mit intensiver Windenergienutzung mit Räumen ohne Windenergienutzung ab. Um eine räumliche Konzentrationswirkung der Windenergienutzung zu erzielen, wurden Vorranggebietscluster gebildet, die in ihrer Ausprägung entweder aus einem großen, zusammen hängenden Vorranggebiet oder mehreren kleineren, näher zueinander liegen den Vorranggebietsflächen bestehen (Anlage 3 zum Entwurf der 26. Änderung ( Anlage_3_Erlaeuterungskarte_Windenergie_20241121.pdf ) .

Dem Entwurf der 26. Änderung ist ein Allgemeiner Teil zum Umweltbericht (Anlage 4-1) beigefügt und  in Anlage 4-2 ein standortbezogener Teil (Microsoft Word - Anlage 4-2_Umweltbericht_Teil B_20241121.docx ).
Hier werden ab Seite 120 in dem Standortbogen für das Vorranggebiet WE 13 c, der für das Gemeindegebiet Haimhausen relevant ist, die umweltrelevanten Belange dargestellt (s. Anlage zum Sachverhalt).

Der Gemeinderat wird gebeten, sich mit dem Entwurf der 26. Änderung vertraut zu machen. Die Verwaltung wird für die Februar- oder spätestens März-Sitzung eine Beschlussempfehlung vorbereiten.

Datenstand vom 14.04.2025 11:40 Uhr