Änderung der Gebührensatzung zum 01.03.2025
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der GR Sitzung am 16.05.2024 wurde beschlossen, eine Erhöhung der Benutzungsgebühren sowie des Essensgeldes vorzunehmen, da das Defizit im Bereich der Kindertageseinrichtungen kontinuierlich steigt.
Bei der sodann erlassenen Gebührensatzung vom 17.05.2024 wurde die in § 5 Absatz 2 Satz 1 genannte Gebühr für die Teilnahme am Mittagessen falsch berechnet. Die Erhöhung beim Mittagessen wurde fälschlicherweise nur für eine Woche, anstatt für vier Wochen, berücksichtigt.
Die neue Gebühr für das Essen ab 01.03.2025 ergibt sich folgendermaßen:
- 80,75 € für 5 Tage pro Woche Essen (4,25 € pro Essen x 19 Betreuungstage)
- 63,75 € für 4 Tage pro Woche Essen (4,25 € pro Essen x 15 Betreuungstage)
Die geänderte Satzung befindet sich als Entwurf in der Anlage.
Beschluss
Der Gemeinderat bestätigt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.02.2025 TOP 1.1 zum Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Haimhausen, entsprechend der Anpassungen zum 01.03.2025. Die Satzung wird als Anlage der Niederschrift beigefügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
GR 2025.02.20 ö KiTa Gebührensatzung 01.03.2025 Entwurf (.pdf)
Datenstand vom 14.04.2025 11:47 Uhr