Vergabe der Dachfläche Kindergartenneubau am Abenteuerspielplatz zur Errichtung einer PV Anlage an das KU Energie
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für den Bau des Kindergartens am Abenteuerspielplatz erhält die Gemeinde Haimhausen eine Festbetragsförderung nach Summenraumprogramm welche abhängig von der Zahl der Kinder und nicht von der Bauart oder der Baukosten ausfällt. Eine PV Anlage ist somit nicht zusätzlich Förderfähig nach FAZR. Auch gibt es für Kommunen im Nichtwohnungsbau keine Förderungen für den Neubau von PV Anlagen (Ausnahme Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen - (§ 12 Absatz 3 Nummer 1 UStG)).
Um die Kosten der Gemeinde zu reduzieren und dennoch einen Beitrag zur Energiewende sowie zu einer Kosteneinsparung in der Nutzungsdauer zu leisten ist es zweckmäßig, wie bereits in den anderen Gemeindeliegenschaften, die PV Anlage durch das KU Energie zu erstellen.
Hierfür wurden für mehrere Varianten Wirtschaftlichkeitsberechnungen erstellt, welche hier kurz als Auszug gegenübergestellt werden:
|
AnfangsinvestitionNetto ohne Planungskosten
|
Cashflow nach 20 Jahren
|
Jährliche Einsparung
|
Einspeisevergütung p.a.
|
Autarkiegrad
|
Teilbelegung 70kWp ohne Speicher
|
66.880
|
176.001,14
|
8500-9500
|
2800-2300
|
24%
|
Teilbelegung mit Speicher 9,99kW/19,3kWh
|
74.880
|
185.490,43
|
9500-10500
|
2600-2100
|
26,7%
|
Vollbelegung 110kWp ohne Speicher
|
104.500
|
211.412,77
|
10000-11000
|
4600-3500
|
29,4%
|
Vollbelegung mit Speicher 20kW/36,3 kWh
|
119.500
|
221.999,87
|
12000-13200
|
4000-3300
|
33,5%
|
Die Kosten für die Planung und Realisierung werden durch das KU Energie übernommen und diese erhält hierfür eine Anlagenmiete durch die Gemeinde. (Kosten sind abhängig von den Gesamtkosten der Anlage, z.B. Anlage Klärwerk mit 59 KW ca. 6.000€ p.a).
Alternativ wäre auch der Verkauf von Stromleistung per kWh möglich, hierbei wäre aber nur der durch die Gemeinde verwendete Strom ausschlaggebend für die Dimensionierung der Anlage, da für eingespeisten Strom bei Einspeisevergütungen zwischen 5-7Cent/kWh ein Missverhältnis zu den erforderlichen Mehrkosten entsteht. Zudem wäre dann im Gegenzug zur Stromlieferung auch eine Dachnutzungsentschädigung erforderlich. Diese Pachteinnahmen führen aber wieder zu Liegenschaftseinnahmen die nach Aussage der Regierung von Oberbayern in der Finanzierung einkalkuliert werden müssen und den Förderbetrag negativ beeinflussen.
Der Vorschlag des Verwaltungsrates des KU Energie lautet daher wie folgt:
Der Verwaltungsrat empfiehlt dem Gemeinderat, die PV Anlage mit Vollbelegung und Stromspeicher auf dem Dach des Kindergartens am Abenteuerspielplatz auf Kosten des KU Energie herzustellen und die Anlage an die Gemeinde Haimhausen oder einem zukünftigen Betreiber zu günstigen Konditionen zu vermieten.
Datenstand vom 10.04.2025 10:47 Uhr