Erlass der Haushaltssatzung 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö 1

Sachverhalt

Gemäß Art. 63 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlichen Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen in den Haushalt einzustellen.

Die Haushaltssatzung 2019 enthält die gemäß Art. 63 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 2 KommHV-Kameralistik erforderlichen Bestandteile.

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2019 wurde in das Ratsinformationssystem eingestellt. Hierauf wurden alle Gemeinderatsmitglieder per Schreiben am 22.03.2019 hingewiesen. Die daraus resultierenden Fragen wurden in der Haushaltsvorberatung am 04.04.2019 behandelt.

Der Haushalt 2019 schließt in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 19.183.000 Euro, aufgeteilt in den Verwaltungshaushalt mit 12.579.000 Euro und den Vermögenshaushalt mit 6.604.000 Euro, ab. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2018 bedeutet dies eine Erhöhung des Haushaltsvolumens um 10,56 %. Sowohl im Verwaltungshaushalt (+1.158.500 Euro) sowie auch im Vermögenshaushalt (+674.500 Euro) ist ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen.

Die dauernde Leistungsfähigkeit ist sowohl im Haushaltsjahr 2019 sowie auch über die Finanzplanungsjahre 2020 bis 2022 gegeben.


V E R W A L T U N G S H A U S H A L T

Das Volumen des Verwaltungshaushalts 2019 beträgt 12.579.000 Euro (2018: 11.420.500 Euro).

Die wichtigsten Kennzahlen des Verwaltungshaushalts:

EINNAHMEN

Steuereinnahmen inkl. Staatlicher Steueranteile
8.288.500 Euro
Gebühren inkl. Nebenforderungen
1.451.500 Euro
Ausschüttung Kommunalunternehmen Energie Haimhausen
400.000 Euro
Zuschüsse, Zuweisungen und Spenden
1.161.000 Euro


AUSGABEN

Kreis- und Gewerbesteuerumlage
3.265.000 Euro
Personalkosten aller Einrichtungen
3.430.500 Euro
Sach- und Betriebsaufwand
3.689.500 Euro
Zuweisungen und Zuschüsse
1.515.000 Euro

Im Haushaltsjahr 2019 erhält die Gemeinde Schlüsselzuweisungen in Höhe von 428.500 Euro – Grundlage für die Zuweisung sind die Steuereinnahmen aus dem Jahr 2017.

Sowohl bei den laufenden Einnahmen als auch bei den laufenden Ausgaben ist jährlich eine konstante Steigerung zu verzeichnen. Das Ziel, mit den Einnahmen des Verwaltungshaushalts die Ausgaben des Verwaltungshaushalts zu decken ist im Haushaltsjahr 2019 gelungen. Es ist eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 661.500 Euro geplant.


V E R M Ö G E N S H A U S H A L T

Das Volumen des Vermögenshaushalts 2019 beträgt 6.604.000 Euro (2018: 5.929.500 Euro).

Die wichtigsten Kennzahlen des Vermögenshaushalts:

EINNAHMEN

Beiträge
217.000 Euro
Staatliche Investitionszuweisungen
1.967.000 Euro
Veräußerung von Grundstücken
1.950.000 Euro


AUSGABEN

Investitionszuschüsse Bau Turnhalle, Mensa, Vereinsräume
(Anteil Bauherrengemeinschaft)
1.777.000 Euro
Schulverbandsumlage
220.000 Euro
Investitionszuschuss an Sportverein
500.000 Euro
Bau des Geh- und Radwegs entlang der Hauptstraße bis zur B13
730.000 Euro
Kläranlage – Betriebstechnische Anlagen
100.000 Euro
Bauhof – Bau Kalthalle
200.000 Euro
Breitbandausbau
305.000 Euro
Bau Wohnanlage Schrammerweg
600.000 Euro
Grunderwerb
1.050.000 Euro

Aus der allgemeinen Rücklage ist in 2019 eine Entnahme in Höhe von 682.000 Euro geplant. Im Finanzplanungszeitraum sind sowohl Entnahmen als auch Zuführungen geplant:

2020
2021
2022
-224.500 Euro
+419.500 Euro
+4.688.500 Euro

Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushaltsplan veranschlagte Ermächtigungen, die es der Verwaltung ermöglichen, Verpflichtungen für die Tätigkeit von Investitionen oder zur Förderung von Investitionsmaßnahmen einzugehen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu Ausgaben führen. In der Haushaltssatzung 2019 sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 13.474.000 Euro für den Bau der Turnhalle, Vereinsräume sowie der Mensa, für den Bau der Wohnanlage im Baugebiet Schrammerweg, Breitbandausbau und für diverse Grunderwerbe festgesetzt.

Der Stellenplan wurde in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses am 18.02.2019 vorberaten und dem Gemeinderat die Beschlussfassung empfohlen.

Beschluss 1

Die vorgelegte Haushaltssatzung 2019 samt ihren Anlagen wird als Satzung erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 70 GO i.V.m. § 24 KommHV-K den vorgelegten Finanzplan 2018 bis 2022 als Bestandteil der Haushaltssatzung 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Stellenplan 2019 als Bestandteil der Haushaltssatzung 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 21.01.2020 12:02 Uhr