Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2019
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat schließt sich der folgenden Abwägung des beauftragten Planungsbüros an:
„Gegenüber der Ursprungsfassung des Bebauungsplans aus dem Jahr 2012 bzw. der 1. Änderung aus dem Jahr 2016 bleibt die Erschließung des Gebiets mit der 2. Änderung unverändert.
Die im gesamten Baugebiet vorhandenen Stichstraßen befinden sich im bereits hergestellten 1. Bauabschnitt, sind auf wenige Meter begrenzt und dienen einer möglichen Erweiterung der Wohnbauflächen. Die Bauflächen entlang der Straße „Grundfeld“ bzw. der „Graf-Karl-Straße“ sind bereits seit Jahren bebaut und werden für Wohnzwecke bzw. Gewerbe genutzt und von den Müllfahrzeugen befahren. Praktische Probleme ergeben sich bei der Entleerung der Müllbehälter dabei nicht.“
Des Weiteren nimmt der Gemeinderat die Ausführungen zur Kenntnis und verweist auf die im Gebiet stattfindende reibungslose Abholung der Müllgefäße.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.01.2025 11:35 Uhr