Festsetzung von Entschädigungspauschalen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 5.4

Beschluss 1

Als Sitzungsgeld (vgl. § 3 Abs. 2 der Satzung) wird ein Betrag von 40 € beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Entschädigungssatz gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung (für Selbstständige oder sonstige Gemeinderatsmitglieder) wird als Stundenpauschale i. H. v. 30 € beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die unter TOP 5.3 bestellten Referentinnen/Referenten erhalten für ehrenamtliche Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung (vgl. § 3 Abs. 5 der Satzung) von 120 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 4

Hinsichtlich nötiger Hardware für die RIS-Nutzung wird in der Satzung eine Wahlmöglichkeit für die GRM aufgenommen, die es zur freien Entscheidung eines jeden GRM stellt, auf Hardware (Tablet) der Gemeinde zuzugreifen, oder gegen jährliche Kostenpauschale in Höhe von 200 € private Hardeware einzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.02.2025 12:20 Uhr