Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach dem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB stattgefunden hat, wurde der Vorentwurf des Teilflächennutzungsplan auf Basis der Abwägungs- und Beschlussvorschläge (TOP 2.1 und 2.2) überarbeitet.
Nachdem der Entwurf des Teilflächennutzungsplan gebilligt wurde (TOP 2.3) schließt sich nun das Verfahren zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB an.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit dem Entwurf des sachlichen und räumlichen Teilflächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Höchstspannungsfreileitungen (in der Fassung vom 14.10.2021) die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4
Datenstand vom 30.11.2021 10:05 Uhr