Stellungnahme der Gemeinde Eching vom 18.11.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2021 ö 1.2.14

Sachverhalt

Die Gemeinde Eching nahm wie folgt Stellung:

„…Das Verfahren wurde auch nochmal in der Bauausschusssitzung am 16.11.2021 öffentlich behandelt. Hierbei wurde folgender Beschluss gefasst:

Die Gemeinde Eching bringt keine Einwendungen zur Aufstellung des „sachlichen und räumlichen Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Höchstspannungs-Freileitungen“ der Gemeinde Haimhausen vor. Die Verwaltung wird beauftragt, fristgerecht eine Stellungnahme im Beteiligungsverfahren abzugeben.

Zudem verweisen wir auf die Stellungnahme der Gemeinde Eching, die bereits im Raumordnungsverfahren für den Ersatzneubau der 380/220-kV-Leitung vom 27.07.2021 für die Südvariante im Bereich Haimhausen ausgesprochen hat, welche in der geplanten Konzentrationsfläche für Höchstspannungs-Freileitungen liegt:

‚Die Gemeinde Eching spricht sich für die Südvariante im Bereich Haimhausen aus um ihre nördlichsten Ortsteile vor schädlichen Einwirkungen zu schützen. Hier sind es vor allem die Schutzgüter Mensch und Landschaft, die mit der Nordvariante auch nur einen Teilrückbau der Bestandstrasse erfolgen würde. Wir bewerten diesen Eingriff stärker als den Eingriff in die Niedermoorwaldrelikte die durch diese Variante entstehen. Wir gehen davon aus, dass diese Konflikte durch die Platzierung der Masten so gering wie möglich gehalten werden.‘

Diese Stellungnahme war grundsätzlich auch als Abwägung zu sehen, denn die Variante Süd innerhalb der Konzentrationsfläche bedingt durchaus auch starke Eingriffe in den Naturhaushalt v.a. durch die Querung kleinteiliger Niedermoorwaldreste und des Inhauser Mooses. 

Hier sind Kerngebiete einer möglichen Revitalisierung des Inhauser Mooses betroffen. Im Hinblick auf den Klimaschutz sollte die Bedeutung von Moorböden als Kohlenstoffspeicher höher bewertet werden. Daher sollte weiterhin die Forderung nach der Prüfung der Möglichkeit einer Erdverkabelung auf der Nordvariante aufrechterhalten werden.“

Abwägung:
Möglichkeit der Erdverkabelung:
Aufgrund des § 4 BBPIG liegt das Vorhaben Oberbachern - Ottenhofen außerhalb der Pilotprojekte, die für eine Erdverkabelung in Frage kommen. Daher ist eine Erdverkabelung weder für die Variante Haimhausen Nord oder Haimausen Süd aufgrund der aktuellen Gesetzeslage und nach derzeitigem Sachstand zu erwarten. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorliegende Planung eine Erdverkabelung nicht reguliert und daher im Hinblick auf eine mögliche Nordtrasse als erdverkabelte Trasse keine Aussage trifft. Die Stellungnahme, die sich ebenfalls für die Südvariante ausspricht, wird im Übrigen zur Kenntnis genommen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Gemeinde Eching zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Weitere Änderungen im Teilflächennutzungsplan sind nicht angezeigt. Der Plan wird festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

Datenstand vom 24.01.2022 10:47 Uhr