Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes; Aufnahme des Lustschlosses der frühen Neuzeit ("Favorita") in die Denkmalliste für Bodendenkmäler in Haimhausen
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) | Sitzung des Gemeinderates | 15.11.2018 | ö | 1 |
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Eintragung in die Denkmalliste zur Kenntnis und gibt keine Stellungnahme ab.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.03.2025 07:38 Uhr