Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes; Aufnahme des Lustschlosses der frühen Neuzeit ("Favorita") in die Denkmalliste für Bodendenkmäler in Haimhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.11.2018 ö 1

Sachverhalt

Das Landesamt für Denkmalpflege beabsichtigt, das Lustschloss der frühen Neuzeit  „Favorita“ in die Denkmalliste für Bodendenkmäler in Haimhausen aufzunehmen.  Die Gemeinde Haimhausen erhält Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen bis  31.01.2019 vorzubringen.

In beiliegendem Schreiben vom 18.10.2018 ist Anlass, Beschreibung, Begründung und Denkmalwürdigkeit des Bodendenkmals beschrieben.

Das Wasserschloss wurde von Herrn Hans Schindlböck als Mitglied des Haimhauser Arbeitskreises Ortsgeschichte entdeckt. Näheres kann dem beiliegenden Zeitungsausschnitt vom 19.10.2018 entnommen werden. Nach Auskunft von Herrn Schindlböck sind keine Änderungen angezeigt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Eintragung in die Denkmalliste zur Kenntnis und gibt keine Stellungnahme ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.12.2018 08:51 Uhr