Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss stimmt zum Antrag auf Vorbescheid zu nachfolgenden Fragen zu:
- Zulässigkeit der beiden Doppelgaragen wie dargestellt:
Den beiden Doppelgaragen wird, wie im Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Stand 30.05.2023) dargestellt, zugestimmt.
- Zulässigkeit der zugehörigen Garagenzufahrten wie dargestellt:
Den Garagenzufahrten wird, wie im Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Stand 30.05.2023) dargestellt, zugestimmt.
Hinweis: Es ist darauf zu achten, dass die Zufahrten befahrbar sind (Steigung) und kein Oberflächenwasser vom Vorhabengrundstück auf die Straße läuft.
- Zulässigkeit der Höhenlage der Gebäude und der OK Gelände wie dargestellt:
Den Höhenlagen der Gebäude und der OK Gelände wird, wie im Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Stand 30.05.2023) dargestellt, zugestimmt.
- Zulässigkeit der Position der Ausgleichspflanzung laut Ziffer 5.4 der Innenbereichssatzung wie dargestellt:
Der Position der Ausgleichspflanzung auf der FlNr. 1036 (Vorhabengrundstück) wird, wie im Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Stand 30.05.2023) dargestellt, zugestimmt.
Der Position der Ausgleichspflanzung auf der FlNr. 1036/1 (Nachbargrundstück) wird, wie im Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Stand 30.05.2023) dargestellt, zugestimmt, sofern die Pflanzung vertraglich oder im Grundbuch gesichert ist.
- Zulässigkeit von getrennten Eingängen für die 2 Wohneinheiten:
Den 2 getrennten Zugängen für die Wohneinheiten wird zugestimmt. Allerdings muss das Gebäude als bauliche Einheit bestehen bleiben (Festsetzung 3.3 i.V.m. Plandarstellung der Satzung).
- Vollständige Entfernung der vorhandenen Bepflanzung:
Die vorhandene Bepflanzung kann (außer die Ortsrandeingrünung), unter Einhaltung der Baumschutz VO, entfernt werden.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss stimmt zum Antrag auf Vorbescheid zu nachfolgenden Fragen nicht zu:
- Vollständige Entfernung der vorhandenen Bepflanzung:
Der Entfernung der unter Festsetzung II. 5.2 der Satzung festgesetzten Ortsrandeingrünung wird nicht zugestimmt.
Im vorgelegten Lageplan vom 30.05.2023 wurde durch das Vorhabengrundstück (ca. in der Mitte des Vorhabengrundstück und des geplanten Gebäudes), von Süd nach Nord eine Linie gezogen. Diese Linie kann als geplante Grundstücksteilung gesehen werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird das Landratsamt Dachau gebeten im Bescheid zur Bauvoranfrage folgenden Hinweis aufzunehmen:
Gemäß der Festsetzung II. 2.2 der Innenbereichssatzung Westerndorf, in dessen Geltungsbereich sich das Vorhabengrundstück befindet, ist je Wohngebäude eine Grundstücksfläche von mind. 700 m² nachzuweisen. Das Vorhabengrundstück weist eine Fläche von 795 m² auf. Eine Teilung des Grundstücks ist daher nicht mehr möglich.