Der Verwaltung liegt ein baurechtlicher Antrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle auf dem Grundstück FlNr. 257 der Gemarkung Amperpettenbach vor. Umfang des Antrags ist die Errichtung von zwei Betriebsleiterwohnhäuser mit Doppelgarage.
Des Weitern liegt ein Antrag auf Errichtung eines Bürogebäudes mit Saisonarbeiterunterkunft, die Errichtung einer landwirtschaftlichen Lager-, Maschinen-, Getreide- und Gemüseverarbeitungshalle mit Werkstatt sowie die Errichtung eines Hofladens vor (siehe TOP 1.3).
Das Vorhabengrundstück befindet sich weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) noch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34 BauGB und ist somit dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich daher nach § 35 BauGB.
Im Rahmen eines Vorbescheidsverfahren hat der Haupt- und Bauausschuss in seiner Sitzung vom 17.02.2020 (TOP1.4) dem Antrag auf Vorbescheid zugestimmt. Umfang des Vorbescheides war u.a. die Errichtung eines Doppelhauses (Betriebsleiterwohnhaus) 11,00 m x 18,00 m. Mit Vorbescheid des Landratsamtes Dachau vom 08.02.2023 wurde eine Baugenehmigung grundsätzlich in Aussicht gestellt.
Die beiden Betriebsleiterwohnhäuser sollen je eine Länge von 9,865 m und eine Breite von 9,74 m erhalten. Die Wandhöhe (WH) soll 6,20 m und die Firsthöhe (FH) 10,585 m, bei einer Dachneigung (DN) von 42°, betragen. Als Zwischenbau ist eine Garage mit einer Länge von 8,51 m und einer Breite von 6,99 m geplant. Die WH soll 4,50 m und die FH 7,647 m betragen.
Gesicherte Erschließung :
Straße
Das Vorhabengrundstück befindet sich an der Amperpettenbacher Straße und ist im Norden an diese angeschlossen. Mit dem Bauantrag beantragt der Antragsteller eine neue Zufahrt (siehe Lageplan). Hierzu wurde zwischen dem Bauantragssteller und der Gemeinde Haimhausen (Straßenlastträger) ein e Vereinbarung über die Herstellung einer weiteren Grundstückszufahrt , in der der Bauantragssteller die gesamten Kosten für die weitere Zufahrt übernimmt. Die straßenmäßige Erschließung ist gesichert.
Wasser
Mit Schreiben vom 27.09.2023 hat der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising-Süd bestätigt, dass die Wasserversorgung gesichert ist.
Löschwasser
Mit E-Mail vom 25.01.2024 teilte der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising-Süd mit, dass bei der Erstellung des Hausanschlusses auch die Errichtung eines Unterflurhydranten geplant ist. Angaben über die Löschwasserleistung werden nicht getroffen. Mit Schreiben vom 01.02.2024 bestätigt der Bauantragssteller zur Nutzungsaufnahme die erforderliche Löschwassermenge bereitzustellen.
Die Löschwasserversorgung ist gesichert.
Schmutzwasserbeseitigung
Die Entwässerungsplanung zur Schmutzwasserbeseitigung wurde mit Bescheid vom 25.01.2024 genehmigt.
Die Schmutzwasserbeseitigung ist gesichert.
Niederschlagswasserbeseitigung
Die Planung zur Niederschlagswasserbeseitigung auf dem Vorhabengrundstück wurde mit Bescheid vom 25.01.2024 genehmigt.
Die Niederschlagswasserbeseitigung ist gesichert.