In der Elternbeiratssitzung für die Mittagsbetreuung an der Grundschule Haimhausen am 01.02.2024 wurde ausführlich, anhand einer Gebührenkalkulation, über eine jährliche Anpassung der Gebühren in den Betreuungseinrichtungen beraten. Die jährlich steigenden Personalkosten zwingend die Gemeinde Haihausen dazu, die Gebühren etwas mehr als moderat zu erhöhen. Ansonsten laufen die Finanzen aus dem Ruder und eine qualitativ hochwertige Betreuung kann nicht mehr gewährleistet werden. Eine Kostendeckung kann und soll nicht das Ziel einer Gebührenerhöhung sein. Vielmehr soll das Defizit, dass die Gemeinde trägt, etwas reduziert werden.
Die Personalkosten sind und werden auch in der Mittagsbetreuung – bedingt durch den neuen Tarifabschluss und den allgemeinen tariflichen Anpassungen – sich um 10 % erhöhen. Der Fokus der Gebührenerhöhung lag bei der Vorbereitung insoweit, dass eine Gebührenerhöhung um 20 % je Betreuungseinheit erzielt wird. Zudem war beabsichtigt, dass Essensgeld um 1 € pro Essen zu erhöhen. Im Gespräch mit dem Elternbeirat machte jedoch die Gemeinde nach längerer Diskussion den Vorschlag, wie in den Kindertageseinrichtungen, die Gebühren um 15 % je Betreuungseinheit und das Essensgeld um 0,75 € pro Essen zu erhöhen. Der Preis für ein Essen liegt aktuell bei 7,38 € inkl. MwSt., wovon die Eltern aktuell 3,50 € selber tragen müssen. Der restliche Betrag wird weiterhin durch die Gemeinde getragen. Die Gebührenanpassung ab September 2024 wird sich daher im Wesentlichen auf den Kostenersatz für Betreuungsgebühren beziehen.
Das Defizit 2023 liegt im Bereich der Mittagsbetreuung bei 378.056,78 €.
Für die Mittagsbetreuung wurden in der angefügten Kalkulation lediglich die Personalkosten herangezogen. Mit Erhöhung um 15 % sollen die steigenden Personalkosten etwas reduziert werden. Die übrigen Ausgaben wie z.B. die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gebäude, Reinigungskosten usw. verbleiben zu 100% bei der Gemeinde. Auf die neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung wird Bezug genommen. Gegenüber der bisherigen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grund- und Mittelschule Haimhausen vom 05.04.2023 werden ausschließlich die Gebühren (wie beschrieben) in § 5 verändert.
Die alten und neuen Gebühren in der Gegenüberstellung:
Gebühren pro Monat bei Betreuung bis 14:00 Uhr / 14:30 Uhr:
1 Tag / Woche 42,50 € neu 49,00 €
2 Tage / Woche 72,50 € neu 83,50 €
3 Tage / Woche 103,50 € neu 119,00 €
4 Tage / Woche 133,50 € neu 153,50 €
5 Tage / Woche 153,50 € neu 176,50 €
Tageskind 14,00 € neu 16,00 €
Gebühren pro Monat bei Betreuung bis 15:30 Uhr:
1 Tag / Woche 57,50 € neu 66,00 €
2 Tage / Woche 87,50 € neu 100,50 €
3 Tage / Woche 118,50 € neu 136,50 €
4 Tage / Woche 148,50 € neu 171,00 €
5 Tage / Woche 168,50 € neu 194,00 €
Tageskind 16,50 € neu 19,00 €
Gebühren pro Monat bei Betreuung bis 16:00 Uhr:
1 Tag / Woche 67,50 € neu 77,50 €
2 Tage / Woche 97,50 € neu 112,00 €
3 Tage / Woche 128,50 € neu 148,00 €
4 Tage / Woche 158,50 € neu 182,50 €
5 Tage / Woche 178,50 € neu 205,50 €
Tageskind 19,00 € neu 22,00 €
Gebühren pro Monat bei Betreuung bis 17:00 Uhr:
1 Tag / Woche 82,50 € neu 95,00 €
2 Tage / Woche 112,50 € neu 129,50 €
3 Tage / Woche 143,50 € neu 165,00 €
4 Tage / Woche 173,50 € neu 199,50 €
5 Tage / Woche 193,50 € neu 222,50 €
Tageskind 21,50 € neu 25,00 €
Zu den Gebühren nach Absatz 1 werden Entgelte (Kosten) für Spiel- und Bastelmaterial erhoben. Diese Kosten können nach Rücksprache mit der Leitung der Mittagsbetreuung bei der entsprechenden Betreuungszeiträumen reduziert werden.
Kosten pro Monat bei Betreuung von:
1 Tag / Woche 2,00 € neu 6,00 €
2 Tage / Woche 2,00 € neu 6,00 €
3 Tage / Woche 4,00 € neu 6,00 €
4 Tage / Woche 4,00 € neu 6,00 €
5 Tage / Woche 4,00 € neu 6,00 €
Tageskind 1,00 € neu 1,50 €