Vorstellung über die Anpassung der Gebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 29.02.2024 ö 3.1

Sachverhalt

In der Elternbeiratssitzung für die Mittagsbetreuung an der Grundschule Haimhausen am 01.02.2024 wurde ausführlich, anhand einer Gebührenkalkulation, über eine jährliche Anpassung der Gebühren in den Betreuungseinrichtungen beraten. Die jährlich steigenden Personalkosten zwingend die Gemeinde Haihausen dazu, die Gebühren etwas mehr als moderat zu erhöhen. Ansonsten laufen die Finanzen aus dem Ruder und eine qualitativ hochwertige Betreuung kann nicht mehr gewährleistet werden. Eine Kostendeckung kann und soll nicht das Ziel einer Gebührenerhöhung sein. Vielmehr soll das Defizit, dass die Gemeinde trägt, etwas reduziert werden.

Die Personalkosten sind und werden auch in der Mittagsbetreuung – bedingt durch den neuen Tarifabschluss und den allgemeinen tariflichen Anpassungen – sich um 10 % erhöhen. Der Fokus der Gebührenerhöhung lag bei der Vorbereitung insoweit, dass eine Gebührenerhöhung um 20 % je Betreuungseinheit erzielt wird. Zudem war beabsichtigt, dass Essensgeld um 1 € pro Essen zu erhöhen. Im Gespräch mit dem Elternbeirat machte jedoch die Gemeinde nach längerer Diskussion den Vorschlag, wie in den Kindertageseinrichtungen, die Gebühren um 15 % je Betreuungseinheit und das Essensgeld um 0,75 € pro Essen zu erhöhen. Der Preis für ein Essen liegt aktuell bei 7,38 € inkl. MwSt., wovon die Eltern aktuell 3,50 € selber tragen müssen. Der restliche Betrag wird weiterhin durch die Gemeinde getragen. Die Gebührenanpassung ab September 2024 wird sich daher im Wesentlichen auf den Kostenersatz für Betreuungsgebühren beziehen.

Das Defizit 2023 liegt im Bereich der Mittagsbetreuung bei 378.056,78 €. 

Für die Mittagsbetreuung wurden in der angefügten Kalkulation lediglich die Personalkosten herangezogen. Mit Erhöhung um 15 % sollen die steigenden Personalkosten etwas reduziert werden. Die übrigen Ausgaben wie z.B. die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gebäude, Reinigungskosten usw. verbleiben zu 100% bei der Gemeinde. Auf die neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung wird Bezug genommen. Gegenüber der bisherigen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grund- und Mittelschule Haimhausen vom 05.04.2023 werden ausschließlich die Gebühren (wie beschrieben) in § 5 verändert.

Die alten und neuen Gebühren in der Gegenüberstellung:

Gebühren pro Monat bei Betreuung bis 14:00 Uhr / 14:30 Uhr:
1 Tag / Woche        42,50 € neu 49,00 € 
2 Tage / Woche        72,50 € neu 83,50 € 
3 Tage / Woche        103,50 € neu 119,00 €
4 Tage / Woche        133,50 € neu 153,50 €
5 Tage / Woche        153,50 € neu 176,50 € 
Tageskind                14,00 € neu 16,00 € 
Gebühren pro Monat bei Betreuung bis 15:30 Uhr:
1 Tag / Woche        57,50 € neu 66,00 €
2 Tage / Woche        87,50 € neu 100,50 € 
3 Tage / Woche        118,50 € neu 136,50 € 
4 Tage / Woche        148,50 € neu 171,00 € 
5 Tage / Woche        168,50 € neu 194,00 €
Tageskind                 16,50 € neu 19,00 € 

Gebühren pro Monat bei Betreuung bis 16:00 Uhr:
1 Tag / Woche        67,50 € neu 77,50 €
2 Tage / Woche        97,50 € neu 112,00 €
3 Tage / Woche        128,50 € neu 148,00 € 
4 Tage / Woche        158,50 € neu 182,50 € 
5 Tage / Woche        178,50 € neu 205,50 € 
Tageskind                19,00 € neu 22,00 € 

Gebühren pro Monat bei Betreuung bis 17:00 Uhr:
1 Tag / Woche        82,50 € neu 95,00 € 
2 Tage / Woche        112,50 € neu 129,50 € 
3 Tage / Woche        143,50 € neu 165,00 € 
4 Tage / Woche        173,50 € neu 199,50 € 
5 Tage / Woche        193,50 € neu 222,50 € 
Tageskind                21,50 € neu 25,00 € 

Zu den Gebühren nach Absatz 1 werden Entgelte (Kosten) für Spiel- und Bastelmaterial erhoben. Diese Kosten können nach Rücksprache mit der Leitung der Mittagsbetreuung bei der entsprechenden Betreuungszeiträumen reduziert werden. 

Kosten pro Monat bei Betreuung von:
1 Tag / Woche        2,00 € neu 6,00 €
2 Tage / Woche        2,00 € neu 6,00 €
3 Tage / Woche        4,00 € neu 6,00 € 
4 Tage / Woche        4,00 € neu 6,00 € 
5 Tage / Woche        4,00 € neu 6,00 € 
Tageskind                1,00 € neu 1,50 € 

Beschluss

Antrag zur GeschO GRM Meckel:
Vertragung der Diskussion und Beschlussfassung zu TOP 3 (3.1 und 3.2), bis zur Abstimmung über die Gebühren und die neue Gebührensatzung für die Kindertagesstätten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8

Datenstand vom 29.01.2025 10:50 Uhr