Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Wie in der letzten Gemeinderatssitzung, TOP 2, berichtet, hat der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes München (RPV) am 11.01.2024 die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens zum Vorabentwurf des Steuerungskonzepts Windenergie zur entsprechenden Teilfortschreibung des Regionalplans München beschlossen. Ziel ist die Ausweisung entsprechender Vorrang- und Vorbehaltsgebiete sowie ggf. Ausschlussgebiete für Windenergie. Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP Bayern) gibt in Ziel 6.2.2 vor, dass in jedem Regionalplan Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen im erforderlichen Umfeld festzulegen sind. Dies sind bis zum 31.12.2027 mindestens 1,1% der Regionsfläche. Nach § 3 Windflächenbedarfsgesetz wird der Freistaat Bayern darüber hinaus verpflichtet, bis zum 31.12.2032 insgesamt 1,8% der Landesfläche für die Windenergie an Land auszuweisen. Der Gemeinde wurde nunmehr im Rahmen einer informellen Vorabbeteiligung Gelegenheit gegeben, sich bis zum 31.05.2024 zum aktuellen Planungsstand zu äußern. Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des RPV einsehbar unter: Windenergie (region-muenchen.com) Bei den Planungen stellt die sog. Suchraumkulisse die Ausgangslage für das räumliche Konzept dar. Sie ist das Ergebnis einer technischen Abschichtung von Kriterien. Die Analyse der Suchraumkulisse zeigt eine sehr ungleiche Verteilung der Flächen und legt eine Aufteilung der Region in zwei Teile nahe: nördlicher Teil mit vielen Kleinstrukturen bzw. Flächensplitter und südlicher Teil mit großen Einzelflächen (insb. Staatswälder) und ein insgesamt großes Flächenangebot. Ziel des Konzepts ist die Herstellung einer räumlichen Ordnung bzw. Vermeidung eines unkoordinierten, die Landschaft der Region München zersiedelnden Ausbaus der Windenergienutzung. Die Leitvorstellung ist, dass sich in der Region Gebiete abwechseln, die von Windenergieanlagen geprägt sind mit Landschaften, die keine Windenergieanlagen aufweisen. In den Planunterlagen sind für Haimhausen die bekannten und vom Gremium mit Beschluss vom 25.05.2023, TOP 2, priorisierten und gemeldeten Riedholzer Flächen als Vorranggebiet dargestellt. Im Ergebnis wären hier dann Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiert zulässig und weitere, die Genehmigung vereinfachende, Regelungen (§ 6 WindBG) würden greifen. Die Flächen entlang der B13 an der Grenze zum Gemeindegebiet Fahrenzhausen finden sich aktuell mangels geeigneter Größe nicht in den Unterlagen. In diesem Zusammenhang erfolgte bekanntlich in der Vergangenheit eine gemeinsame Planung der Landkreiskommunen durch das Landschaftsplanungsbüro Brugger. Es wurde unter Zugrundelegung von Mindestabstandsflächen (1000m zu Wohnbebauungen und 800m zum sog. Außenbereich) ein mögliches Windenergiekonzept erstellt. Mit diesem würden nicht nur die Flächenvorgaben erreicht, sondern auch ein unkontrolliertes Entstehen von Windkraftanlagen verhindert. Im derzeitigen Planstand des Regionalen Planungsverbandes wurde dieses Konzept aber nicht vollumfänglich berücksichtigt und insbesondere geringere Abstandsflächen, nämlich 900m zur Wohnbebauung und 550m zum Außenbereich, herangezogen. Bei solch geringeren Abständen von Windrädern zu Wohngebieten wäre ein erheblicher Raumwiderstand durch die Öffentlichkeit zu erwarten, da das Landkreiskonzept bereits öffentlich bekannt ist. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass durch die Planungen der Gemeinden im Landkreis Dachau bereits 1,6% der Landkreisflächen als Vorranggebietsflächen für die Windkraft zur Verfügung steht. Somit hat der Landkreis Dachau, trotz Einhaltung der gewünschten Abstände von 1000m und 800m, sein „Soll“ für die derzeit benötigten Flächen von 1,1% bereits überschritten. Eine Ausdehnung der Flächen über diese Abstände hinaus wird deshalb nicht befürwortet, da von einer ausgewogenen Verteilung der Flächen über die gesamte Planungsregion 14 ausgegangen wird. Nach dem Vorabbeteiligungsverfahren folgt das gesetzlich geforderte Anhörverfahren mit voraussichtlich zwei Anhörungen. Ende 2025 soll das Verfahren voraussichtlich abgeschlossen sein.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt die Vorplanungen des Regionalen Planungsverbands für die Gemeinde Haimhausen grundsätzlich zu bestätigen und erteilt hierzu für den Suchraum in der Gemeinde Haimhausen sein Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2
Beschluss 2
Mit der Ausdehnung des Suchraumes auf Abstände unter den bereits beschlossenen 1000m zu Wohngebieten und 800m zum sogenannten Außenbereich besteht hingegen kein Einverständnis. Da hier großer Raumwiderstand zu erwarten ist, wird um Anpassung gebeten. Um eine weitere Verfahrensbeteiligung wird ebenfalls gebeten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4
Datenstand vom 29.01.2025 10:38 Uhr