Erhöhung der Hundesteuer
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Hundesteuer gehört zu den öffentlichen Steuern, die an die Haltung von Hunden anknüpft. Die an die Aufnahme eines Hundes in einen Haushalt im Gemeindegebiet anknüpfende Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG unabhängig davon, ob und in welchem Umfang sich der Hund auch außerhalb des Gemeindegebiets aufhält. Die Hundesteuer gehört zu den herkömmlichen Aufwandsteuern, weil das Halten eines Hundes über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht und einen Aufwand erfordert. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist das KAG, welches die Gemeinde zum Erlass entsprechender Hundesteuersatzungen berechtigt. Wie in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 08.04.2024 festgestellt, sollte das enorme Defizit im Verwaltungshaushalt in Höhe von 933.500 EUR verringert werden, sodass u.a. eine Erhöhung der Hundesteuer in Erwägung gezogen wird.
Im Haupt- und Finanzausschuss am 08.04.2024 erging der mehrheitliche (6:1) Beschluss:
„Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat entsprechend die Erhöhung auf 100 EUR pro Hund (ermäßigte Hunde 50 EUR) sowie 1.000 EUR pro Kampfhund vorzunehmen. Des Weiteren soll die bisherige Staffelung entfallen.“
Durch die Erhöhung werden Mehreinnahmen in Höhe von ca. 14.000 EUR generiert. Eine Berechnung ist als Anlage beigefügt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der Hundesteuer auf 100 EUR pro Hund, 50 EUR pro ermäßigten Hund sowie 1.000 EUR pro Kampfhund. Die bisher geltende Staffelung pro weiteren Hund soll entfallen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4
Dokumente
GR 24.04.18 Hundesteuer Erhöhung Berechnung TOP 4 Erhöhung der Hundesteuer (.pdf)
Datenstand vom 29.01.2025 10:38 Uhr