Stellungnahme Bürger 3 vom 31.01.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 12.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 12.11.2024 ö 3.2.3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 31.01.2024 ging folgende Stellungnahme von Bürger 3 (Daniela Kreutzer Mühlenstraße 23) ein: 

Ich habe die zur Verfügung stehenden Unterlagen eingesehen und möchte nachstehend als Anwohner meine Fragen und Bedenken äußern, bzw. in Teilen Einspruch einlegen. 

1. Öffnungszeiten, max. Personenzahl und Mietbarkeit:

Im aktuellen Gemeindeblatt wir davon berichtet, dass von Öffnungszeiten von Donnerstag – Samstag von 19. – 23.00 Uhr auszugehen ist. Inwieweit ist diese Angabe verlässlich und dauerhaft zutreffend? D. h. es wird dort keine lauten Partys bis in die Morgenstunden geben?

Die Anzahl der Öffnungstage und Begrenzung auf max. 4 h beeinflusst meine Meinung zu dem Bauvorhaben wesentlich. 

Welche max. Personenzahl, Veranstaltungsgröße ist bei einer Größe von 250 qm angedacht?

Stehen die Räumlichkeiten nur Ottershausener Vereinen zur Verfügung oder können alle Vereine aus Haimhausen das Dorfhaus beanspruchen? Können Privatpersonen das Dorfhaus mieten und wenn ja, gilt dies nur für Haimhausener Bürger oder können auch Personen aus beispielsweise dem angrenzenden Unterschleißheim das Dorfhaus anmieten?


Abwägung zu 1:

Für das Dorfgemeinschaftshaus einschließlich Terrasse werden rund 150 m² vorgesehen. Der übrige Teil der Grundfläche (100 m²) entfällt auf Lagerflächen-

Das Dorfgemeinschaftshaus wird federführend vom FC Ottershausen in ehrenamtlicher Tätigkeit betrieben. Eine klassische Bewirtung ist aufgrund des ehrenamtlichen Betriebs nicht gegeben. Die Gemeinde wird einen Pachtvertrag mit dem Verein abschließen. Die Räumlichkeiten werden für Vereinsversammlungen, Kartenspiele, Fußballübertragungen o. ä und einem Zusammentreffen der Vereinsmitglieder geöffnet haben. Während der Öffnungszeiten wird mit einer Anwesenheit von 15 Personen gerechnet. Neben den werktäglichen Öffnungszeiten sind auch Sonderöffnungen an Sonn- und Feiertagen beabsichtigt, z. b. an Mutter- oder Vatertag. Hier wurde eine Personenanzahl von bis zu 50 Personen veranschlagt. Diese sind auch im Immissionsgutachten bei den Berechnungen berücksichtigt. 
Während den Öffnungszeiten steht das Dorfgemeinschaftshaus jedem offen und ist nicht auf die Mitglieder der Vereine beschränkt. 
Reine private Nutzungen ohne Vereinsbezug sollen ausgeschlossen werden. 

Die Öffnungszeiten richten sich nach dem jeweiligen Bedarf, zwingende Öffnungs- bzw. Betriebszeiten gibt es zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Im Pachtvertrag wird die Gemeinde die genauen Modalitäten bestimmen. In der Begründung wird dargestellt, dass grundsätzlich ein Betrieb am Abend zwischen 19-23:00 Uhr an ca. 3 Tagen pro Woche zzgl. Sonderveranstaltungen angedacht ist.

2. Parkplätze:

Da Parkplätze je nach Bauweise eine Versiegelung darstellen können, würde mich interessieren, wie viele und in welcher Form Parkplätze erstellt werden soll. 

Je nach Anzahl der Parkplätze könnte ich mir jedoch vorstellen, dass diese hinsichtlich der möglichen Gesamtauslastung jedoch zu wenig sein könnten. Wo ist als vorgesehen, dass weitere Fahrzeuge parken sollten, sollten die Parkplätze vor Ort nicht ausreichen?

Es ist zwar davon auszugehen, dass einige Nutzer mit dem Fahrrad kommen, jedoch kann man nicht zwingend davon ausgehen, dass die Parkplätze vor Ort ausreichen. Soll es dann gestattet sein, den Schwarzer Weg entlang zu parken, was die angrenzenden Anwohner stören könnte oder den Weg am Waldrand, was Wildtiere dann weiter beeinträchtigen könnte. 

Abwägung zu 2: 

Das Dorfgemeinschaftshaus und der Bolzplatz dienen ausdrücklich dem Bedarf aus dem Ortsteil, so dass davon auszugehen ist, dass der überwiegende Teil der Nutzer zu Fuß oder mit dem Rad kommen werden. Viel Angebot für MIV erzeugt viel PKW-Verkehr, wenig Angebot erzeugt weniger Verkehr. Es wird für den Bedarf aus dem Ortsteil geplant, daher sind Pkw-Fahrten zu vermeiden. 
Gleichzeitig sollte die Anzahl der geforderten Stellplätze dem Gebot des Flächensparens entsprechen, welchem bei der Planung ein großes Gewicht beigemessen wurde, ein minimiertes Stellplatzangebot bietet Anreiz für angepasstes Handeln.
Es ist zu betonen, dass die Nutzung als Bolzplatz keine Stellplatzpflicht nach sich zieht. Für das 115 m² große Dorfgemeinschaftshaus, das als Vereinsheim mit einem auf Vereinsbasis an 3 Abenden (und Sonderveranstaltungen aus dem Ortsteil) betriebenem Gastraum und Terrasse geplant ist, werden die Stellplätze in Anlehnung an Haimhauser Stellplatzsatzung berechnet, so dass künftig 4, statt den bisher eingetragenen 7 Stellplätze genügen. Die übrigen 3 Stellplätze werden als Fahrradabstellflächen eingetragen. 
Für die Parkplätze sind entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes nur versickerungsfähige Beläge zu verwenden. 

Sollte es wider Erwarten zu wildem Parken im LSG kommen, ist dem ordnungsrechtlich entsprechend zu begegnen.

3. Zufahrt über Schwarzer Weg:

Der Weg führt entlang einem Spielplatz, so dass hier immer mit spielenden Kindern gerechnet werden muss. 

Wenn ein Betrieb tatsächlich erst ab 19.00 Uhr möglich ist, lässt sich das daraus entstehende Risiko sicher etwas minimieren, doch sind abends/nachts auch noch Radfahrer und viele Wildtiere auf diesem Weg unterwegs, die durch ein erhöhtes Fahrzeugaufkommen zusätzlich gefährdet werden können. 

Besteht die Möglichkeit, die Zufahrt über den Schwarzer Weg wenigstens zu einer Spielstraße zu deklarieren, wenn nun schon ein landwirtschaftlicher Weg der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll? Dann wären Kinder, Spaziergänger, Radfahrer und Tiere mehr geschützt vor Pkw und landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Diese fahren zu Erntezeiten nämlich häufig mit erhöhter Geschwindigkeit und meist ohne Bremsbereitschaft für Tiere diesen Weg und die „alte“ Mühlenstraße entlang. 

Abwägung zu 3:

Der Spielplatz ist über die gesamte Länge eingezäunt. Zu- bzw. Ausgänge befinden sich im Norden und im Süden je einer. Im Vergleich hierzu befindet sich eine Vielzahl an Grundstücksausfahrten entlang der Mühlenstraße. Auch hier besteht die Gefahr, dass Kinder vor ein vorbeifahrendes Auto laufen. Die Gemeinde hält die Verkehrsführung über den Schwarzer Weg für die sicherere Variante, zumal die Öffnungszeiten des Dorfgemeinschaftshauses am Abend geplant sind, wenn sich zumindest kleinere Kinder nicht mehr am Spielplatz aufhalten. 

Aus Sicht der Gemeinde führt die verkehrliche Erschließung des Dorfgemeinschaftshauses über den Schwarzer Weg zu keiner erhöhten Gefährdung. Es findet bereits jetzt landwirtschaftlicher Verkehr statt. So oder so obliegt den Eltern die Aufsichtspflicht über die Kinder. Der Bolzplatz ist ausdrücklich ein Angebot an die Ottershausener Jugend, das Dorfgemeinschaftshaus an die Ottershausener Erwachsenen. I.S.d. Rücksichtnahme dürfte durch die geplante neue Nutzung am Ortsrand Ottershausen keine problematische Situation entstehen.

Zur angesprochenen Gefährdung der Wildtiere wird auf das Ergebnis der Artenschutzrechtlichen Untersuchung verwiesen, wonach keine erheblichen Störungen der dortigen Arten erfolgt und die empfohlenen Maßnahmen vollumfänglich umgesetzt werden.

Eine Spielstraße ist für Fahrzeuge aller Art gesperrt, vermutlich ist ein verkehrsberuhigter Bereich gemeint – dieser müsste jedoch baulich so hergestellt sein und erkennbar sein. Im vorliegenden Fall ist dies nicht Bestandteil des Verfahrens, da die Verkehrsfläche außerhalb des Planumgriffs liegt.

4. Zufahrt über Mühlenstraße

Selbst wenn es offiziell bei der Zufahrt über den Schwarzer Weg bleiben sollte und dieser ggf. durch die Deklaration als Spielstraße etwas entschärft wird, lässt sich schwer verhindern, dass die Nutzer des Dorfhauses auch über die Mühlenstraße anfahren. Hierdurch hätten die Anwohner mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen, zumal hier bis dato keine Spielstraße vorhanden ist. In unserer Straße gibt es viele Katzen, die durch zusätzliche Fahrzeuge weiter gefährdet werden. Ebenfalls wohnen und wohnen bald auch 2 junge Familien mit kleinen Kindern am Anfang der „neuen“ Mühlenstraße. 

Da es wahrscheinlich nicht möglich sein wird, aus der „neuen Mühlenstraße“ ebenfalls eine Spielstraße zu machen, möchte ich anregen, ob nicht zumindest eine Geschwindigkeitsanzeige ungefähr auf Höhe unserer Hausnr. (= Mühlenstraße 23) angebracht werden könnte, da mir die Geschwindigkeit durch Beschleunigung bis zur Kurve und von der Kurve bis zu den ersten parkenden Autos hier am höchsten erscheint. 

Abwägung zu 4: 
Auf die Abwägung zum vorherigen Punkt wird verwiesen.

Für die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es entscheidend, dass die Erschließung gesichert ist. Bei der gegenständlichen Planung ist dies der Fall. Die Anbringung einer Geschwindigkeitsanzeige ist ein verkehrsrechtliches Thema und nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens (zudem außerhalb des Umgriffs) und wird zum gegebenen Zeitpunkt geprüft. 


5. Bolzplatz

Ich habe gelesen, es gibt keine Werbung am Bolzplatz, heißt das aber auch, es gibt gar keine Bande? Das würde ich allein schon aus optischen Gründen begrüßen und weil keinesfalls durch eine bodentiefe Bande die Passierbarkeit für kleine Wildtiere eingeschränkt werden darf. 

Was heißt Beleuchtung gem. Bauplan? D. h. kein Flutlicht, aber Straßenlaternen? Wie viele zusätzliche Straßenlaternen werden ca. aufgestellt werden? Wo werden diese aufgestellt? Schwarzer Weg und Weg zwischen Dorfhaus und Wald?

Einerseits soll die Sicherheit der Besucher unbedingt gewährleistet sein, andererseits sollte eine weitere Lichtverschmutzung Wildtiere und Insekten nicht noch weiter in ihrem immer mehr eingeschränkten Lebensraum beeinträchtigen. 

Dass ein zertrampelter Bolzplatz sich positiv auf die Schutzgüter Boden, Arten und Biotope auswirken soll, wage ich zu bezweifeln. Dass künftig aber dadurch kein Dünger mehr in das Erdreich eingebracht wird, wäre selbstverständlich ein Vorteil und hilft zumindest schon mal dem Boden. Es ist korrekt, dass ein Bolzplatz keine Flächenversiegelung darstellt und geschaffene Parkplätze nur dann nicht, wenn eine entsprechende Bauweise vorgesehen ist. Das Dorfgemeinschaftshaus selbst stellt jedoch eine Flächenversiegelung dar. 

Ich habe weiterhin gelesen, es soll daher zusätzliches Gehölz aufgestellt werden. Gibt es bereits einen Begrünungsplan, in dem Art und Menge des zusätzlichen Gehölzes eingezeichnet ist? Sind darüber hinaus wenigstens jährlich neu auszubringende Streublumenwiesen geplant, die den angrenzend lebenden Wildbienen gerecht werden?

Was ist neben den Wildbienen mit den Fundpunkten von Libellen und Heuschrecken bzw. anderer Insekten? Diese haben sich doch nun seit Jahren in der Ausgleichsfläche ein neues Habitat schaffen können, das jetzt vermutlich durch die zu legenden Versorgungsleitungen teilweise erheblich zerstört wird?

Wie soll dem bei einem Bau Rechnung getragen werden?

Abschließend würde ich gerne wissen, ob gewährleistet ist, dass die Fangnetze von Gemeindemitarbeitern regelmäßig jeden Morgen kontrolliert werden, um dort ggf. sich im Netz verfangene Igel zu bergen. Andernfalls wären diese einem qualvollen Tod ausgesetzt. 

Weiterhin müsste unbedingt sichergestellt sein, dass dort keine Mähroboter eingesetzt werden und schon gar nicht nach 17.00 Uhr! Das ist für mich unabdingbar, dass diese dort ab dem späten Nachmittag nicht mehr fahren. Was sehen die bisherigen Planungen hinsichtlich Mäharbeiten hier vor?

Glauben Sie mir, Sie möchten das Leid der Igel, die Verletzungen der Tiere durch Mähroboter, unbedachten Gartenarbeiten oder den Verlust des Schutzes und Nestes aufgrund ganzer Rodungen von Grundstücken nicht sehen. 

Da  ich mich aktiv in der Igelwildtierhilfe engagiere und sehr viel Zeit, Geld und Herzblut investiere, um die kleinen Geschöpfe aufgrund ihres immer weiter eingeschränkten Lebensraumes und dem nicht zuletzt vom Menschen verursachten Insektensterben, nicht verhungern zu lassen, heil über den Winter zu bringen, nachdem ich sie halbverhungert gesichert habe  oder verletzte und kranke Tiere gesund zu pflegen, ist es mir ein absolutes Herzensanliegen, dass wir den Lebensraum nicht noch weiter einschränken oder weitere Gefahren schaffen. 

Verstehen Sie mich nicht falsch, ich finde es toll, wenn die Gemeinde den Ottershausener Vereinen ein Zuhause zur Verfügung stellen möchte und ich verstehe teilweise, warum die anderen Standorte nicht optimal sind. Dem nun vorgesehenen Standort stehe ich als Bürger und Anwohner aus den beschriebenen Gründen jedoch ebenso kritisch gegenüber und würde mich daher auf weitere Informationen/Vorschläge freuen, wie man den aufgeführten Bedenken Rechnung tragen kann. 


Abwägung zu 5:

Es ist nicht vorgesehen, dass der Bolzplatz eine Bande erhält.
Auch eine Beleuchtung (Flutlicht) ist aus Artenschutzgründen am Bolzplatz ausgeschlossen. Um die Beeinträchtigungen der Insektenfauna zu minimieren, ist für die Außenbeleuchtung des Dorfgemeinschaftshauses eine insektenfreundliche Beleuchtung festgesetzt. Auf die Ergebnisse und die empfohlenen Maßnahmen der saP vom 12.09.2024 wird hingewiesen. 
Die Ausgestaltung der Straßenbeleuchtung ist nicht Bestandteil der Bauleitplanverfahren. Zudem liegt dieser Bereich außerhalb des Umgriffs.

Durch die Ausweisung des Bolzplatzes kann der Boden insofern geschützt werden, als dass er ganzjährig mit einer Grasnarbe bedeckt ist und somit die Bodenerosion verringert wird, der Boden nicht mehr regelmäßig gepflügt wird und sich das Bodenleben ungestört entwickeln kann und indem der Eintrag von Pflanzenschutzmitteln vermieden und der Eintrag von Düngemittel reduziert wird. All dies kommt auch der Flora und Fauna zu Gute. Hinzu kommt, dass nicht die gesamte Fläche versiegelt (Gebäude, Terrasse, Parkplätze) bzw. als Bolzplatz genutzt wird, sondern in den Randbereichen extensive Wiesen entwickelt werden sollen. Für Wege, Zufahrten und Stellplätze sind versickerungsfähige Beläge vorgeschrieben.

Aus der Planzeichnung des Bebauungsplanes ist zu entnehmen, wo die Gehölzpflanzungen vorgesehen sind. 

Es ist vorgesehen, die technische Erschließung über die bestehenden Wege in der Ausgleichsfläche zu führen. Dies wird entsprechend den Auflagen der saP von 12.09.2024 durchgeführt. 

Aus Sicht der Gemeinde ist ein Ballfangnetz jeweils hinter den Toren sinnvoll, damit Bälle nicht in die Ausgleichsflächen, den Schwarzer Weg bzw. in die angrenzenden Äcker gelangen und spielende Kinder hineinlaufen, um die Bälle wieder zu holen. Die damit verbundenen Beeinträchtigungen und Gefahren werden höher eingestuft als die Beeinträchtigungen durch ein Ballfangnetz. 
Die Maschenweite des Ballfangnetzes ist so weit wie möglich und so eng wie nötig zu bemessen. Ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko für Vögel, Fledermäuse oder Falter ist der Unteren Naturschutzbehörde nicht bekannt. Eine weitere Minimierungsmaßnahme besteht darin, das Netz wie einen Vorhang zur Seite zu ziehen, wenn der Bolzplatz nicht genutzt wird.
Selbstverständlich wird auf einen ausreichenden Abstand zum Boden geachtet, so dass das Netz keine Barriere für Kleinsäuger wie Igel darstellt (was sich aber erübrigen dürfte, da ein Ballfang-Vorhang zu bevorzugen ist).

Auf die Errichtung eines Ballfangzauns als Vorhang wird künftig hingewiesen (C Hinweise), da dieser nach BayBO (Art 57 Abs. 1 Nr. 10c i.V.m. 2 Nr. 7 BayBO) genehmigungsfrei ist und keiner BPlan-Regelung bedarf. In den Festsetzungen werden die Bestimmungen zu Ballfangnetzen geändert. Deren Lage, Gestaltung und Höhe werden nicht mehr festgesetzt. Stattdessen sind in den Hinweisen formuliert: dass Ballfangnetze hinter den Toren des Bolzplatzes in Form von verschiebbaren Netzvorhängen vorzusehen sind. In der Begründung wird erläutert, dass damit den widersprüchlichen Vorgaben des Artenschutzes (Vermeidung von Störungen durch in die Ausgleichsfläche fliegende Bälle und gleichzeitig Kollisionsrisiko für z.B. Fledermäuse und Barriere für Kleinsäuger) optimal entsprochen werden kann.

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Festsetzungen eines insektenfreundlichen Mähwerks wird ein Verbot von Mährobotern ergänzt. 

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung: 

„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme von Bürger 3 zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Die Planung wird in Planzeichnung und Festsetzung (Änderung der Stellplatzfläche und Fahrradabstellflächen, Löschen Ballfangzaun), Hinweisen (zu den Wegen in der Ausgleichsfläche bezgl. Artenschutzmaßnahmen, zu Ballfangvorhang) sowie in der Begründung (Verweis auf die saP, Stellplatzberechnung, Betriebszeiten) geändert. Der Umweltbericht wird entsprechend angepasst.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 30.01.2025 09:21 Uhr