Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines 8-gruppigen Kinderhauses auf dem Grundstück FlNr. 283 der Gemarkung Haimhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 18.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 18.02.2025 ö 1.1

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines 8-gruppigen Kinderhauses auf dem Grundstück FlNr. 283 der Gemarkung Haimhausen vor.
Das Kinderhaus ist als Gebäude mit Erd- (EG), Ober- (OG) und Dachgeschoss (DG), mit einer Länge von 40,20 m und Breite von 16,00 m, (Satteldach mit einer Dachneigung (DN) von 20°) geplant. An den Giebelseiten werden Außentreppen als zweiter Rettungsweg für die Gruppenräume und deren Nebenräume im Obergeschoss angebracht. An der südlichen Giebelseite ist im DG ein Balkon, der als zweiter Rettungsweg aus dem DG dient, vorgesehen. Im Osten ist eine Terrasse (ca. 35 m²) geplant.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Nördlich der Valleystraße“ (B-Plan).  

Ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist zulässig, wenn es den Festsetzungen nicht wiederspricht und die Erschließung gesichert ist (§ 30 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB). Für das Vorhaben sind Befreiungen vom B-Plan beantragt. Der B-Plan wird entsprechend geändert, der Aufstellungsbeschluss hierfür wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 19.09.2024 unter TOP 1 gefasst.

  1. Überschreitung der Baugrenze mit dem Dachüberstand (Festsetzung A 4.2 i.V.m. Plandarstellung):

Begründung: Das Gebäude steht innerhalb der Baugrenze. Die Baugrenze wird mit dem Dachüberstand im Norden um ca. 4 cm, im Süden um ca. 32 cm und im Osten um ca. 40 cm überschritten. Zur optimalen Nutzung und aus sicherheitstechnischen Gründen sind alle Räume für Kinder im EG und OG ohne Nutzung des bauplanungsrechtlich zulässigen 3. Geschosses untergebracht. Die Herstellung des 2. baulichen Rettungswegs aus dem OG über Außentreppen erfordert einen tieferen Dachüberstand. Aus o.g. Gründen ergibt sich ein größerer Grundflächenbedarf im EG und OG. 

Stellungnahme der Verwaltung: Im Vorgriff auf die bevorstehende und zeitnahe Änderung des B-Plans, in der u.a. die betroffenen Festsetzung entsprechend geändert wird, kann der beantragten Befreiung das Einvernehmen erteilt werden. 


  1. Überschreitung der Grundfläche (GR) mit dem Dachüberstand (Festsetzung A 3.1 i.V.m. Nutzungsschablone und Plandarstellung):

Begründung: Die festgesetzte GR wird mit dem Gebäude eingehalten (708 m²). Die GR wird durch den Dachüberstand inkl. Außentreppen und der Terrasse überschritten. Zur optimalen Nutzung und aus sicherheitstechnischen Gründen sind alle Räume für Kinder im EG und OG ohne Nutzung des bauplanungsrechtlich zulässigen 3. Geschosses untergebracht. Die Herstellung des 2. Baulichen Rettungswegs aus dem OG über Außentreppen erfordert einen tieferen Dachüberstand. Aus o.g. Gründen ergibt sich ein größerer Grundflächenbedarf im EG und OG. 

Stellungnahme der Verwaltung: Im Vorgriff auf die bevorstehende und zeitnahe Änderung des B-Plans, in der u.a. die betroffenen Festsetzung entsprechend geändert wird, kann der beantragten Befreiung das Einvernehmen erteilt werden. 


  1. Änderung der Firstrichtung (Festsetzung A 6.1.1 i.V.m. Plandarstellung):

Begründung: Die festgesetzte Firstrichtung in Süd-Nord und Ost-West-Richtung. Neubau hat durchgehenden First in Nord-Süd-Richtung.

Stellungnahme der Verwaltung: Im Vorgriff auf die bevorstehende und zeitnahe Änderung des B-Plans, in der u.a. die betroffenen Festsetzung entsprechend geändert wird, kann der beantragten Befreiung das Einvernehmen erteilt werden. 

Die Erschließung ist gesichert, die erforderlichen Stellplätze für Kfz und Abstellplätze für Fahrräder werden nachgewiesen. 

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss erteilt dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines 8-gruppigen Kinderhauses auf dem Grundstück FlNr. 283 der Gemarkung Haimhausen sowie den nachfolgenden Befreiungen vom B-Plan „Nördlich der Valleystraße“ sein Einvernehmen.

  • Festsetzung A 4.2 i.V.m. Plandarstellung:
Überschreiten der Baugrenze mit dem Dachüberstand im Norden um ca. 4 cm, im Süden um ca. 32 cm und im Osten um ca. 40 cm.

  • Festsetzung A 3.1 i.V.m. Nutzungsschablone und Plandarstellung:
Überschreiten der GR durch den Dachüberstand, der Außentreppen und der Terrasse um 173,60 m²  auf 903,60 m².

  • Festsetzung A 6.1.1 i.V.m. Plandarstellung:
Änderung der Firstrichtung für das gesamte Gebäude durchgehend in Nord-Süd-Richtung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.04.2025 11:42 Uhr