Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung, Umbau und Aufstockung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 32/3 der Gemarkung Haimhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 18.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 18.03.2025 ö 1.1

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt ein Antrag auf  Baugenehmigung zur Erweiterung, Umbau und Aufstockung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 32/3 der Gemarkung Haimhausen (Kellerberg 5, 85778 Haimhausen) vor.

Das Bestandswohnhaus soll im Westen um einen erdgeschossigen Anbau erweitert werden. Des Weiteren ist eine Aufstockung um ein Stockwerk (E+I+D) geplant. Das Einfamilienhaus erhält ein Satteldach mit einer Neigung von 26°. Die Wandhöhe (WH) erhöht sich auf 5,83 m und die Firsthöhe (FH) auf 8,41 m.

Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) sondern innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteil  nach § 34 BauGB. Die Bebaubarkeit ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art, dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Als Bezugsfall wird die Bebauung auf den Grundstücken FlNr. 374/1 und 374/10 der Gemarkung Haimhausen genannt.

Art der baulichen Nutzung:
Die Art der baulichen Nutzung (Wohnen) ändert sich nicht.

Maß der baulichen Nutzung:
Das als Bezugsfall genannte Wohnhaus auf dem Grundstück FlNr. 374/1 hat eine WH von 6,66 und eine FH von 8,54 m. 
Bedingt durch die Hangbebauung hat das Wohnhaus nach der Aufstockung an der nordwestlichen Gebäudeecke eine WH von 6,90 m und im Norden eine FH von 8,985. Auch diese Höhen befinden sich in einem Bereich, so dass sich das Wohnhaus in die nähere Umgebung einfügt. Des Weiteren fügt sich das geplante Wohnhaus auch nach der überbauten Grundfläche und der Bauweise (offene Bauweise) in die nähere Umgebung ein.

Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert. 

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss erteilt dem Antrag auf  Baugenehmigung zur Erweiterung, Umbau und Aufstockung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 32/3 der Gemarkung Haimhausen (Kellerberg 5, 85778 Haimhausen) sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.04.2025 11:56 Uhr