Plakatierungsregeln
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Gemeinderats-Sitzung der Gemeinde Haimhausen vom 20.05.2021 wurden einheitliche Regelungen zum Plakatieren im Bericht des Bürgermeisters für die Gemeinde Haimhausen bekannt gegeben. Diese haben sich in den letzten Jahren ebenso bewährt wie die Plakatierung an Bauzäunen, die für unseren Bauhof wesentlich leichter zu handhaben sind als die früheren Wahlplakatständer. Erfahrungen der letzten Wahlen empfehlen eine Ergänzung der Plakatierungsregeln (kursiv gedruckt)
Plakate auf Plakatträgern können bis zur Größe A1 (keinesfalls größer) an den im Dreieck aufgestellten Bauzäunen mittels Kabelbindern etc. auf eigenem Trägermaterial angebracht werden. Bei rücksichtsvoller und sparsamer Plakatierung können 2 in der Höhe und mind. 4 Plakate in der Breite angebracht werden. Doppelte Plakatierungen sind zu vermeiden. Für die Gemeindewahlen schlägt die Verwaltung ein Bürgermeister-Plakat sowie zwei pro Partei / Gruppierung vor.Für die Kreistags-Wahlen 1 Plakat für den Landrat und ein weiteres pro Partei / Gruppierung.
Zur Verkehrssicherung bitten wir, auf Plakatierungen am Straßenrand sowie in Kurvenbereichen zu verzichten. Da Zaunhöhen meist an Bebauungspläne gebunden sind, ist die Höhe einer evtl. Plakatierung an Zäunen auch mit Rücksicht auf das Ortsbild auf die jeweilige Zaunhöhe zu beschränken.
Plakate und / oder Banner außerorts (z. B. neben der Straße auf Wiesen oder in Feldern) sind aufgrund der Ablenkung von Verkehrsteilnehmern bei hohen Geschwindigkeiten verkehrsrechtlich nicht erlaubt und werden durch das Landratsamt untersagt (so geschehen in den letzten Jahren bei Werbebannern, auch auf unsere Stellenanzeigen).
Die Bauzäune werden 6 Wochen vor der Wahl aufgestellt. Andere oder zusätzliche Standorte, auch an Kreuzungen oder entlang an Straßen und Laternen sind aufgrund der Gleichbehandlung aller Parteien und Gruppierungen zu vermeiden.
Datenstand vom 10.04.2025 10:47 Uhr