Der Verwaltung liegt ein baurechtlicher Antrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle auf dem Grundstück FlNr. 257/3 der Gemarkung Amperpettenbach vor. Umfang dieses Antrags ist die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Büro und Doppelgarage. Sowie die Errichtung eines Austragshauses mit Garage.
Des Weitern liegt ein Antrag auf Errichtung einer landw. Lager-, Maschinen-, Getreide- und Gemüseverarbeitungshalle mit Werkstatt und Pelettheizung sowie eines Hofladens mit Saisonarbeiterunterkunft vor (siehe TOP 1.4).
Das Vorhabengrundstück befindet sich weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) noch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34 BauGB und ist somit dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich daher nach § 35 BauGB.
Im Rahmen eines Vorbescheidsverfahren hat der Haupt- und Bauausschuss in seiner Sitzung vom 17.02.2020 (TOP1.4) dem Antrag auf Vorbescheid zugestimmt. Umfang des Vorbescheides war u.a. die Errichtung eines Doppelhauses (Betriebsleiterwohnhaus) 11,00 m x 18,00 m. Mit Vorbescheid des Landratsamtes Dachau vom 08.02.2023 wurde eine Baugenehmigung grundsätzlich in Aussicht gestellt.
Hierauf wurde ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von zwei Betriebsleiterwohnhäuser mit Doppelgarage gestellt. Diesem hat der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 27.02.2024 unter TOP 1.4 sein Einvernehmen erteilt. Mit Bescheid vom 17.06.2024 wurde die beantragte Baugenehmigung durch das Landratsamt Dachau versagt.
Nun liegt ein neuer Bauantrag vor.
Das Betriebsleiterwohnhaus soll eine Länge von 10,865 m, eine Breite von 9,74 m, eine Wandhöhe (WH) von 6,05 m und eine Firsthöhe (FH) von 9,46 m erhalten. Als Dachform ist ein Satteldach mit einer Dachneigung (DN) von 35° geplant. Im Südwesten ist ein Erker mit Flachdach (Länge 1,875 m, Breite 4,615 m) vorgesehen. Im Nordwesten wird an das Wohngebäude eine Doppelgarage (Länge 6,99 m, Breite 7,00 m, WH 3,00 m, FH 5,018 m, Dachform Satteldach, DN 30°) angebaut.
Das Austragshaus soll eine Länge von 9,865 m, eine Breite von 9,74 m, eine WH von 6,05 m und eine FH von 9,855 m erhalten. Als Dachform ist ein Satteldach mit einer DN von 38° geplant. Im Nordwesten ist ein Erker mit Flachdach (Länge 2,30 m, Breite 1,75 m) vorgesehen. Im Südosten wird an das Wohnhaus eine Garage (Länge 6,99 m, Breite 3,50 m, WH 3,00 m, Dachform Flachdach) errichtet.
Gesicherte Erschließung :
Straße
Das Vorhabengrundstück befindet sich an der Amperpettenbacher Straße und ist im Norden an diese angeschlossen. Mit dem Bauantrag beantragt der Antragsteller eine neue Zufahrt (siehe Lageplan). Hierzu wurde zwischen dem Bauantragssteller und der Gemeinde Haimhausen (Straßenlastträger) eine Vereinbarung über die Herstellung einer weiteren Grundstückszufahrt, in der der Bauantragssteller die gesamten Kosten für die weitere Zufahrt übernimmt, geschlossen. Die straßenmäßige Erschließung ist gesichert.
Wasser
Mit Schreiben vom 04.04.2025 hat der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising-Süd bestätigt, dass die Wasserversorgung gesichert ist.
Löschwasser
Mit E-Mail vom 25.01.2024 teilte der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising-Süd mit, dass bei der Erstellung des Hausanschlusses auch die Errichtung eines Unterflurhydranten geplant ist. Angaben über die Löschwasserleistung werden nicht getroffen. Mit Schreiben vom 01.02.2024 bestätigt der Bauantragssteller zur Nutzungsaufnahme die erforderliche Löschwassermenge bereitzustellen.
Die Löschwasserversorgung ist gesichert.
Schmutzwasserbeseitigung
Die Entwässerungsplanung zur Schmutzwasserbeseitigung wurde mit Bescheid vom 25.01.2024 genehmigt.
Die Schmutzwasserbeseitigung ist gesichert.
Niederschlagswasserbeseitigung
Die Planung zur Niederschlagswasserbeseitigung auf dem Vorhabengrundstück wurde mit Bescheid vom 25.01.2024 genehmigt.
Die Niederschlagswasserbeseitigung ist gesichert.