Datum: 11.04.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal (Hauptstraße 17)
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erlass der Haushaltssatzung 2019
2 Antrag der SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen:Verzicht auf öffentliche Stellplätze entlang der Hauptstraße für das Mehrzweckgebäude aus ortsgestalterischen Gründen
3 Zuschussantrag des Pfarrverbandes Fahrenzhausen-Haimhausen auf finanzielle Unterstützung für Ausstattungsgegenstände im Kath. Kinderhaus
4 Entlassung, Wahl und Bestellung der Feldgeschworenen in der Gemeinde Haimhausen
5 Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 21.03.2019
6 Bericht des Bürgermeisters
6.1 Kreisumlage 2019
6.2 Ausbau der Staatsstraße 2339 in Haimhausen zwischen Schlosszufahrt und Kramer Kreuz
6.3 Geh- und Radwegebau entlang der Hauptstraße bis zur B 13 einschließlich Querungshilfe über die B 13; Einladung zum Spatenstich
6.4 QE 3, duales Studium
6.5 Straßenendausbau im Baugebiet "Mooswiesen" - Rückmeldung bzgl. Telekomunikationsausbau
7 Wünsche und Anregungen
7.1 Mauerbebegrünung gegenüber Mehrzweckgebäude
7.2 Einladung zur Reise in die Argolis

Sitzungsdokumente öffentlich
Download GR 19.04.11 Bekanntmachung.pdf
Download GR 19.04.11 ö Niederschrift.pdf

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1. Erlass der Haushaltssatzung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö 1

Sachverhalt

Gemäß Art. 63 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlichen Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen in den Haushalt einzustellen.

Die Haushaltssatzung 2019 enthält die gemäß Art. 63 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 2 KommHV-Kameralistik erforderlichen Bestandteile.

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2019 wurde in das Ratsinformationssystem eingestellt. Hierauf wurden alle Gemeinderatsmitglieder per Schreiben am 22.03.2019 hingewiesen. Die daraus resultierenden Fragen wurden in der Haushaltsvorberatung am 04.04.2019 behandelt.

Der Haushalt 2019 schließt in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 19.183.000 Euro, aufgeteilt in den Verwaltungshaushalt mit 12.579.000 Euro und den Vermögenshaushalt mit 6.604.000 Euro, ab. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2018 bedeutet dies eine Erhöhung des Haushaltsvolumens um 10,56 %. Sowohl im Verwaltungshaushalt (+1.158.500 Euro) sowie auch im Vermögenshaushalt (+674.500 Euro) ist ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen.

Die dauernde Leistungsfähigkeit ist sowohl im Haushaltsjahr 2019 sowie auch über die Finanzplanungsjahre 2020 bis 2022 gegeben.


V E R W A L T U N G S H A U S H A L T

Das Volumen des Verwaltungshaushalts 2019 beträgt 12.579.000 Euro (2018: 11.420.500 Euro).

Die wichtigsten Kennzahlen des Verwaltungshaushalts:

EINNAHMEN

Steuereinnahmen inkl. Staatlicher Steueranteile
8.288.500 Euro
Gebühren inkl. Nebenforderungen
1.451.500 Euro
Ausschüttung Kommunalunternehmen Energie Haimhausen
400.000 Euro
Zuschüsse, Zuweisungen und Spenden
1.161.000 Euro


AUSGABEN

Kreis- und Gewerbesteuerumlage
3.265.000 Euro
Personalkosten aller Einrichtungen
3.430.500 Euro
Sach- und Betriebsaufwand
3.689.500 Euro
Zuweisungen und Zuschüsse
1.515.000 Euro

Im Haushaltsjahr 2019 erhält die Gemeinde Schlüsselzuweisungen in Höhe von 428.500 Euro – Grundlage für die Zuweisung sind die Steuereinnahmen aus dem Jahr 2017.

Sowohl bei den laufenden Einnahmen als auch bei den laufenden Ausgaben ist jährlich eine konstante Steigerung zu verzeichnen. Das Ziel, mit den Einnahmen des Verwaltungshaushalts die Ausgaben des Verwaltungshaushalts zu decken ist im Haushaltsjahr 2019 gelungen. Es ist eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 661.500 Euro geplant.


V E R M Ö G E N S H A U S H A L T

Das Volumen des Vermögenshaushalts 2019 beträgt 6.604.000 Euro (2018: 5.929.500 Euro).

Die wichtigsten Kennzahlen des Vermögenshaushalts:

EINNAHMEN

Beiträge
217.000 Euro
Staatliche Investitionszuweisungen
1.967.000 Euro
Veräußerung von Grundstücken
1.950.000 Euro


AUSGABEN

Investitionszuschüsse Bau Turnhalle, Mensa, Vereinsräume
(Anteil Bauherrengemeinschaft)
1.777.000 Euro
Schulverbandsumlage
220.000 Euro
Investitionszuschuss an Sportverein
500.000 Euro
Bau des Geh- und Radwegs entlang der Hauptstraße bis zur B13
730.000 Euro
Kläranlage – Betriebstechnische Anlagen
100.000 Euro
Bauhof – Bau Kalthalle
200.000 Euro
Breitbandausbau
305.000 Euro
Bau Wohnanlage Schrammerweg
600.000 Euro
Grunderwerb
1.050.000 Euro

Aus der allgemeinen Rücklage ist in 2019 eine Entnahme in Höhe von 682.000 Euro geplant. Im Finanzplanungszeitraum sind sowohl Entnahmen als auch Zuführungen geplant:

2020
2021
2022
-224.500 Euro
+419.500 Euro
+4.688.500 Euro

Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushaltsplan veranschlagte Ermächtigungen, die es der Verwaltung ermöglichen, Verpflichtungen für die Tätigkeit von Investitionen oder zur Förderung von Investitionsmaßnahmen einzugehen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu Ausgaben führen. In der Haushaltssatzung 2019 sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 13.474.000 Euro für den Bau der Turnhalle, Vereinsräume sowie der Mensa, für den Bau der Wohnanlage im Baugebiet Schrammerweg, Breitbandausbau und für diverse Grunderwerbe festgesetzt.

Der Stellenplan wurde in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses am 18.02.2019 vorberaten und dem Gemeinderat die Beschlussfassung empfohlen.

Beschluss 1

Die vorgelegte Haushaltssatzung 2019 samt ihren Anlagen wird als Satzung erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 70 GO i.V.m. § 24 KommHV-K den vorgelegten Finanzplan 2018 bis 2022 als Bestandteil der Haushaltssatzung 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Stellenplan 2019 als Bestandteil der Haushaltssatzung 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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2. Antrag der SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen:Verzicht auf öffentliche Stellplätze entlang der Hauptstraße für das Mehrzweckgebäude aus ortsgestalterischen Gründen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 19.03.2019 beantragen die Fraktionen SPD sowie Bündnis 90 / Die Grünen gemeinsam anstelle der Errichtung von 5 Parkplätzen entlang der Hauptstraße (in Höhe des neu errichteten Ärzte- und Gemeindehauses) die Schaffung eines Grünstreifens aus optischen bzw. gestalterischen Gründen. Die 5 Stellplätze, die im Rahmen des Stellplatznachweises für das Ärzte- und Gemeindehauses an der Hauptstraße errichtet werden sollten, wären nach der Alternativmöglichkeit der gemeindlichen Stellplatzsatzung abzulösen.

Zur rechtlichen Ausgangssituation:
Bauherr des Ärzte- und Gemeindehauses ist das Kommunalunternehmen Liegenschaften – eine von der Gemeinde gegründete und allein beherrschte Anstalt des öffentlichen Rechts.
Im Rahmen des Stellplatznachweises für die künftigen Nutzer des Ärzte- und Gemeindehauses wurden die 5 infrage stehenden Stellplätze entlang der Hauptstraße geplant sowie im Baugenehmigungsverfahren verbindlich festgeschrieben.

Damit der Antrag der beiden Fraktionen zur Schaffung eines Grünstreifens umgesetzt werden kann, bedarf es einer Änderung der baurechtlichen Genehmigung, die nur durch
  • Antrag des Bauherrn (KU Liegenschaften) auf Ablösung von 5 Stellplätzen nach § 3 Abs. 3 i.V.m. § 4 der gemeindlichen Stellplatzsatzung
  • sowie Zustimmung der Gemeinde zur Ablösung der Stellplätze
erzielt werden kann.

Der Gemeinderat kann hierbei auf die beiden verantwortlichen Gremien (Verwaltungsrat KU sowie Haupt- und Bauausschuss der Gemeinde) mit einer entsprechenden Entscheidung den notwendigen Einfluss ausüben, da beide Gremien ausschließlich aus Mitgliedern des Gemeinderats besetzt sind.

Die Gemeinderatsmitglieder, die zum Verwaltungsrat des KU Liegenschaften abgeordnet wurden, können aufgrund der Abordnung vom Gemeinderat einer vom Gemeinderat vorgegebenen Entscheidung angewiesen werden (gebundene Entscheidung), d.h. die Verwaltungsräte, die auch Mitglied des Gemeinderats sind (alle), sind an die vom Gemeinderat getroffenen Entscheidungen gebunden und dürften Verwaltungsrat keine gegenteiligen Entscheidungen treffen.

Beim Haupt- und Bauausschuss kann der Gemeinderat keine Anweisung erteilen, da dem HBA die Aufgabe und Entscheidung per Geschäftsordnung übertragen ist. Der Gemeinderat kann daher (im ersten Schritt) nur eine Empfehlung aussprechen. Allerdings hat der Gemeinderat die Möglichkeit, eine von einem Ausschuss getroffene Entscheidung zu überprüfen und damit eine erneute Entscheidung an sich zu ziehen.
Sollte der Gemeinderat dem gemeinsamen Antrag von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen folgen, sähe die weitere Vorgehensweise wie folgt aus:
Das KU Liegenschaften würde umgehend den Antrag auf Änderung des Stellplatznachweises sowie Antrag auf Ablösung von Stellplätzen an die Gemeinde stellen.
Der Haupt- und Bauausschuss könnte/sollte bereits in der kommenden Sitzung am 13.05.2019 diesen Antrag behandeln.

Beschluss

Die Beschlussfassung zum Antrag wird bis zu einer ausreichenden Beurteilung der Lage zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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3. Zuschussantrag des Pfarrverbandes Fahrenzhausen-Haimhausen auf finanzielle Unterstützung für Ausstattungsgegenstände im Kath. Kinderhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 07.02.2019 beantragen die Katholische Kirchenstiftung und der Kita-Verbund Neufahrn (neuer Träger des Kath. Kinderhaus St. Nikolaus) eine 100 %ige Kostenübernahme der Ausstattungsgegenstände für Gruppen- und Nebenräume, Personal- und Essräume und Telefonanlage im Kath. Kinderhaus.

Auf den beigefügten Antrag  mit entsprechender Ausstattungsliste wird verwiesen.
 
Bei Abschluss des Baufinanzierungsvertrags mit der Kath. Kirchenstiftung und der Erzdiözese München wurde ein Kinderhaus mit 2 Krippengruppen und 4 Kindergartengruppen zugrunde gelegt. Der Neubau wurde allerdings so geplant, dass im Souterrain sogar ohne zusätzlichen baulichen Aufwand eine 7. Gruppe eingerichtet werden könnte.

Diese 7. Gruppe wurde bereits im vorletzten Jahre als Hort-Gruppe eröffnet. Da der Baufinanzierungsvertrag zur Erstausstattung einer weiteren (7.) Gruppe keine Regelung enthält, wird die Erstausstattung genauso wie der laufende Betrieb oder Unterhalt finanziert. D.h. die Gemeinde übernimmt aus der Erstausstattung gemäß Defizitvertrag einen den nicht gedeckten Anteil von max. 80%.

Da die Gemeinde für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze keine zusätzlichen Bau- und Errichtungskosten aufbringen musste und auch die bisherige Anschaffungskosten für die Ausstattung der Hortgruppe mittels Defizitvertrag gedeckelt war, wäre es ein Anliegen der Kath. Kirchenstiftung, dass die Gemeinde für die restliche Ausstattung des Kinderhauses die Kosten zu 100%, und nicht zu 80% nach dem Defizitvertrag, übernimmt (sog. Kompensationsgeschäft). Einen Antrag auf Kostenübernahme der Erstausstattung der Hortgruppe kann die Kath. Kirchenstiftung nicht mehr stellen, da ein Großteil bereits angeschafft und über den Defizitvertrag finanziert ist. Der Hinweis der Kath. Kirchenstiftung auf die Deckelung der Sanierungskosten auf 800.000 Euro ist deshalb so zu verstehen, dass die Gemeinde bereits beim Baufinanzierungsvertrag aus nicht unerheblichen Kosten herausgenommen hat und damit sicherlich nicht über Gebühr an den bisherigen Kosten beteiligt war. Mit der vollen Kostenübernahme für die ergänzende Ausstattung des Kinderhauses und den daraus resultierenden Mehrkosten von 25.000 Euro für die Gemeinde hätte die Kath. Kirchenstiftung sozusagen eine kostengünstige neue Betreuungsgruppe geschaffen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einer 100-%igen Kostenübernahme, maximal jedoch einem Betrag in Höhe von 22.204,31 €, der zusätzlichen Kosten für die  Erstausstattung diverser Räumlichkeiten im Kath. Kinderhaus zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Entlassung, Wahl und Bestellung der Feldgeschworenen in der Gemeinde Haimhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö 4

Sachverhalt

Die Bestellung, Wahl und Entlassung der Feldgeschworenen hat nach den Bestimmungen des Abmarkungsgesetzes zu erfolgen.  

Herr Martin Kranz hat der Gemeinde mitgeteilt, dass er seine ehrenamtliche Tätigkeit als Feldgeschworner  aus wichtigem Grund aufgeben wird. Herr Kranz ist seit 2002 als Feldgeschworener in der Gemeinde Haimhausen tätig.

Für jede Gemeinde sind vier bis sieben Feldgeschworene zu bestellen. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen durch Wahl nach Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung.

Frau Annette Haniel von Haimhausen und Herr Georg Käser haben gegenüber der Verwaltung  die Bereitschaft erklärt,  das Amt des Feldgeschworenen zu übernehmen.  Es wird vorgeschlagen, Frau Annette Haniel von Haimhausen und Herrn Georg Käser  durch Wahl zum Feldgeschworenen zu bestellen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, Herrn Martin Kranz aus wichtigem Grund von dem im Jahr 2002 verliehenen Ehrenamt als Feldgeschworenen mit sofortiger Wirkung zu entbinden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Mit der durchgeführten Wahl wird  Frau Annette Haniel von Haimhausen zur Feldgeschworenen  bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Mit der durchgeführten Wahl wird Herr Georg Käser zum Feldgeschworenen bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 21.03.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö 5

Beschluss

Der Gemeinderat beurteilt für den in der letzten nichtöffentlichen Sitzung unter TOP 8 gefassten Beschluss die Gründe der Geheimhaltung weggefallen und beschließt deshalb entspr. Art. 52 Abs. 3 GO die Veröffentlichung.

Anmerkung:
Im Anschluss an die Beschlussfassung gab der Vorsitzende den Beschlussteil zur Thematik
- Erweiterung der Urnenwandanlage: Auftragsvergaben
bekannt, die auch in der Anlage der Niederschrift beigefügt ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö 6
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6.1. Kreisumlage 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö 6.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 07.03.2019 erhielt die Gemeinde Haimhausen den Kreisumlagebescheid für das Haushaltsjahr 2019 mit errechneten Umlagesoll in Höhe von insgesamt 90.047.097,43 € (Vorjahr: 79.146.020,64 €)

Die Kreisumlage 2019 berechnet sich für die Gemeinde Haimhausen wie folgt:

Bemessungsgrundlage
Hebesatz 2019
Kreisumlage
6.180.503 €
(Vorjahr: 5.575.781 €)
47,0 v.H.
2.904.836,41 €


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6.2. Ausbau der Staatsstraße 2339 in Haimhausen zwischen Schlosszufahrt und Kramer Kreuz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö 6.2

Sachverhalt

Der rd. 900m lange Straßenabschnitt wurde nach einem halben Jahr Bauzeit im Nov. 2017 wieder in Betrieb genommen. Die für das Staatliche Bauamt Freising relativ kleine Straßenausbau-Maßnahme wurde bis auf Vermessungsarbeiten und Restgrunderwerbe im I. Quartal 2019 grundsätzlich verwaltungs-technisch abgeschlossen.
Diese Maßnahme kostete insgesamt rd. 2,100 Mio. €. Die Gemeinde Haimhausen trug hieran einen Anteil von rd. 155.000 € einerseits Beteiligung am Kreuzungsumbau und andererseits Kostenübernahme von kommunalen „Sonderwünschen“ wie zusätzlichen Fußweg oder Bepflanzung der Verkehrsinsel. Im Gegenzug bekam die Gemeinde jetzt die Kostenbeteiligung für den 2013 gebauten Regenwasserkanal vom Mühlbach bis zum neuen Baugebiet „Schrammerweg“ in Höhe von rd. 31.000 € ausbezahlt, weil dieser Kanal auch zur Entwässerung der neuen Staatsstraße mitbenützt wird.
In den staatl. Gesamtkosten sind auch rd. 62.000 € für die Neupflanzung der Lindenallee enthalten.

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6.3. Geh- und Radwegebau entlang der Hauptstraße bis zur B 13 einschließlich Querungshilfe über die B 13; Einladung zum Spatenstich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö 6.3

Sachverhalt

Die Vorbereitungen zum Bau des Geh- und Radweges sind abgeschlossen.
Für Mittwoch, 8 Mai 2019 / 12:00 Uhr ist ein offizieller „Spatenstich“ im Bereich gegenüber der Einmündung des Pfanderlings in die Hauptstraße bzw. im Anschluss an die Kleingarten-Anlage vorgesehen.
Ich möchte alle Gemeinderatsmitglieder, aber auch die Bevölkerung recht herzlich zu dem Akt einladen.

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6.4. QE 3, duales Studium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö 6.4

Sachverhalt

Auf der Basis des Grundsatzbeschlusses vom Dez. 2017 hatte die Gemeindeverwaltung erstmals im Jahr 2018 einen dualen Studienplatz für einen künftigen Beamten der QE 3 (= vormals Beamte des gehobenen Dienstes) angeboten. Wie berichtet ergab sich bei den Vorstellungsgesprächen zur Jahreswende unter den Interessenten, die auch die Prüfung des Landespersonalausschusses (LPA) erfolgreich abgelegt hatten, keinen geeigneten Bewerber.
Die Verwaltung wird deshalb in den nächsten Wochen die „Ausbildungsstelle“ erneut ausschreiben. Bewerber müssen sich dann im Sept./Okt. 2019 einer landesweit einheitlichen Eignungs-Prüfung beim LPA unterziehen, und nur unter den erfolgreichen Teilnehmern, die sich auch bei uns bewerben kann die Gemeinde auswählen.
Grundvoraussetzung für ein solches duales Studium (das für die Innere Verwaltung an der Hochschule in Hof erfolgt) ist Abitur.

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6.5. Straßenendausbau im Baugebiet "Mooswiesen" - Rückmeldung bzgl. Telekomunikationsausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö 6.5

Sachverhalt

Nach Anfrage bei der Telekom Deutschland AG, ob für die nächsten Jahre
Straßenbauarbeiten bzgl. Ertüchtigung des Telekommunikationsnetzes anstehen, erhielt die Gemeinde Haimhausen folgende Rückantwort „eine solche Aussage können und werden wir Ihnen nicht geben“. Seitens der Deutschen Glasfaser kam bis heute noch keine Rückmeldung.

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7. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö 7
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7.1. Mauerbebegrünung gegenüber Mehrzweckgebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö 7.1

Sachverhalt

Herr Dr. Moosauer regte an, den Grünstreifen und die Mauer gegenüber des Mehrzweckgebäudes zu begrünen.

Bürgermeister Felbermeier sagte zu,  bzgl. der Angelegenheit mit dem Grundstückseigentümer zu sprechen.

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7.2. Einladung zur Reise in die Argolis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö 7.2

Sachverhalt

Herr Dr. Moosauer lud die Gemeinderäte zu einer Reise im Herbst 2019 und Frühjahr 2020 in die Argolis nach Griechenland ein.

Datenstand vom 21.01.2020 12:02 Uhr