Datum: 21.03.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal (Hauptstraße 17)
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:34 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 20:53 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bebauungsplan "Schrammerweg - 2. Änderung"
1.1 Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
1.2 Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
1.3 Satzungsbeschluss
2 Antrag der CSU Haimhausen: Nutzung gemeindeeigener Flächen für das Projekt "Haimhausen rettet die Bienen"
3 Stellenplan zum Haushalt 2019; Schaffung einer weiteren Techniker-Planstelle
4 Zweckvereinbarung Standesamtsbezirk Dachau-Hebertshausen-Haimhausen
5 Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 21.02.2019
6 Bericht des Bürgermeisters
6.1 Fluglärmmessung 2019
6.2 Öffentlichkeitsbeteiligung nach Umgebungslärmrichtlinie zur zentralen Lärmaktionsplanung für Bayern
6.3 Ersatzneubau Stromtrasse Oberbachern-Ottenhofen
7 Wünsche und Anregungen
7.1 Fahrradstreifen Ottershausen-Haimhausen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download GR 19.03.21 Bekanntmachung.pdf
Download GR 19.03.21 ö Niederschrift.pdf

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1. Bebauungsplan "Schrammerweg - 2. Änderung"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2018 die Änderung des Bebauungsplans „Schrammerweg“ und Schrammerweg, 1. Änderung“ beschlossen.

Der Vorentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans wurde in der Sitzung beraten und die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) beauftragt. Diese fand sodann im Zeitraum vom 19.11.2018 bis 20.12.2018 statt. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen und Einwendungen vorgetragen. Von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ging seitens des Landratsamts Dachau eine Stellungnahme ein, die in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 21.01.2019 vorberaten wurden. Entsprechende Beschlussempfehlungen ergingen an den Gemeinderat. Diesen schloss sich der Gemeinderat sodann in seiner Sitzung vom 24.01.2019 an und bestätigte diese.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.01.2019 den Entwurf des Bebauungsplans „Schrammerweg – 2. Änderung“ (Fassung vom 24.01.2019) gebilligt und die Verwaltung beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen. Diese Beteiligung fand im Anschluss im Zeitraum vom 06.02.2019 bis 08.03.2019 statt.

Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen werden dem Gemeinderat zur Abwägung und Beschlussfassung vorgelegt.

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1.1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö 1.1

Sachverhalt

Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 24.01.2019 beratene Entwurf des Bebauungsplans „Schrammerweg – 2. Änderung“ (Fassung vom 24.01.2019) mit Begründung lag in der Zeit vom 06.02.2019 bis 08.03.2019 öffentlich aus. Darauf wurde mit Bekanntmachung vom 29.01.2019 hingewiesen.

Folgende Stellungnahme ist fristgemäß eingegangen:

  • Bürger 1, Schreiben vom 05.03.2019

„…sind wir von der Änderung des Bebauungsplans bezüglich der Verlegung der Ausgleichsfläche und der Planung eines 7,5m breiten Pflanzstreifens direkt betroffen.

Wir bitten, die geplante Bepflanzung derart zu gestalten, dass weder unser direkt an der Grundstücksgrenze verlaufender Erdwärmekollektor durch die zu erwartende Ausbreitung des Wurzelwerkes beschädigt, noch unsere Photovoltaikanlage beschattet wird.“

Diese Stellungnahme wird seitens des beauftragten Planungsbüros wie folgt abgewogen:

Entlang des östlichen Randes der Bauflächen setzt der Bebauungsplan eine 7,5m breite öffentliche Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern fest. Diese ist zu 25% zu bepflanzen. Aufgrund der Tiefe und der relativ geringen Pflanzdichte können mit den Anpflanzungen die erforderlichen gesetzlichen Abstände zu den privaten Baugrundstücken bei der Umsetzung der Maßnahmen selbstverständlich berücksichtigt werden. Im Bebauungsplan kann hierzu der nach Art. 47 Abs. 1 AGBGB vorgegebene Abstand von 2m ergänzt werden. Darüber hinaus bleibt die Pflanzfläche im Eigentum der Gemeinde. Damit ist eine gesetzeskonforme Umsetzung gewährleistet.

Beschluss

Der Gemeinderat schließt sich der folgenden Abwägung des beauftragten Planungsbüros an:

„Entlang des östlichen Randes der Bauflächen setzt der Bebauungsplan eine 7,5m breite öffentliche Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern fest. Diese ist zu 25% zu bepflanzen. Aufgrund der Tiefe und der relativ geringen Pflanzdichte können mit den Anpflanzungen die erforderlichen gesetzlichen Abstände zu den privaten Baugrundstücken bei der Umsetzung der Maßnahmen selbstverständlich berücksichtigt werden. Im Bebauungsplan kann hierzu der nach Art. 47 Abs. 1 AGBGB vorgegebene Abstand von 2m ergänzt werden. Darüber hinaus bleibt die Pflanzfläche im Eigentum der Gemeinde. Damit ist eine gesetzeskonforme Umsetzung gewährleistet.“

Des Weiteren beschließt der Gemeinderat, den gesetzlichen Mindestabstand von 2,0 m bei Bepflanzungen zu den privaten Bauflächen zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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1.2. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö 1.2

Sachverhalt

Das Landratsamt Dachau und das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung als Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen des Verfahrens nach § 4 Abs.2 BauGB am Verfahren beteiligt.

Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung gab keine Stellungnahme ab. Entsprechend der Regelannahme sind deren Belange durch die Planung nicht berührt.

Vom Landratsamt Dachau, Fachbereich: Kommunale Abfallwirtschaft, gingen mit Schreiben vom 28.02.2019 folgende Hinweise ein:

1. Wendeanlagen

Müll darf nach den geltenden Arbeitsschutzvorschriften gemäß § 16 DGUV Vorschrift 43 „Müllbeseitigung“ (bisher BGV C27) nur abgeholt werden, wenn die Zufahrt zu Müllbehälterstandplätzen so angelegt ist, dass ein Rückwärtsfahren nicht erforderlich ist.

Sackgassen, die nach dem Erlass der DGUV Vorschrift 43 „Müllbeseitigung“ (bisher BGV C27) am 01.10.1979 gebaut sind, müssen am Ende über eine geeignete Wendeanlage verfügen. Zu den Wendeanlagen gehören in diesem Zusammenhang Wendekreise, Wendeschleifen und Wendehämmer.

1.1 Wendekreise/ Wendeschleifen

Wendekreise/ Wendeschleifen sind u.a. dann geeignet, wenn sie

  1. ein Wendemanöver in einem Zug erlauben, ohne dass der Bordstein überfahren werden muss; der erforderliche Radius ist vom Fahrzeugtyp abhängig;

  1. mindestens die Schleppkurven für die eingesetzten bzw. einzusetzenden Abfallsammelfahrzeuge berücksichtigen;

  1. an der Außenseite der Wendeanlage eine Freihaltezone von 1 m Breite für Fahrzeugüberhänge vorgesehen ist (frei von Hindernissen wie Schaltschränken, Lichtmasten, Verkehrsschildern, Bäumen und anderen festen baulichen Einrichtungen).

Hinweise zu geeigneten Maßnahmen sind z.B. den „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06) zu entnehmen.

2. Eingesetzte Sammelfahrzeuge

Die vom Landkreis beauftragten Entsorgungsunternehmen bringen i.d.R. 3-achsige Sammelfahrzeuge (mit gelenkter Nachlaufachse) zum Einsatz, die dem derzeitigen Stand der Technik entsprechen und eine Fahrzeuglänge von 11 Meter sowie ein zulässiges Gesamtgewicht von 26 t  aufweisen.

3. Mindestanforderung an Wendekreise

Die Mindestanforderung an einen geeigneten Wendekreis (wie im Bebauungsplan vorgesehen) ergibt sich somit aus der Tabelle 17 zu Nr. 6.1.2.2 RASt 06 und beträgt 10 m äußerer Wendekreisradius. Zusätzlich soll an den Außenseiten der Wendeanlagen eine Freihaltezone von 1,00 m Breite für Fahrzeugüberhänge vorgesehen werden (siehe auch Nr. 1.1 Buchst. c)

Der im Bebauungsplan dargestellte Wendekreis mit Außenradius von 9 m und fehlender Freihaltezone genügt diesen Anforderungen nicht.

4. Sonstige Hinweise
 
Werden die vorgenannten Mindestanforderungen an Zufahrtswegen mit Wendeanlagen nicht erfüllt, kann durch den Landkreis die Abholung der Sammelbehältnisse vor den anschlusspflichtigen Grundstücken nicht sichergestellt werden.“

Die vorgenannten Hinweise werden durch das beauftragte Planungsbüro wie folgt abgewogen:

Gegenüber der Ursprungsfassung des Bebauungsplans aus dem Jahr 2012 bzw. der 1. Änderung aus dem Jahr 2016 bleibt die Erschließung des Gebiets mit der 2. Änderung unverändert.

Die im gesamten Baugebiet vorhandenen Stichstraßen befinden sich im bereits hergestellten 1. Bauabschnitt, sind auf wenige Meter begrenzt und dienen einer möglichen Erweiterung der Wohnbauflächen. Die Bauflächen entlang der Straße „Grundfeld“ bzw. der „Graf-Karl-Straße“ sind bereits seit Jahren bebaut und werden für Wohnzwecke bzw. Gewerbe genutzt und von den Müllfahrzeugen befahren. Praktische Probleme ergeben sich bei der Entleerung der Müllbehälter dabei nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat schließt sich der folgenden Abwägung des beauftragten Planungsbüros an:

„Gegenüber der Ursprungsfassung des Bebauungsplans aus dem Jahr 2012 bzw. der 1. Änderung aus dem Jahr 2016 bleibt die Erschließung des Gebiets mit der 2. Änderung unverändert.

Die im gesamten Baugebiet vorhandenen Stichstraßen befinden sich im bereits hergestellten 1. Bauabschnitt, sind auf wenige Meter begrenzt und dienen einer möglichen Erweiterung der Wohnbauflächen. Die Bauflächen entlang der Straße „Grundfeld“ bzw. der „Graf-Karl-Straße“ sind bereits seit Jahren bebaut und werden für Wohnzwecke bzw. Gewerbe genutzt und von den Müllfahrzeugen befahren. Praktische Probleme ergeben sich bei der Entleerung der Müllbehälter dabei nicht.“

Des Weiteren nimmt der Gemeinderat die Ausführungen zur Kenntnis und verweist auf die im Gebiet stattfindende reibungslose Abholung der Müllgefäße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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1.3. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö 1.3

Sachverhalt

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs.2 und 4 Abs. 2 BauGB wurden Punkte vorgetragen, die lediglich zu einer redaktionellen Änderung führen. Daher kann der Satzungsbeschluss (vgl. Anlagen zu TOP 1.3) gefasst werden. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Schrammerweg – 2. Änderung“ in der Fassung vom 21.03.2019 mit der heute beschlossenen redaktionellen Anpassung als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Antrag der CSU Haimhausen: Nutzung gemeindeeigener Flächen für das Projekt "Haimhausen rettet die Bienen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö 2

Sachverhalt

Bei der Gemeinde ging am 27.02.2019 der dem Sachverhalt beigefügte Antrag ein.

Der Sachverhalt wird bis zur nächsten Gemeinderatssitzung am 11.04.2019 vorbereitet und dem Gremium zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

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3. Stellenplan zum Haushalt 2019; Schaffung einer weiteren Techniker-Planstelle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö 3

Sachverhalt

Im nichtöffentlichen Teil des Haupt- und Bauausschusses vom 18.02.2019 erfolgte die detaillierte Vorberatung des Stellenplans, was auf Grund der personenbezogenen Ausführungen insoweit auch angezeigt war. Der Stellenplan selbst ist, als Anlage zum Haushaltsplan 2019, in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Haushaltsberatung ist, wie jedes Jahr, voraussichtlich nicht vor April möglich. Auf Basis der Ausführungen seitens Verwaltung und der aufgezeigten Dringlichkeit der Maßnahme, empfiehlt der Haupt- und Bauausschuss dem Gemeinderat, nachstehenden Beschluss zu fassen.

Beschluss

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Haupt- und Bauausschusses vom 18.02.2019 an und beschließt – im Vorgriff auf den Haushaltsbeschluss 2019 – in den Stellenplan eine Stelle für eine/n Techniker/in aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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4. Zweckvereinbarung Standesamtsbezirk Dachau-Hebertshausen-Haimhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö 4

Sachverhalt

Zum 1. Januar 2006 wurde das Standesamt Haimhausen dem Standesamt Dachau zugeführt. Diesem Zusammenschluss liegt eine Zweckvereinbarung zur Verteilung der Kosten im Sinne des Art. 5 AGPStG (Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes)
sowie Festlegung der zukünftigen Organisation des Standesamtsbezirks zugrunde (Anlage 1)

Mit email vom 27. Februar 2019 bittet das Standesamt Dachau nun um eine Anpassung der Zweckvereinbarung, Änderungen sind rot markiert (Anlage 2). Die Änderungen sollen zum 01.06.2019 in Kraft treten.

Den Anpassungen ist von Seiten der Verwaltung nichts entgegen zu setzen; so finden z.B. in Haimhausen seit Jahren schon Trauungen durch beide Bürgermeister statt.

Beschluss

Den Aktualisierungen der Zweckvereinbarung zur Verteilung der Kosten i.S. d. Art. 5 AGPStG sowie Festlegung der zukünftigen Organisation des Standesamtsbezirks Dachau vom 10.08.2005 gemäß der Anlage 2 (zum Sachverhalt)  wird unverändert zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 21.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö 5

Beschluss

Der Gemeinderat beurteilt die Rechtslage für die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschluss (= „Steuerangelegenheiten“), so, dass für diesen  zu keinem Zeitpunkt die Gründe der Geheimhaltung wegfallen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö 6
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6.1. Fluglärmmessung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö 6.1

Sachverhalt

Die letzte Fluglärmmessung fand im Jahr 2017 in Oberndorf statt. Die für das Jahr 2018 beantragte Messung konnte von der Flughafen München GmbH erst für 2019 eingeplant werden. Die Messung wird seit 11.03.2019 für die Dauer von ca. 5 Wochen in Absprache mit dem Gemeinderat (TOP 6.3 vom 13.12.2018) östlich des Baugebietes Am Pfanderling durchgeführt.

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6.2. Öffentlichkeitsbeteiligung nach Umgebungslärmrichtlinie zur zentralen Lärmaktionsplanung für Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö 6.2

Sachverhalt

Mit EU-Richtlinie von 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm existiert ein Konzept, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen von Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Zur Umsetzung der oben genannten Richtlinie erstellt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz für die 3. Runde der Lärmaktionsplanung für alle kartierten Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen eine zentrale Lärmaktionsplanung für Bayern.

In der ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürger und Gemeinden auf der Internetseite www.umgebungslaerm.bayern.de vom 28.02. bis 28.03.2019 zielgerichtete Multiple-Choice Fragen zum Umgebungslärm beantworten, die anschließend im Hinblick auf die Lärmaktionsplanung ausgewertet und analysiert werden.

Gleichzeitig findet eine Öffentlichkeitsbeteiligung für Gemeinden statt. Hier steht ebenfalls ein auf die gemeindlichen Belange angepasster Fragebogen zur Verfügung. Die Verwaltung wird hierzu eine Stellungnahme abgegeben.

Auf die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde die Gemeinde erst durch ein Rundschreiben des Bayerischen Gemeindetages vom 27.02.2019 aufmerksam gemacht. Die Bekanntmachung wurde auf der Startseite der Homep age der Gemeinde Haimhausen veröffentlicht.

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6.3. Ersatzneubau Stromtrasse Oberbachern-Ottenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö 6.3

Sachverhalt

Bgm. Felbermeier informiert über den geplanten Ersatzneubau („Trassenführung im Bereich der bestehenden Trasse, die nach Inbetriebnahme der neuen Leitung abgebaut wird; ca. 47km Länge“; Quelle: Fa. TenneT, ausführendes Unternehmen für das Projekt nach Bundesbedarfsplangesetz) zwischen Oberbachern und Ottenhofen. Die Leitung wird über Sulzrain und Ottershausen, nach der B13 gen Süden verlaufen. Ca. 40-50 Meter daneben entsteht dann die endgültige neue Trasse, die im Rahmen eines vereinfachten Raumordnungsverfahrens gebaut wird. Planungs- und Realisierungshorizont: Ca. 10 Jahre. In der kommenden Woche finden hierzu mehrere Infomärkte statt, u. a. im Bürgerhaus Eching. Betroffen ist u. a. das Gebiet Inhauser Moos, wobei letztendlich mit den Leitungen von der bestehenden Bebauung abgerückt werden soll. Eine entsprechende Darstellung ist der verteilten Übersichtskarte zu entnehmen.

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7. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö 7
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7.1. Fahrradstreifen Ottershausen-Haimhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö 7.1

Sachverhalt

GRM Hansen erkundigt sich nach dem Sachstand eines Fahrradstreifens (durch z. B. Fahrbahmarkierung) zwischen Ottershausen und Haimhausen.

Datenstand vom 21.01.2020 12:03 Uhr