Datum: 25.07.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal (Hauptstraße 17)
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 2.Änderung des Bebauungsplans "Bavarian International School"
1.1 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
1.2 Satzungsbeschluss
2 Zuschussantrag des SV Haimhausen 1928 e.V. für den Tank der Beregnungsanlage sowie die Telefonanlage des Sportvereins
3 Mittagsbetreuung der Grundschule Haimhausen
3.1 Erlass der Benutzungssatzung der Mittagsbetreuung der Grundschule Haimhausen
3.2 Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grundschule Haimhausen
4 Kindertagesstätten der Gemeinde Haimhausen
4.1 Erlass der Benutzungssatzung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen
4.2 Erlass der Gebührensatzung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen
5 Oberflächenwasser bei Starkregen - Starkregen Risikomanagement
6 Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26.06.2019
7 Bericht des Bürgermeisters
7.1 Neues Leben im Dachauer Moos; Ökologische Exkursion im Inhauser Moos
7.2 Geh- und Radwegebau Ampermoching - Ottershausen
7.3 Glasfaserausbau in den Ortsteilen
7.4 Partnerschaft mit der ungarischen Gemeinde Csurgo
8 Wünsche und Anregungen
8.1 Natur-Kindergartengruppe des BRK
8.2 Musikveranstaltung im Landschaftsschutzgebiet
8.3 Staketenzaun
8.4 Nächtlicher Überwachungsbedarf von ruhendem Verkehr
8.5 Abstellen eines Anhängers im Straßenraum
8.6 Abstellen von LKW`s oder Anhänger am Straßenrand der St 2339 Nähe Kreisverkehr (beim Kramer Kreuz)
8.7 Eröffnung des Geh- und Radwegs entlang der Hauptstraße ortsauswärts bis zur B13

Sitzungsdokumente öffentlich
Download GR 19.07.25 Bekanntmachung.pdf
Download GR 19.07.25 ö Niederschrift.pdf

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1. 2.Änderung des Bebauungsplans "Bavarian International School"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.01.2019 die zweite Änderung des Bebauungsplans „Bavarian International School“ beschlossen.

Der Vorentwurf zur 2.Änderung des Bebauungsplans wurde in dieser Sitzung auch gebilligt und die Verwaltung mit der Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.

Diese fanden im Anschluss im Zeitraum vom 14.04.2019 bis 24.05.2019 statt.

Zuvor wurde der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB bis zum 29.03.2019 Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich zur Planung zu äußern.

Die im Rahmen der erforderlichen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wurden dem Haupt- und Bauausschuss in der Sitzung vom 22.07.2019 zur Abwägung und Vorberatung und werden dem Gemeinderat zur Abwägung und Beschlussfassung vorgelegt.

Die Beschlussvorlagen zur Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 22.07.2019 sind der Anlage zum Sachverhalt unter TOP 1.1 beigefügt. Die Abstimmungsergebnisse werden bis zur Sitzung am 25.07.2019 nachgereicht.

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1.1. Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö 1.1

Sachverhalt

Die Beschlussvorlagen zur Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 22.07.2019 – TOP 1 sind der Anlage beigefügt. Die Beschlussbuchauszüge werden bis zur Sitzung nachgereicht.

Beschluss

Der Gemeinderat schließt sich den Empfehlungen des Haupt- und Bauausschusses vom 22.07.2019 – TOP 1 (siehe Beschlussbuchauszug in der Anlage der Niederschrift Nr. 1 ) an und bestätigt diese.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö 1.2

Sachverhalt

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs.2 und 4 Abs. 2 BauGB wurden Punkte vorgetragen, die insbesondere zu redaktionellen Änderungen bzw. Ergänzungen führen. Ferner wurden Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen, die im Rahmen von § 4a Abs. 3 BauGB sowohl mit der betroffenen Behörde abgestimmt als auch von der betroffenen Öffentlichkeit akzeptiert wurden.

Daher kann der Satzungsbeschluss (vgl. Anlage zu TOP 1.2) gefasst werden. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 2.Änderung des Bebauungsplans „Bavarian International School“ in der Fassung vom 25.07.2019 mit den heute beschlossenen Anpassungen und Ergänzungen (in der Anlage der Niederschrift Nr. 2)  als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Zuschussantrag des SV Haimhausen 1928 e.V. für den Tank der Beregnungsanlage sowie die Telefonanlage des Sportvereins

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 12.06.2019 beantragte der SV Haimhausen 1928 e.V. einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 12.155,74 Euro für einen notwendigen Tankaustausch der Beregnungsanlage (9.305,09 €) sowie für einen durch Stromausfall bedingten Schaden an der Telefonanlage (2.850,65 €).

Im Haushalt 2019 sind dafür keine Mittel eingeplant.

Beschluss

Für den Tankaustausch der Beregnungsanlage sowie für den Schaden an der Telefonanlage des SV Haimhausen 1928 e.V. sind im Haushalt 2020 Mittel für einen Zuschuss in Höhe von 6.000,00 Euro einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Mittagsbetreuung der Grundschule Haimhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö 3
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3.1. Erlass der Benutzungssatzung der Mittagsbetreuung der Grundschule Haimhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö 3.1

Sachverhalt

Aufgrund förderrelevanter Bestimmungen wurde die am 24.01.2019 beschlossene Benutzungssatzung für die Mittagsbetreuung der Grundschule Haimhausen nochmals überarbeitet.

Die überarbeitete Satzung sollte in der Sitzung des Gemeinderats am 16.05.2019 beschlossen werden. Da jedoch Zweifel bezüglich einzelnen Regelungen bestanden wurde die Satzung dem Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt mit der Bitte um rechtliche Würdigung der Benutzungssatzung. Laut Rechtsaufsichtsbehörde ist die Benutzungssatzung jedoch nicht zu beanstanden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in Anlage Nr. 3  beigefügte Benutzungssatzung der gemeindlichen Einrichtung „Mittagsbetreuung der Grundschule Haimhausen“ einschließlich den im Diskussionsverlauf fixierten redaktionellen Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3.2. Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grundschule Haimhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö 3.2

Sachverhalt

Aufgrund förderrelevanter Bestimmungen wurde die am 24.01.2019 beschlossene Gebührensatzung für die Mittagsbetreuung der Grundschule Haimhausen nochmals überarbeitet.

Die überarbeitete Satzung sollte in der Sitzung des Gemeinderats am 16.05.2019 beschlossen werden. Da jedoch Zweifel bezüglich einzelnen Regelungen bestanden wurde die Satzung dem Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt mit der Bitte um rechtliche Würdigung der Gebührensatzung. Laut Rechtsaufsichtsbehörde ist die Gebührensatzung jedoch nicht zu beanstanden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in Anlage Nr. 4 beigefügte Gebührensatzung der gemeindlichen Einrichtung „Mittagsbetreuung der Grundschule Haimhausen“ einschließlich der im Diskussionsverlauf fixierten redaktionellen Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

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4. Kindertagesstätten der Gemeinde Haimhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö 4
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4.1. Erlass der Benutzungssatzung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö 4.1

Sachverhalt

Die Gemeinde Haimhausen ist gemäß Art. 13 des Kommunalabgabengesetzes zur Erhebung von Benutzungsgebühren ermächtigt.
Bezüglich der Gebührenhöhe besteht jedoch für jede Gemeinde ein Ermessensspielraum – das Kostenüberschreitungsgebot ist allerdings zu beachten.

Die Gebührenkalkulation kann für einen mehrjährigen Zeitraum erstellt werden, der jedoch höchstens fünf Jahre betragen soll.
Die letzte Gebührenkalkulation für unsere gemeindlichen Kindertageseinrichtungen - jedoch ohne Gebührenerhöhung – erfolgte zum 01.01.2017.

Aus der aktuellen Gebührenkalkulation und aus dem Defizit der entsprechenden Unterabschnitte im Haushalt 2019 ist zu entnehmen, dass eine Gebührenerhöhung für die Gemeinde Haimhausen finanziell sinnvoll ist. Das Defizit im Kinderhaus in der Pfarrstraße und in der Kinderkrippe in der Professor-Schinnerer-Straße beträgt im Haushaltsjahr 2019 445.000 Euro.

Ein weiterer Grund für die aktuelle Gebührenkalkulation ist auch die Tatsache, dass der Bay. Landtag rückwirkend zum 01.04.2019 das „Starke-Familien-Gesetz“ beschlossen hat. Hierdurch entlastet der Freistaat Bayern Familien bei den Kindergartenbeiträgen mit einem monatlichen Zuschuss in Höhe von 100 Euro für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben.

Die derzeitigen Gebührensätze sind wie folgt:

Kinderkrippe
Bis 3 Jahre
Ab 3 Jahre
Für eine Buchungszeit bis 4 Stunden täglich
220,00 €
175,00 €
Für eine Buchungszeit bis 5 Stunden täglich
270,00 €
215,00 €
Für eine Buchungszeit bis 6 Stunden täglich
320,00 €
255,00 €
Für eine Buchungszeit bis 7 Stunden täglich
370,00 €
295,00 €
Für eine Buchungszeit bis 8 Stunden täglich
430,00 €
345,00 €
Für eine Buchungszeit bis 9 Stunden täglich
490,00 €
395,00 €
Für eine Buchungszeit bis 10 Stunden täglich
540,00 €
440,00 €

Kindergarten (3 bis 6 Jahren)

Für eine Buchungszeit bis 5 Stunden täglich
130,00 €
Für eine Buchungszeit bis 6 Stunden täglich
140,00 €
Für eine Buchungszeit bis 7 Stunden täglich
165,00 €
Für eine Buchungszeit bis 8 Stunden täglich
195,00 €
Für eine Buchungszeit bis 9 Stunden täglich
225,00 €
Für eine Buchungszeit bis 10 Stunden täglich
250,00 €

Vorschlag der Verwaltung zu neuen Gebührensätzen:
  • Bei Buchungszeit bis 5 und 6 Stunden Gebührenerhöhung um 15,00 €
  • Bei Buchungszeit bis 7 und 8 Stunden Gebührenerhöhung um 25,00 €
  • Bei Buchungszeit bis 9 Stunden und mehr Gebührenerhöhung um 30,00 €

Gebühren für Verbrauchsmaterial und Essensgeld:
Sowohl für das Verbrauchsmaterial als auch für das Essensgeld ist seitens der Gemeindeverwaltung keine Erhöhung der Gebühren erforderlich:
Verbrauchsmaterial bis 6 Stunden täglich: 15,00 €
Verbrauchsmaterial mehr als 6 Stunden täglich: 20,00 €
Essensgeld an 5 Tagen pro Woche: 48,00 €
Essensgeld an 4 Tagen pro Woche: 42,00 €

Geschwisterermäßigung:
Bisher erhalten kinderreiche Familien - das sind Familien mit min. drei minderjährigen Kindern (auch Halb- und Stiefgeschwister) die im selben Haushalt leben - eine Ermäßigung in Höhe von 25 % auf die Benutzungsgebühr.
Aufgrund diverser Anfragen und Anregungen sollte die Höhe der sog. Geschwisterermäßigung erneut diskutiert werden.
Bsp Kath. Kinderhaus: Pauschale Gebührenermäßigung in Höhe von 30 Euro ab dem 2. Kind.
Vorschlag der Gemeindeverwaltung: 25 % Gebührenermäßigung ab dem zweiten Kind

Alle weiteren Änderungen die in der Satzung vorgenommen wurden, sind rot markiert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in Anlage Nr. 5 beigefügte Benutzungssatzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Haimhausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

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4.2. Erlass der Gebührensatzung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö 4.2

Sachverhalt

Die Gemeinde Haimhausen ist gemäß Art. 13 des Kommunalabgabengesetzes zur Erhebung von Benutzungsgebühren ermächtigt.
Bezüglich der Gebührenhöhe besteht jedoch für jede Gemeinde ein Ermessensspielraum – das Kostenüberschreitungsgebot ist allerdings zu beachten.

Die Gebührenkalkulation kann für einen mehrjährigen Zeitraum erstellt werden, der jedoch höchstens fünf Jahre betragen soll.
Die letzte Gebührenkalkulation für unsere gemeindlichen Kindertageseinrichtungen - jedoch ohne Gebührenerhöhung – erfolgte zum 01.01.2017.

Aus der aktuellen Gebührenkalkulation und aus dem Defizit der entsprechenden Unterabschnitte im Haushalt 2019 ist zu entnehmen, dass eine Gebührenerhöhung für die Gemeinde Haimhausen finanziell sinnvoll ist. Das Defizit im Kinderhaus in der Pfarrstraße und in der Kinderkrippe in der Professor-Schinnerer-Straße beträgt im Haushaltsjahr 2019 445.000 Euro.

Ein weiterer Grund für die aktuelle Gebührenkalkulation ist auch die Tatsache, dass der Bay. Landtag rückwirkend zum 01.04.2019 das „Starke-Familien-Gesetz“ beschlossen hat. Hierdurch entlastet der Freistaat Bayern Familien bei den Kindergartenbeiträgen mit einem monatlichen Zuschuss in Höhe von 100 Euro für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben.

Die derzeitigen Gebührensätze sind wie folgt:

Kinderkrippe
Bis 3 Jahre
Ab 3 Jahre
Für eine Buchungszeit bis 4 Stunden täglich
220,00 €
175,00 €
Für eine Buchungszeit bis 5 Stunden täglich
270,00 €
215,00 €
Für eine Buchungszeit bis 6 Stunden täglich
320,00 €
255,00 €
Für eine Buchungszeit bis 7 Stunden täglich
370,00 €
295,00 €
Für eine Buchungszeit bis 8 Stunden täglich
430,00 €
345,00 €
Für eine Buchungszeit bis 9 Stunden täglich
490,00 €
395,00 €
Für eine Buchungszeit bis 10 Stunden täglich
540,00 €
440,00 €

Kindergarten (3 bis 6 Jahren)

Für eine Buchungszeit bis 5 Stunden täglich
130,00 €
Für eine Buchungszeit bis 6 Stunden täglich
140,00 €
Für eine Buchungszeit bis 7 Stunden täglich
165,00 €
Für eine Buchungszeit bis 8 Stunden täglich
195,00 €
Für eine Buchungszeit bis 9 Stunden täglich
225,00 €
Für eine Buchungszeit bis 10 Stunden täglich
250,00 €

Vorschlag der Verwaltung zu neuen Gebührensätzen:

  • Bei Buchungszeit bis 5 und 6 Stunden Gebührenerhöhung um 15,00  €
  • Bei Buchungszeit bis 7 und 8 Stunden Gebührenerhöhung um 25,00 €
  • Bei Buchungszeit bis 9 Stunden über mehr Gebührenerhöhung um 30,00 €

Gebühren für Verbrauchsmaterial und Essensgeld:
Sowohl für das Verbrauchsmaterial als auch für das Essensgeld ist seitens der Gemeindeverwaltung keine Erhöhung der Gebühren erforderlich:
Verbrauchsmaterial bis 6 Stunden: 15,00 Euro
Verbrauchsmaterial für mehr als 6 Stunden: 20,00 Euro
Essensgeld an 5 Tagen pro Woche: 48,00 Euro
Essensgeld an 4 Tagen pro Woche: 42,00 Euro

Geschwisterermäßigung:
Bisher erhalten kinderreiche Familien - das sind Familien mit min. drei minderjährigen Kindern (auch Halb- und Stiefgeschwister) die im selben Haushalt leben - eine Ermäßigung in Höhe von 25 % auf die Benutzungsgebühr.
Aufgrund diverser Anfragen und Anregungen sollte die Höhe der sog. Geschwisterermäßigung erneut diskutiert werden.
Bsp Kath. Kinderhaus: Pauschale Gebührenermäßigung in Höhe von 30 Euro ab dem 2. Kind.
Vorschlag der Gemeindeverwaltung: 25 % Gebührenermäßigung ab dem zweiten Kind

Alle weiteren Änderungen die in der Satzung vorgenommen wurden, sind rot markiert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in Anlage beigefügte Gebührensatzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Haimhausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

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5. Oberflächenwasser bei Starkregen - Starkregen Risikomanagement

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö 5

Sachverhalt

Tagesordnungserweiterung
Die Entscheidung ist zeitlich dringlich, da der Antrag zur Aufnahme in das Förderprogramm bis spätestens 31.08.2019 beim Wasserwirtschaftsamt gestellt sein muss.

Starkrisikomanagement – Antrag Förderprogramm
In den vergangenen Jahren kam es Deutschland vermehrt zu Überschwemmungen infolge heftiger Starkregenereignisse. Dabei kam es zu Überflutungen an Gewässern sowie abseits der Gewässer durch wild abfließendes Wasser.

Während Überflutungsgebiete und Gefährdungspotentiale durch Ausbreitung von Flusshochwasser an Gewässern I. und II. Ordnung aus Hochwassergefahren- und Risikoarten bekannt sind, fehlen Erkenntnisse über Überflutungsgebiete und Gefahrenpotentiale der im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden liegenden Fließgewässer III. Ordnung.

Im aktuellen Sonderprogramm des bayerischen Umweltministeriums Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“ stehen Förderungen in Höhe von 75% für die Erkennung der Gefahren und der konzeptionellen Entwicklungen von Schutzmaßnahmen bereit. Diese Förderungen umfassen auch die oben genannten Überflutungen abseits der Gewässer durch wild abfließendes Oberflächenwasser.

Um in dieses aufgenommen zu werden, ist ein Beschluss der Gemeinde, das Vorhaben durchführen zu wollen, notwendig.

Die Gemeinde Haimhausen erwartet Kosten in Höhe von etwa 150.000,-- €. Der zu erwartende aufzubringende Eigenanteil beträgt 37.500,-- €.

Beschluss 1

Es besteht Einverständnis, dass die heutige Tagesordnung um diesen Tagesordnungspunkt gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 1 GeschO erweitert wird. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Fristsetzung für die Antragstellung bis spätestens 31.08.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, einen Zuwendungsantrag für die Aufnahme in das Sonderförderprogramm „integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“ inkl. der dazu notwendigen Vermessungsleistungen beim zuständigen Wasserwirtschaftsamt zu stellen.

Die Gemeinde Haimhausen schätzt die Kosten auf etwa 150.000,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26.06.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö 6

Beschluss

Der Gemeinderat  beurteilt die Rechtslage für die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse, so, dass für diese zu keinem Zeitpunkt die Gründe der Geheimhaltung wegfallen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö 7
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7.1. Neues Leben im Dachauer Moos; Ökologische Exkursion im Inhauser Moos

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö 7.1

Sachverhalt

Am Samstag, 21. Sept. 2019 / 14:00 Uhr bietet der Verein Dachauer Moos eine Exkursion durch Rest-Moorareale im Bereich des Inhauser Mooses an. Beginn ist um 14:00 Uhr am Parkplatz des Unterschleißheimer Sees (Nähe Autobahn-Brücke beim Wegeabzweig zum Inhausermoos); Dauer ca. 3 Stunden; festes Schuhwerk erforderlich.
Bei der Exkursion wird erläutert, welche Bedeutung Moore für den Arten- und Klimaschutz haben und wie speziell dieser Moosbereich renaturiert werden kann.
Teile des Areals hat der Haimhauser JUKSS-Ausschuss schon mal im Jahr 2017 besichtigt.
Für die Teilnahme an der Exkursion, die der Dachauer Moosverein veranstaltet, ist bis 17.09.2019 eine Anmeldung erforderlich unter info@verein-dachauer-moos.de oder Tel.: 08131/2728585.
Es würde mich freuen, wenn ich als Vereinsvorsitzender und 1. Bürgermeister einige Gemeinderats-Mitglieder bei der Tour begrüßen könnte.

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7.2. Geh- und Radwegebau Ampermoching - Ottershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö 7.2

Sachverhalt

Im Jahr 2017 wurde der Geh- und Radweg zwischen Ampermoching und Ottershausen gebaut. Die Federführung bei diesem interkommunalen Bauvorhaben lag/liegt bei der Gemeindeverwaltung Hebertshausen.
Entsprechend aktuell erstellter Abrechnung von Hr. Felkel trug die Gemeinde Haimhausen zur Realisierung der Maßnahme einen Aufwand (insb. Grunderwerb, der lt. Vertrag auch von jeder Gemeinde selbst zu tragen ist) von rd. 233.000 €. Die einzelnen Teilbeträge aus dieser Abrechnung werden sowohl in die interkommunale Gesamtabrechnung, als auch den Verwendungsnachweis für die staatliche Projektförderung einfließen. Abschlagszahlungen für die Projektabwicklung wurden bisher von Hebershausen nicht angefordert.

Am 18.07.2019 wurden (endlich) die beiden letzten Grundstücksverträge, resultierend aus der Wegeeinmessung zur Jahreswende 2018/19, im Notariat unterschrieben. Nach deren Grundbuchvollzug kann dann u.a. die Verschmelzung der vielen Teilflächen zur künftigen (einheitlichen) Wegefläche beim Vermessungsamt beantragt werden.

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7.3. Glasfaserausbau in den Ortsteilen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö 7.3

Sachverhalt

Am 22.07.2019 hat die Deutsche Glasfaser mitgeteilt, dass das FTTH-Glasfasernetz auch in den Ortsteilen Amperpettenbach, Oberndorf und Inhausermoos in den eigenwirtschaftlichen Bereichen ausgebaut wird. Die nun abgeschlossene Nachfragebündelung hat die erforderliche Anschlussquote von knapp 40% erbracht.

Im geförderten Ausbaugebiet sieht die Nachfrage allerdings nicht so gut aus. Das von der Deutschen Glasfaser gesetzte Ziel, auch dort rd. 40% Anschlussnehmer zu bekommen, ist noch nicht erreicht . Die Deutsche Glasfaser wird in diesem Gebiet speziell nochmals eine von Tür-zu-Tür-Begehung vornehmen.

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7.4. Partnerschaft mit der ungarischen Gemeinde Csurgo

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö 7.4

Sachverhalt

       

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8. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö 8
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8.1. Natur-Kindergartengruppe des BRK

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö 8.1
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8.2. Musikveranstaltung im Landschaftsschutzgebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö 8.2
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8.3. Staketenzaun

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö 8.3
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8.4. Nächtlicher Überwachungsbedarf von ruhendem Verkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö 8.4
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8.5. Abstellen eines Anhängers im Straßenraum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö 8.5
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8.6. Abstellen von LKW`s oder Anhänger am Straßenrand der St 2339 Nähe Kreisverkehr (beim Kramer Kreuz)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö 8.6
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8.7. Eröffnung des Geh- und Radwegs entlang der Hauptstraße ortsauswärts bis zur B13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö 8.7
Datenstand vom 21.01.2020 12:27 Uhr