Datum: 19.09.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal (Hauptstraße 17)
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download GR 19.09.19 ö Niederschrift.pdf
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1. vhs Haimhausen e.V.; Mitgliedschaft
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Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sachverhalt
Herr Kirchhelle als Vorsitzender der örtlichen Volkshochschule (vhs) wird in der Gemeinderatssitzung anwesend sein.
Herr Kirchhelle wird die grundsätzlichen Aufgaben einer vhs und hier insbes. den Bereich der Erwachsenenbildung vorstellen. Die Erwachsenenbildung ist auch eine kommunale Aufgabe.
Um die Wichtigkeit der Aufgabe zur dokumentieren und hervorzuheben wird Herr Kirchhelle an die Mitglieder des Gemeinderates appellieren, das die Gremiumsmitglieder Mitglied bei der vhs e.V. werden.
Bekanntlich handelt die vhs im Auftrag der Gemeinde. Um nicht Kapazitäten der Gemeindeverwaltung zu binden, wurde ein Verein gegründet, der durch geeignete Personalentscheidungen für eine einwandfreie Arbeit der vhs sorgt. Um sich über die Aktivitäten, Sorgen, finanzielle Situation und Probleme aber auch Erfolge der vhs zu informieren, ist die Teilnahme an der einmal jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung (MV) notwendig. Diese ist aber nur für Mitglieder zugänglich.
Die Mitgliedschaft im Verein ist kostenfrei und freiwillig. Die Teilnahme an der MV im Frühjahr ist freiwillig, die Einladung erfolgt 4 Wochen vorher.
Zwar haben wir mit Herrn Heigl qua Amt einen ständigen Vertreter des Gemeinderates im Vorstand, der uns durch Hinweise und Ratschläge hilft, aber ich bin fest davon überzeugt, dass auch viele Gemeinderats-Mitglieder die vhs mit ihren Erfahrungen unterstützen können.
Der Kontakt der vhs Haimhausen zur Gemeinde ist hervorragend, die Zusammenarbeit ist von großem Vertrauen geprägt. Neben Herrn Heigl ist auch Bürgermeister Felbermeier Mitglied des Vereins. Das gibt es so bei keiner anderen vhs im Landkreis. Die freiwillige Mitgliedschaft des hiesigen Gemeinderates würde die Bindung zur vhs auch optisch weiter stärken.
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2. Bebauungsplan "Schrammerweg, 2. Änderung" - Änderungsverfahren
Gremium
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Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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Sachverhalt
Der Bebauungsplan „Schrammerweg“ – 2. Änderung ist am 12.04.2019 in Kraft getreten.
Gegenstand dieser Änderung war die Anpassung der bisherigen Festsetzungen, um insbesondere die vorgesehene, öffentlich geförderte Wohnbebauung mit der beabsichtigten Zahl an kleineren Wohnungen realisieren zu können. Gleichzeitig wurden die bereits hergestellten Rückhaltebereiche für wild abfließendes Oberflächenwasser am östlichen Rand des Baugebiets und die vorgesehene Erschließung von der Valleystraße her in den Geltungsbereich des Bebauungsplans mit aufgenommen.
Im Zuge der Fortschreitung der Baumaßnahmen im Baugebiet haben sich nunmehr Tatsachen ergeben, die eine erneute Änderung des Bebauungsplans
erforderlich machen.
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2.1. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans "Schrammerweg" - 2. Änderung
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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2.1 |
Sachverhalt
Im Zuge der Fortschreitung der Baumaßnahmen im gesamten Plangebiet und insbesondere bei der Realisierung der Reihenhausgebiete auf den früheren Einzelhausflächen im WA 5 ergibt sich nunmehr vor allem aufgrund der unterschiedlich vorhandenen Geländesituationen sowie bei der Realisierung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus das Erfordernis, einzelne Festsetzungen des Bebauungsplans „Schrammerweg“ – 2. Änderung dahingehend anzupassen, dass den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung und den Anforderungen kostensparenden Bauens noch stärker Rechnung getragen werden kann.
So bedarf es konkret Anpassungen bei den bisherigen Festsetzungen zu den untergeordneten Bauteilen (Ziffer 2.2), zu den Stellplätzen und privaten Zufahrten (Ziffer 2.8), zu den Regelungen der Geländegestaltung (Ziffer 2.12) und Einfriedungen (Ziffer 2.13).
Da durch die Änderung des Bebauungsplans insbesondere die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, kann vorliegend das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB gewählt werden.
Dies hat zur Folge, dass von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher abgesehen werden kann. Darüber hinaus wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplans
„Schrammerweg - 2. Änderung. Die Bebauungsplanänderung erhält die Bezeichnung „Schrammerweg“ - 3. Änderung“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2.2. Billigungsbeschluss zum Entwurf des Bebauugsplans "Schrammerweg" - 3. Änderung
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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19.09.2019
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2.2 |
Sachverhalt
Die Verwaltung hat den beiliegenden Entwurf in der Fassung vom 19.09.2019 erarbeitet.
Der Gemeinderat wird um Billigung des Entwurfs gebeten.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf zum Bebauungsplan „Schrammerweg“ - 3. Änderung
in der Fassung vom 19.09.2019 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2.3. Auslegungs- und Beteiligungsbeschluss nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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2.3 |
Sachverhalt
Im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan „Schrammerweg“ – 3. Änderung kann nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben werden oder wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Darüber hinaus kann nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Seitens der Verwaltung wird die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgeschlagen.
Außerdem wird entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 1 BauGB vorgeschlagen, dem Landratsamt Dachau als (einzig) von der Planung berührte Behörde Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.
Beschluss
Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie damit beauftragt, dem Landratsamt Dachau als einzig von der Planung berührten
Behörde innerhalb angemessener Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Gewährung einer Zuwendung an das Tierheim Dachau für die Erweiterungsbauten
Gremium
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Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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19.09.2019
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Sachverhalt
Über die erforderlichen Baumaßnahmen im Tierheim Dachau wurde in den vergangenen Jahren bereits berichtet.
Jetzt steht sozusagen der „Bauabschnitt 2“ mi den Maßnahmen Vorderhaus mit Flur (ca. 177 m² BGF) und Hunde- und Katzenhaus (mit 187 m² BGF) an. Nach der vorliegenden Planung, die in den Jahren 2020/2021 umgesetzt werden soll, belaufen sich die Kosten auf voraussichtlich 950.000 Euro. Wie bereits beim ersten Bauabschnitt wird das Projekt durch die Landkreisgemeinden kofinanziert. Je Einwohner sollen die Landkreisgemeinden wiederum 1,00 Euro an Zuwendung leisten. Nach der letzten amtlichen Mitteilung des Statistischen Landesamts hatte Haimhausen 5.638 Einwohner (Stand 31.03.2019).
Beschluss
Die Gemeinde Haimhausen setzt eine Baugenehmigung für die o. g. Maßnahmen voraus und gewährt dem Tierheim Dachau eine Zuwendung in Höhe von 5.638 Euro für die Baumaßnahme „Projekterweiterung 2 Tierheim“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4. Datenschutz und Informationssicherheit
Gremium
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Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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19.09.2019
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4 |
Sachverhalt
Angebot der Firma insidas zur Einführung und Umsetzung sowie lfd. Betreuung der Aufgaben bzgl. Datenschutz und Informationssicherheit für die Gemeinde Haimhausen:
Am 09.11.2018 fand in Petershausen ein Workshop für Bürgermeister der Landkreiskommunen (und / oder entsprechend Entsandte) bzgl. Aufgaben im Zusammenhang mit Datenschutz und deren mögliche Wahrnehmung durch eine landkreisweit zu bestellende Funktion („überörtlicher Datenschutzbeauftragter“) statt. Ziel war eine gemeinsame Zweckvereinbarung mit Stadt und Landkreis Dachau, die letztendlich jedoch nicht (rechtliche Bedenken, hoher Regelungsbedarf, hoher Aufwand etc.) zustande kam.
In einer gemeinsamen Besprechung der Bürgermeister des Landkreises Dachau vom 22.07.2019 wurden neuerlich verschiedene Angebote bzw. Modelle bezüglich eines externen Datenschutzbeauftragten besprochen und ausgewertet. Die Bürgermeister befürworteten mehrheitlich das Angebot der Firma insidas GmbH & Co. KG. Den Mitgliedern des Gemeinderates ist das Angebot vom 31.07.2019 (konkretisiert auf die Gemeinde Haimhausen) gesondert zugegangen. Sofern sich eine interkommunale Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden, unabhängig von welchem Landkreis, ergeben sollte, schlägt die Verwaltung vor, sich hier aufgeschlossen zu zeigen.
Für die Gemeinde Haimhausen ist Frau Michaela Schilasky als Datenschutzbeauftragte benannt, eine Benennung für den ebenso erforderlichen Informationssicherheitsbeauftragten (verpflichtend ab 01.01.2020: Einführung und Umsetzung eine Informationssicherheitskonzeptes) steht derzeit aus. Beide Aufgaben dürfen weder durch den Ersten Bürgermeister, Geschäftsleiter oder den IT-Beauftragten ausgeübt werden.
Durch die Annahme des Angebotes der Firma insidas GmbH wird ein Widerruf der Bestellung von Frau Schilasky erforderlich, die Bestellung eines Informationssicherheitsbeauftragten erübrigt sich.
Beschluss 1
Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend beim Gewerbeverband Haimhausen in Erfahrung zu bringen, ob ggf. ein ortsansässiges Unternehmen mit der Fa. insidas vergleichbare Leistungen und Qualität zu liefern im Stande ist. Erst bei negativer Feststellung greifen die nachstehenden Beschlüsse 2 bis 5.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat Haimhausen beschließt die Annahme des vorgelegten Angebotes der Firma insidas GmbH & Co. KG vom 31.07.2019 inklusive aller angebotenen Module – die im 1. Jahr Kosten i. H. v. voraussichtlich 24.000 Euro verursachen, in den Folgejahren ca. 9.000 Euro pro Jahr – und ohne jegliche Änderungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Sollte sich die Zusammenarbeit negativ entwickeln, ist die Kündigungsmöglichkeit von 3 Monaten jeweils zum Jahresende unverzüglich zu aktivieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 3
Erster Bürgermeister Felbermeier wird beauftragt, die erforderlichen Details mit der Firma insidas GmbH & Co. KG auszuarbeiten bzw. die erforderlichen Verträge für die Gemeinde Haimhausen zu unterzeichnen. Die Firma insidas GmbH & Co. KG ist dabei anzuhalten, ausschließlich die gesetzlichen Mindestvorgaben bzw. -verpflichtungen zur Thematik Datenschutz und Informationssicherheit mit dem geringsten Aufwand für die Gemeinde Haimhausen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 4
Sofern sich eine interkommunale Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden, unabhängig von welchem Landkreis, zur o. a. Thematik ergeben sollte, zeigt sich der Gemeinderat Haimhausen hier aufgeschlossen; entsprechende Vereinbarungen können vom Ersten Bürgermeister unterzeichnet werden. Die vorgenannte Firma ist ferner anzuhalten, die bestehenden Förderprogramme für interkommunale Programme vollumfänglich auszuschöpfen und entsprechend anteilig mit der Gemeinde Haimhausen zu verrechnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 5
Zum externen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DSGVO und Informationssicherheitsbeauftragten der Gemeinde Haimhausen wird ab Wirkungszeitpunkt des o. g. Vertrages die Firma insidas GmbH & Co. KG bestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Bereitstellung der Sitzungsunterlagen über das RIS (Ratsinformationssystem)
Gremium
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Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sachverhalt
Zu TOP 2 der Gemeinderatssitzung vom 26.06.2019 (auf die seinerzeitigen Ausführungen wird hiermit verwiesen) wurde beschlossen, einen Arbeitskreis unter Einbeziehung aller Gruppierungen und Fraktionen zu bilden, zeitnah und effektiv tragfähige Lösungen für alle Beteiligten zu entwickeln.
Im Rahmen eines verwaltungsinternen Termins und anschließend einer Besprechung mit den o. g. Vertretern der Gruppierungen und Fraktionen (Mittwoch, 17.07.2019), wurden die Zeitabläufe im Vorfeld von Sitzungen grafisch dargestellt, die Notwendigkeiten und Abhängigkeiten auch IT-technischer Art erläutert sowie auch die Informationsbedarfe der gewählten InteressensvertreterInnen und die für Bürgerinnen und Bürger wünschenswerte Transparenz einbezogen. Entsprechend zu gewichten war hierbei jedoch auch die Schutzbedürftigkeit personenbezogener Informationen (z. B. im Rahmen der Behandlung von Bauanträgen), die gerade vor dem Hintergrund Datenschutz und Datensicherheit ein immer stärkeres Augenmerk erlangt.
Im anschließenden Beschlussvorschlag spiegelt sich das Ergebnis der Diskussion mit allen Beteiligten. Wesentlicher Punkt zum Verfahren selbst: Freitags erhalten alle Gemeinderatsmitglieder alle zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Unterlagen – unabhängig ob RIS- oder Bündel-NutzerInnen. Bürgerinnen und Bürger können Unterlagen für den öffentlichen Teil des Haupt- und Bauauschusses ab Montag einsehen und für den öffentlichen Teil des Gemeinderats ab Dienstag. Anlagen zu Sachvorträgen werden den Gemeinderatsmitgliedern für deren Meinungsbildung und Entscheidungsfindung zur Verfügung gestellt – für Bürgerinnen und Bürger können diese aus vorgenannten Erwägungen jedoch nicht mehr ausnahmslos (Ausnahme wäre z. B. eine Satzung) veröffentlicht werden.
.
Beschluss
Der Gemeinderat Haimhausen beschließt, mit entsprechender Gültigkeit für alle Ausschüsse, die Anlagen zu Tagesordnungspunkten öffentlicher Sitzungen grundsätzlich nicht mehr zu veröffentlichen. Ausnahmefälle sind unter Beachtung der DSGVO möglich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 25.07.2019
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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Beschluss
Der Gemeinderat beurteilt die Rechtslage für die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse, so, dass für diese zu keinem Zeitpunkt die Gründe der Geheimhaltung wegfallen werden.
(Sie betreffen allesamt „Grundstücksangelegenheiten“- vgl. § 19 Abs. 1 GeschO.)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Bericht des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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7.1. Ersatzneubau der 380-kV-Leitung der TenneT zwischen Oberbachern und Ottenhofen
Gremium
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Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sitzung des Gemeinderates
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19.09.2019
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Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung am 21.03.2019 TOP 6.3 wurde bereits darüber berichtet, dass der Ersatzneubau der 380-kV-Leitung zwischen Oberbachern und Ottenhofen geplant ist.
In planbegleitenden Foren wird derzeit intensiv an den Planungen gearbeitet.
Im Nachgang der Planungsforen werden die Bürgerinnen und Bürger entlang der Trasse über den Planungsstand informiert und die aktuellen Grobvarianten vorgestellt werden.
Von Seiten der TenneT wurden der Gemeinde folgende Termine für die Infomärkte (jeweils von 14 - 19 Uhr) benannt:
- Montag, 14.10.2019: Gasthaus & Hotel Göttler, Dorfstr. 31, 85247 Schwabhau sen/Rumeltshausen
- Dienstag, 15.10.2019: Bürgerhaus Eching, Roßbergerstr. 6, 85386 Eching
- Mittwoch, 16.10.2019: Gasthof Neuwirt, St.-Martin-STr. 14, 85467 Oberneuching
In der Gemeinderatssitzung am 16.10.2019 werden Vertreter der TenneT im Rahmen einer Präsentation das Projekt dem Gremium vorstellen.
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7.2. Sachstand zum Bauvorhaben Sanierung/Erweiterung Turnhalle, Neubau Schulmensa
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Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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19.09.2019
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7.2 |
Sachverhalt
Am 15.11.2018 wurde im Gemeinderat letztmals über die aufgenommenen Bau
arbeiten am Vorhaben Turnhalle / Mensa berichtet.
Bis zum 09.09.2019 haben ausschließlich die Abbrucharbeiten und die Baumeisterarbeiten für den Neubauteil stattgefunden. Die Baumeisterarbeiten werden voraussichtlich am 20.09.2019 abgeschlossen. Seit 09.09.2019 ist auch der Zimmerer zugange. Seine Arbeiten sollen bis 05.10.2019 abgeschlossen werden.
Am 10.10.2019 findet um 10:00 Uhr an der Baustelle das Richtfest statt, zu dem alle Gemeinderatsmitglieder recht herzlich eingeladen sind.
Die Bauherrengemeinschaft (bestehend aus SV Haimhausen und Gemeinde Haimhausen) hat mittlerweile folgende weitere Bauaufträge vergeben:
- Aufzugsarbeiten (Fa. OTIS, Berlin)
- Dachabdichtungsarbeiten (Fa. Flachdachbau Allgäu, Oy-Mittelberg)
- Spenglerarbeiten (Fa. Geigel, Haimhausen)
- Fensterbauarbeiten (Fa. Metallbau Weber, Windischleuba)
- Fassadenbauarbeiten – Wärmedämmungsverbundsystem (Fa. Hörmannshofer, Marktoberdorf)
- Hinterlüfteter Fassadenbau (Fa. Holzbau Alois Inning, Stöttwang-Linden)
- Heizungsbau (Fa. Daume, Unterschleißheim)
- Sanitärinstallation (Fa. Bredl, Haimhausen)
- Lüftungsbau (Fa. Daume, Unterschleißheim).
Damit sind 12 von insgesamt 26 Gewerken vergeben. Die Auftragssumme der vergebenen Gewerke beläuft sich auf 4.825.000 Euro. Die veranschlagte Vergabesumme für diese Gewerke liegt bei 4.394.000 Euro, also um 431.000 Euro unter der tatsächlichen Vergabesumme.
Der aktuelle Stand der aller Ausgaben (inkl. aller Beratungs-, Planungs- und Nebenkosten sowie Gebühren, Versicherung etc.) beträgt 1.564.260,52 Euro.
Auszuschreiben sind noch folgende Gewerke:
Estricharbeiten, Trockenbau, Innenausbau, Sportboden mit Fußbodenheizung, Bodenbeläge, Schreinerarbeiten, Innentüren, Fliesen, Schlosser, Ballfangnetze, Prallwände, Trennvorhänge, Sporthalleneinrichtung und Küchenanlage. Die zu erwartenden Kosten hierfür liegen bei knapp 2 Mio. Euro (brutto).
Eine aktuelle Berichterstattung zum Baufortschritt hat der SV Haimhausen übernommen. Auf der Homepage des Sportvereins kann unter folgendem Link die aktuelle Entwicklung verfolgt werden:
https://svhaimhausen.de/category/baufortschritt-schulturnhalle/
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7.3. 1.000-Jahrfeier d. Partnergemeinde Csurgó
Gremium
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Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen)
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Sachverhalt
Von 13. bis 15. September 2019 erfolgte auf Einladung durch die ungarische Partnergemeinde Csurgó ein Besuch durch die Delegation aus Haimhausen, u. a. bestehend aus dem amtierenden Ersten Bürgermeister P. Felbermeier, dem ehem. Bürgermeister und Ehrenbürger von Csurgó T. Wende sowie Herrn O. Felkel. Letzterer wird auch einen ausführlichen Bericht für das nächste Gemeindeblatt (Nov.-Ausgabe) erstellen. Ein besonderes Highlight war die Anwesenheit des Staatsoberhauptes der Republik Ungarn, Herr János Áder. Der Partnergemeinde wurde in entsprechendem Rahmen durch P. Felbermeier ein Bild (Darstellung des Schlosses) des Haimhauser Künstlers Dr. A. Schröder übergeben.
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8. Wünsche und Anregungen
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8.1. Miteinander - Füreinander: Veranstaltungshinweis
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8.2. Name für das "Mehrzweckgebäude"
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8.3. Vollzugsmeldungen zu "Wünsche und Anregungen"
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8.4. Open air am Hirschgang
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Datenstand vom 21.01.2020 12:59 Uhr