Datum: 12.12.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal (Hauptstraße 17)
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 20:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bestellung eines neuen Verwaltungsratsmitglieds
1.1 im Kommunalunternehmen Liegenschaften
1.2 im Kommunalunternehmen Energie
2 Haimhauser Wappen für den neuen Gemeinde- und Sitzungssaal
3 Bebauungsplan "Birkenweg Süd" - Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses vom 14.11.2019
4 Antrag der ÜWG Haimhausen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Ortsteil Inhauser Moos
5 (Neu-)Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Haimhausen
6 (Neu-)Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grund- und Mittelschule Haimhausen
7 Zustimmung zur Satzungsänderung der Wohnungsbaugesellschaft mbH im Landkreis Dachau
8 Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14.11.2019
9 Bericht des Bürgermeisters
9.1 Genehmigungsfreistellung Neubau einer Wohnanlage mit 42 Wohnungen und Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 232/6 der Gemarkung Haimhausen (gemeindlicher Geschosswohungsbau)
9.2 Straßenschaden am Grundfeld 59
9.3 Montage Verkehrsspiegel
9.4 Abstellen von LKW's oder Anhänger am Straßenrand der St 2339 Nähe Kreisverkehr
9.5 Gemeinderatswahlen, Wiederaufruf v. 14.11.2019
9.6 Lohnsteuer-Außenprüfung
10 Wünsche und Anregungen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download GR 19.12.12 Bekanntmachung.pdf
Download GR 19.12.12 ö Niederschrift.pdf
Download KiTa Gebührensatzung Dezember 2019 - Entwurf GR.pdf
Download MiBe Gebührensatzung Dezember 2019 Entwurf.pdf

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1. Bestellung eines neuen Verwaltungsratsmitglieds

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö 1

Sachverhalt

Auf Grund des Ablebens von Theo Thönnißen, der Verwaltungsratsmitglied bei beiden Kommunalunternehmen der Gemeinde Haimhausen war, ist jeweils die Nachbesetzung nötig.

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1.1. im Kommunalunternehmen Liegenschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö 1.1

Sachverhalt

Der Verwaltungsrat beim KU Liegenschaften (vgl. Unternehmenssatzung, §§ 3 ff.) besteht aus dem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und sieben weiteren Mitgliedern. Gemäß Satzung, § 5 Abs. 3 Satz 3, hat die ÜWG ein Vorschlagsrecht für die Nachfolge von Herrn Thönnißen.

Die ÜWG benennt als Vertreter/in für den Verwaltungsrat im KU Liegenschaften:
GRM Rohnstein.

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1.2. im Kommunalunternehmen Energie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö 1.2

Sachverhalt

Der Verwaltungsrat beim KU Energie (vgl. Unternehmenssatzung, §§ 3 ff.) besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu acht weiteren Mitgliedern. Gemäß Satzung (vgl. § 5 Nr. 3 Satz 1) werden die weiteren Mitglieder vom Gemeinderat aus seiner Mitte bestellt. Aus Gründen der Gleichbehandlung (KU Liegenschaften) wurde bereits bei der letzten Bestellung den Fraktionen/Gruppierungen ein Vorschlagsrecht eingeräumt, das so vom Gemeinderat übernommen wurde. In analoger Anwendung wäre nun durch die ÜWG ein/e Vertreter/in für den Verwaltungsrat im KU Energie zu benennen.

Die ÜWG benennt als Vertreter/in für den Verwaltungsrat im KU Energie:

Beschluss 1

Die ÜWG schlägt als ständige Vertretung im Verwaltungsrat des KU Energie GRM Rohnstein vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die ÜWG schlägt als Stellvertretung für GRM Rohnstein im Verwaltungsrat des KU Energie GRM Goldfuß vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Haimhauser Wappen für den neuen Gemeinde- und Sitzungssaal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö 2

Sachverhalt

Der neue Gemeinde- und Sitzungssaal im 2. OG des Mehrzweckgebäudes ist nun fertiggestellt. Im neuen Saal der Gemeinde sollte nun eine angemessene Darstellung des gemeindlichen Wappens angebracht werden. Es ist angedacht, an der Stirnseite des Raumes (Holzverkleidung Richtung Norden) ein ca. 1,0 x 1,2m große Glasplatte mit der Darstellung des Haimhausener Wappens anzubringen. Das Wappen soll mit Abstandshalter aus Edelstahl an der Holzverkleidung angebracht werden. Dafür wären zwei Varianten möglich:

  1. Glasplatte (ESG) 8mm, Darstellung des Wappens als dreifarbiger Folienplott in In-tarsientechnik (Beispieldarstellung 1)                                ca.          900 €/brutto

Alternativ:
  1. Glasplatte (ESG) 8mm, Ausführung des Wappens HINTERGLAS, Konturen und Adler aus schwarzer Hochleistungsfolie, Blau aus deckender Hochleistungsfolie – Farben nach Wahl, Rauten in Blattvergoldung, restliche Fläche zwischen Adler und Kontur Blattversilberung
(Beispieldarstellung 2)                                                ca.        4.500 €/brutto

Beschluss

Das Wappen der Gemeinde ist auf einer Glasplatte als dreifarbigen Folienplott herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan "Birkenweg Süd" - Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses vom 14.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 14.11.2019 (TOP 4)  einstimmig beschlossen, für Teilflächen der FlNrn. 1839, 1839/3 und 1839/4 jeweils Gemarkung Haimhausen einen Bebauungsplan nach den Verfahrensregelungen des § 13b BauGB aufzustellen. Auch wurde sich einstimmig für die Bezeichnung „Birkenweg Süd“ ausgesprochen.

Zwischenzeitlich wurde vom beauftragten Planungsbüro (Planungsverband München) der Umgriff des Bebauungsplans erarbeitet, siehe Lageplan in der Anlage.

Damit die rechtlichen Vorgaben des § 13b BauGB eingehalten werden, ist die Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses dahingehend erforderlich, dass der Planbereich konkretisiert wird.  

Beschluss

Der Gemeinderat modifiziert seinen Beschluss vom 14.11.2019 (TOP 4), für Teilflächen der FlNrn. 1839, 1839/3 und 1839/4 jeweils Gemarkung Haimhausen einen Bebauungsplan nach den Verfahrensregelungen des § 13b BauGB aufzustellen, dahingehend, dass der dazugehörige Lageplan das Plangebiet nunmehr hinreichend bestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Antrag der ÜWG Haimhausen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Ortsteil Inhauser Moos

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö 4

Sachverhalt

Die ÜWG Haimhausen beantragt die Verbesserung der Verkehrssituation im Inhauser Moos durch die Gemeinde Haimhausen, insbesondere die Verbesserung der Parksituation und die Beschilderung der Vorfahrt. Die Gemeinde Haimhausen wirkt bei der Stadt Unterschleißheim nachdrücklich auf die Verbesserung der Verkehrssituation im Hinblick auf eine bessere Beleuchtung sowie eine stärkere Überprüfung und Ahndung von Verkehrssündern hin, soweit deren Gemeindegebiet betroffen ist.


Begründung:
„Die Verkehrssituation im Ortsteil Inhauser Moos ist an vielen Stellen unübersichtlich und gefährlich für Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer hat oberste Priorität. Die Bürger des Inhauser Moos verlassen sich hier auch auf bereits getätigte Zusagen, sie in dieser Hinsicht zu unterstützen. Die angespannte Situation wurde der Gemeinde bereits mehrfach erläutert und dargelegt.“

Mehrmals hat Bürgermeister Felbermeier bei seinem Amtskollegen in Unterschleißheim um Unterstützung bezüglich der Verkehrssituation gebeten, die auch zugesagt, aber bisher nicht umgesetzt wurde. Emails durch die Verwaltung an die Verkehrsbehörde in Unterschleißheim blieben leider unbeantwortet. Telefonisch wurde von Seiten der Stadt Unterschleißheim auf die angespannte Personalsituation (von 7 Leuten sind 4 krank) hingewiesen.

Mittlerweile fährt insbesondere durch Eigeninitiative einiger Eltern und Unterstützung durch die Verwaltung der Gemeinde Haimhausen morgens ein Bus bis zur Haltestelle am Sportplatz, um die Schüler von dort abzuholen. Somit entfällt für Schüler der weiterführenden Schulen der Weg in der Dunkelheit zur Haltestelle Kanalweg.
Die Parallellstraße zur B13 befindet sich außerorts; Parken durch LKW oder Gefährte über 7,5 t ist auch ohne zusätzliche Beschilderung untersagt. Aber auch Unterschleißheim hat nur 20 Stunden für die ruhende Verkehrsüberwachung zur Verfügung. Eine Überwachung wird sich zudem als schwierig erweisen, da häufig nur Anhänger ohne Zugfahrzeug abgestellt sind. Die Mitarbeiterin vom Bauamt in Unterschleißheim wird sich im Laufe der kommenden Woche (evtl. KW 49) die Verkehrssituation durch eine Ortsbesichtigung ansehen.

Nachtrag vom 05.12.2019:
Von der Stadt Unterschleißheim erhielten wir nach Begutachtung der Verkehrssituation folgende Mitteilung:
Aufgrund der Tatsache, dass sich der Kanalweg im Planungsumgriff für den 6-spurigen Ausbau der A 92 befindet, sind nach Aussage der Tiefbauabteilung derzeit keine Optimierungsmaßnahmen wie eine Beleuchtung oder der Bau eines Gehweges vorgesehen. Allerdings wird die Stadt Unterschleißheim ein absolutes Halteverbot in Fahrtrichtung Moosachstraße anordnen. Diese Maßnahme dürfte in Kürze umgesetzt werden. Es ist zu hoffen, dass diese Maßnahme zur Entschärfung der Situation beiträgt.

Bezüglich der Vorfahrtsregelung bei der Einfahrt (Nähe Kanalweg) ist – ohne Beschilderung – rechts vor links, damit Fahrzeuge aus der B13 einfahrend langsam in die untergeordneten Straßen des Inhauser Mooses einfahren und landwirtschaftliche Fahrzeuge bevorrechtigt bleiben.

Um das Sichtdreieck an dieser Stelle sicher zu stellen, wird die Ecke vom Bauhof baldmöglichst mit einer Zick-Zack-Linie versehen.

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5. (Neu-)Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Haimhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.07.2019 die Satzung zur Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen erlassen. Der neugefasste
§ 6 „ Geschwisterermäßigung“ wurde allerdings so unglücklich formuliert, dass ein Rechtsanspruch auf Geschwisterermäßigung
  • auch für das erste bzw. ältere Kind besteht, wenn dieses eine kostenpflichtige Einrichtung der Gemeinde besucht sowie
  • das zweite bzw. jedes weitere Kind eine kostenpflichtige Einrichtung der Gemeinde besucht solange wie das oder die älteren Geschwister unter dem Begriff des im Haushalt lebenden Begriffs „Kind“ fällt/fallen. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn ein älteres Geschwisterkind bereits schulpflichtig ist oder sich in Ausbildung befindet, aber aufgrund des geringen Verdienstes noch ein Kindergeldanspruch der Eltern besteht.
Nicht ausreichend genug war auch die Formulierung bezüglich Kinder aus anderen Wohnsitzgemeinden. Der staatliche Beitragszuschuss zum Kindergartenbeitrag wurde bisher außer Acht gelassen.

Aus den vorgenannten Gründen ist eine rechtliche einwandfreie Anpassung an die eigentliche Absicht der Geschwisterermäßigung vorzunehmen. Grundsätzlich wäre es möglich, nur eine Änderungssatzung zu erlassen; allerdings hat es sich als praktischer herausgestellt, die Satzung im Ganzen neu zu erlassen, da alle relevanten geltenden Daten in einem Dokument (Satzung) gefunden werden können.

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt die in Anlage Nr. 1  beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Haimhausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. (Neu-)Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grund- und Mittelschule Haimhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö 6

Sachverhalt

Für die in der Gemeinderatssitzung am 25.07.2019 erlassene Gebührensatzung der Mittagsbetreuung gilt im Grunde das Gleiche wie für die Gebührensatzung der Kindertageseinrichtungen.
Hier wurde die Geschwisterermäßigung nahezu buchstabengetreu aus der Gebührensatzung der Kindertageseinrichtungen entnommen. Demzufolge ist auch in der Gebührensatzung der Mittagsbetreuung der § 9 „Geschwisterermäßigung“ in gleicher Art und Weise anzupassen.

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt die in Anlage Nr. 2  beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grund- und Mittelschule Haimhausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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7. Zustimmung zur Satzungsänderung der Wohnungsbaugesellschaft mbH im Landkreis Dachau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö 7

Sachverhalt

Die Geschäftsführung der Wohnungsbaugesellschaft mbH beabsichtigt den Gesellschaftszweck um das Geschäftsfeld „Generalübernehmer für Gesellschafter“ zu erweitern. Hintergrund des neuen Geschäftsfeldes ist die im Wohnungspakt Bayern verankerte Säule II, das kommunale Wohnraumförderprogramm.

Eine ausführliche Darlegung der Sach- und Rechtslage kann dem beigefügten Beschlussentwurf der Wohnungsbaugesellschaft entnommen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Haimhausen ermächtigt Herrn Ersten Bürgermeister Peter Felbermeier im Umlaufbeschluss für die Gemeinde Haimhausen als Gesellschafter der WLD mbH folgende Beschlüsse zu fassen:

1.        Der Gemeinderat der Gemeinde Haimhausen stimmt der Durchführung eines Umlaufverfahrens zur Satzungsänderung gemäß § 16 Abs. 5 Gesellschaftsvertrag zu.

2.        Herr Bürgermeister Peter Felbermeier wird ermächtigt im Zuge des Umlaufverfahrens dem Gesellschafterbeschluss wie folgt zustimmen:

Die Gesellschafterversammlung beschließt folgende Satzungsänderungen        (rot):

§2

(3) Die Gesellschaft darf auch für ihre Gesellschafter bzw. deren Tochterunternehmen Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, betreuen, bewirtschaften und verwalten - insbesondere im öffentlich geförderten Wohnungsbau. Sie kann dazu soziale wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Davon ausgenommen sind Objekte mit überwiegend gewerblichem oder öffentlichem Charakter.

(4) Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck (mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind.

(5) Die Gesellschaft führt ihre Geschäfte nach Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Sinne dieses Gesellschaftsvertrages.

(6) Die Preisbildung für die Überlassung von Mietwohnungen und die Veräußerung von Wohnungsbauten soll angemessen sein, d.h. eine Kostendeckung einschließlich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie die Bildung ausreichender Rücklagen unter Berücksichtigung einer Gesamtkapitalrentabilität des Unternehmens ermöglichen.

§ 14

(2) Der Zuständigkeit des Aufsichtsrates unterliegt nach vorheriger gemeinsamer Beratung mit den Geschäftsführern die Beschlussfassung über

a)        die Grundsätze für den Erwerb und die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken
b)        die Einstellung in und die Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen (§ 22 Abs. 3),
c)        die Höhe und Fälligkeit auf die Stammeinlagen zu leistenden restlichen Zahlungen (§ 3 Abs. 2),
d)        die Zustimmung und Abtretung von Geschäftsanteilen und zum Beitritt neuer Gesellschafter (§ 4)
e)        die Zustimmung zur Bestellung von Prokuristen
f)        die Vorbereitung der Vorlagen an die Gesellschafterversammlung,
g)        die Geschäftsanweisung für die Geschäftsführer
h)        die Wahl des Abschlussprüfers
i)        die Ausübung der Tätigkeit als Generalübernehmer bzw. als Generalunternehmer

§ 17

(2)        Die Einladung zur Gesellschafterversammlung erfolgt unter Angabe der Gegenstände der Tagesordnung schriftlich an die Gesellschafter. Zwischen dem Tage der Gesellschafterversammlung und dem Tage der Absendung des die Einladung enthaltenen Schreibens muss ein Zeitraum von mindestens einer Woche liegen. Dabei wird der Tag der Absendung und der Gesellschafterversammlung nicht mitgezählt.

§ 27

Die Auszahlung erfolgt nach folgenden Grundsätzen:

a)        Grundstücke, die im Erbbaurecht oder kostenlos von den Gesellschaftern der Gesellschaft überlassen wurden, werden an den jeweiligen Gesellschafter zurückgegeben.
b)        Grundstücke, die von der Gesellschaft direkt erworben wurden, fließen in die Verteilungsmasse.
c)        Veräußerungserlöse aus den Gebäuden der Gesellschaft fließen in die Verteilungsmasse.
d)        Die Aufteilung der Verteilungsmasse erfolgt im Verhältnis der von den Gesellschaftern erbrachten Barleistungen (Stammeinlagen und Baukostenzuschüsse).
e)        Auf einen Verzinsungsfaktor für Barleistungen wird verzichtet.

3.        Herr Bürgermeister Peter Felbermeier wird ermächtigt die Geschäftsführung zu bevollmächtigen, um die Änderungen im Gesellschaftsvertrag zu veranlassen.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 96 Abs. 1 Satz1 Nr.1 GO die Änderung der Aufgabe der WLD mbH der Kommunalaufsicht innerhalb der vorgegebenen Frist, das heißt mindestens 6 Wochen vor Vollzug, anzuzeigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö 8

Beschluss

Der Gemeinderat beurteilt für den in der letzten nicht-öffentlichen Sitzung unter TOP 12 und 13 gefassten Beschlüsse die Gründe der Geheimhaltung für weggefallen und beschließt deshalb entspr. Art. 52 Abs. 3 GO die Veröffentlichung.

Anmerkung:
Im Anschluss an die Beschlussfassung gab der Vorsitzende Beschlüsse zur Thematik
- Beauftragung Städteplaner für Bebauungsplan „Birkenweg-Süd“
- Beauftragung Städteplaner für die Bauleitplanung „Nördlich des Amperbergs“

bekannt, die auch in der Anlage Nr. 3 der Niederschrift beigefügt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö 9
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9.1. Genehmigungsfreistellung Neubau einer Wohnanlage mit 42 Wohnungen und Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 232/6 der Gemarkung Haimhausen (gemeindlicher Geschosswohungsbau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö 9.1

Sachverhalt

Im Rahmen der Genehmigungsfreistellung wird auf dem Grundstück FlNr. 232/6 der Gemarkung Haimhausen (Grundfeld) der gemeindliche Geschosswohnungsbau in Form des Neubaus einer Wohnanlage mit 42 Wohnungen und einer Tiefgarage errichtet.

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9.2. Straßenschaden am Grundfeld 59

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö 9.2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 14.11.2019 informierte GRM Rohnstein den GR über ein vorhandenes Schlagloch im Straßenbelag auf Höhe Grundfeld 59. Der örtliche Bauhof hat den Schaden am 26.11.2019  behoben.

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9.3. Montage Verkehrsspiegel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö 9.3

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 14.11.2019 wurde die Notwendigkeit erörtert, einen Verkehrsspiegel an der Hauptstraße 17 gegenüber der Tiefgaragenauffahrt zu montieren, um die Sicht und damit die sichere Ausfahrt auf die Hauptstraße zu erleichtern.
Der örtliche Bauhof errichtete den Verkehrsspiegel am 15.11.2019.  

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9.4. Abstellen von LKW's oder Anhänger am Straßenrand der St 2339 Nähe Kreisverkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö 9.4

Sachverhalt

Aufgrund der Diskussion aus der Sitzung des Gemeinderats vom 25.07.2019, dass bezüglich der parkenden LKW’s und Anhänger bzw. Sattelauflieger eine nicht mehr tolerierbare Situation erreicht sei, hat das gemeindliche Ordnungsamt diesbezüglich einen Antrag an das Straßenbauamt gestellt, die Fläche doch mittels Leitpfosten o.ä. unbefahrbar zu machen.

Da bis heute nichts in dieser Richtung passiert ist, erfolgte am 5. Dezember ein Telefonat mit dem Straßenbauamt. Es können nur Leitpfosten angebracht werden, Findlinge im Straßenrandbereich sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Leitpfosten stellen für LKW’s aus der Erfahrung kein Hindernis dar, diese werden herausgenommen oder überfahren. Der ruhende Verkehr darf an dieser Stelle nur durch die Polizei kontrolliert werden. Diese hat jedoch zu wenig Kapazitäten für solche Kontrollen.
Herr Grad vom Straßenbauamt wird erneut einen Auftrag an die Straßenmeisterei geben, zum Setzen von Leitpfosten im engen Abstand zur Verhinderung des Parkens von LKW’s an dieser Stelle.

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9.5. Gemeinderatswahlen, Wiederaufruf v. 14.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö 9.5

Sachverhalt

Wie in der letzten Sitzung des Gemeinderats unter TOP 6.3 bereits erläutert wurde, besteht der Wahlausschuss aus der Wahlleiterin (Frau Schilasky) als Vorsitzenden und vier von ihr zu berufenden Wahlberechtigten als Beisitzer/innen. Für jede/n Beisitzer/in wird zudem ein/e Stellvertreter/in berufen. Nicht berufen werden darf, wer bei der Wahl zum Ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit eigenem Einverständnis als Kandidat/in aufgestellt wurde, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragte/r für den Wahlvorschlag oder deren/dessen Stellvertretung ist.

Das Gemeinderatsgremium verständigte sich in der letzten Sitzung darauf, den TOP 6.3 auf die Sitzung im Dezember zu verschieben, da in Anbetracht der Einschränkungen noch keine abschließende Meinungsbildung innerhalb der jew. Gruppierungen/Fraktionen erfolgen konnte.

Da es sich bei der erbetenen Benennung von Vorschlägen zwischenzeitlich durchaus um eine zeitkritische Angelegenheit handelt und weiterhin auch keine Beschlussfassung durch den Gemeinderat nötig ist, werden die Gruppierungen und Fraktionen darum gebeten, ihre Vorschläge auf dem Büroweg bis 20.12.2019 an Frau Schilasky zu melden.

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9.6. Lohnsteuer-Außenprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö 9.6

Sachverhalt

Für den Zeitraum 2015 bis einschließlich September 2019 wurde aktuell die Lohnsteueraußenprüfung durch das Finanzamt Dachau ohne Beanstandung abgeschlossen. Bestandteil dieser Prüfung ist insbesondere die Kontrolle, ob neben den Sozialversicherungsbeiträgen auch die Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag vom Arbeitslohn korrekt einbehalten und abgeführt wurden.

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10. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö 10
Datenstand vom 24.01.2020 11:40 Uhr