Datum: 19.02.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal MZG
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 22:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerbeteiligung zur künftigen baulichen Entwicklung auf dem Gelände der ehemaligen Schlossbrauerei
2 Bürgerbeteiligung im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans "Birkenweg Süd"
3 Antrag der SPD zur Durchführung Bürgerbeteiligung (F-Plan/B-Plan Amperberg)
4 Antrag der SPD auf Erlass einer Plakatierungsverordnung
5 Antrag der SPD zur Stellenschaffung f. eine/n Netzwerker/in
6 Antrag der ÜWG: Radweg von Lotzbach nach Fahrenzhausen
7 Antrag der ÜWG auf Einführung eines Einkaufsshuttle
8 Antrage der Bürgerstimme: Verlinkung "open petition" auf Gemeinde-Homepage
9 Antrag der CSU - Seniorengerechtes Wohnen
10 Errichtung einer Lagerhalle am Bauhof
11 Neubau einer Asylunterkunft in Holzständerbauweise ("Karlsfelder Modell")
12 Großraumzulage für die freien Träger der Kindertageseinrichtungen in Haimhausen
13 Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23.01.2020
14 Bericht des Bürgermeisters
14.1 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
14.2 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
14.3 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
15 Wünsche und Anregungen
15.1 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
15.2 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
15.3 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
15.4 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
15.5 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Sitzungsdokumente öffentlich
Download GR 20.02.19 Niederschrift öffentlich.pdf

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1. Bürgerbeteiligung zur künftigen baulichen Entwicklung auf dem Gelände der ehemaligen Schlossbrauerei

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö 1

Sachverhalt

Die Entwicklungen in der Gemeinde haben zuletzt gezeigt, dass ein gesteigertes Bedürfnis an Partizipation besteht. Die Verwaltung möchte diese Entwicklung gerne aufgreifen und den Forderungen zu mehr Teilhabe nachkommen.

Im Zuge einer möglichen künftigen baulichen Entwicklung auf dem Gelände der ehemaligen Schlossbrauerei wird daher die Durchführung einer Bürgerbeteiligung vor Beginn eines formellen Verfahrens als sinnvoll erachtet. Denkbar wäre, sofern entsprechende Entwicklungen eintreten, die Durchführung einer Planwerkstatt oder ähnlichem, in der sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen und an der Entwicklung teilhaben können. Unter Berücksichtigung von Rahmenbedingungen könnten so Vorstellungen, Wünsche und Anregungen aus der Bevölkerung in den Planungsprozess einfließen.

Zu berücksichtigen wäre jedoch, dass hierfür anfallende Kosten durchaus im fünfstelligen Bereich liegen könnten. Eine erste Recherche hat ergeben, dass für eine Planwerkstatt mit vorherigen Abendveranstaltungen Kosten von 30.000 – 50.000,- Euro anfallen könnten.

Beschluss 1

Im Rahmen einer möglichen künftigen baulichen Entwicklung auf dem ehemaligen Brauereigelände beschließt der Gemeinderat die Durchführung einer Bürgerbeteiligung (z.B. in Form einer Planwerkstatt o.ä.).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Damit die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung in den Planungsprozess einfließen können, spricht sich der Gemeinderat dafür aus, diese vor Beginn eines förmlichen Verfahrens durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote von Agenturen bzw. Büros zur Durchführung der Bürgerbeteiligung einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Bürgerbeteiligung im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans "Birkenweg Süd"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö 2

Sachverhalt

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Birkenweg Süd“ im Ortsteil Inhausermoos hat zwischenzeitlich ein Gespräch mit dem beauftragten Planungsbüro (PV München) stattgefunden.

Hierbei wurde auch die Thematik der Bürgerbeteiligung besprochen. Es wurde sich hier zunächst darauf verständigt, dass zusätzlich zu der ohnehin gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung ein Erörterungstermin angeboten wird, in dem entsprechende Wünsche, Anregungen und Vorstellungen vorgetragen werden können. Sollte sich im Rahmen dieses Erörterungstermins die Notwendigkeit für eine weitere Beteiligung (z.B. für eine Planwerkstatt o.ä.) ergeben, wird darauf situativ reagiert.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt von der beabsichtigten Vorgehensweise und insbesondere von der geplanten Bürgerbeteiligung – zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung – in Form eines Erörterungstermins zustimmend Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Antrag der SPD zur Durchführung Bürgerbeteiligung (F-Plan/B-Plan Amperberg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö 3

Sachverhalt

Gemäß §21 Abs. 1 Satz 4 der GeschO findet bzgl. Anträgen von Gemeinderatsmitgliedern keine materielle Vorprüfung statt.

Beschluss 1

Im Rahmen der geplanten baulichen Entwicklung „Nördlich des Amperbergs“ beschließt der Gemeinderat die Durchführung einer Bürgerbeteiligung (z. B. in Form einer Planwerkstatt o. ä.).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Damit die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung in den weiteren Prozess einfließen können, spricht sich der Gemeinderat dafür aus, diese vor weiteren (planerischen) Schritten durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote von Agenturen bzw. Büros zur Durchführung der Bürgerbeteiligung einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Antrag der SPD auf Erlass einer Plakatierungsverordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö 4

Sachverhalt

Gemäß §21 Abs. 1 Satz 4 der GeschO findet bzgl. Anträgen von Gemeinderatsmitgliedern keine materielle Vorprüfung statt.

Beschluss 1

Die Verwaltung wird beauftragt, Regelungen für Plakatierungen zu treffen, in einer Verordnung auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 18

Beschluss 2

Die Fraktionsführungen erstellen in eigener Leistung Spielregeln für Plakatierungen in Wahlzeiten, die schriftlich abgefasst und damit allen Gruppierungen und Fraktionen (und der Verwaltung) zur Verfügung gestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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5. Antrag der SPD zur Stellenschaffung f. eine/n Netzwerker/in

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö 5

Sachverhalt

Gemäß §21 Abs. 1 Satz 4 der GeschO findet bzgl. Anträgen von Gemeinderatsmitgliedern keine materielle Vorprüfung statt.

Beschluss

Der Gemeinderat steht dem Antrag positiv gegenüber, eine konkrete Befassung erfolgt jedoch erst im Rahmen der Haushaltsberatung. Ein hierfür nötiges Stellenprofil wird durch die Verwaltung – unterstützt durch die Antragsteller – vorbereitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Antrag der ÜWG: Radweg von Lotzbach nach Fahrenzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö 6

Sachverhalt

Gemäß §21 Abs. 1 Satz 4 der GeschO findet bzgl. Anträgen von Gemeinderatsmitgliedern keine materielle Vorprüfung statt.

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet den Wunsch nach Realisierung der Wunschlinie und strebt ein Vorrücken in der Priorisierung an. Hierzu wird ein Schreiben durch die Verwaltung erstellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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7. Antrag der ÜWG auf Einführung eines Einkaufsshuttle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö 7

Sachverhalt

Gemäß §21 Abs. 1 Satz 4 der GeschO findet bzgl. Anträgen von Gemeinderatsmitgliedern keine materielle Vorprüfung statt.

Beschluss

Der Gemeinderat steht dem Antrag positiv gegenüber. Im ersten Schritt erfolgt eine Bedarfsabfrage, basierend auf dem vorhandenen Angebot (Bus-Service bzgl. Seniorennachmittag) Fahrten zum nächstgelegenen Supermarkt anzubieten. Über Ergebnisse, weitere Wünsche und auch Folgen (finanzielle Auswirkungen) wird dem Gemeinderat wieder berichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Antrage der Bürgerstimme: Verlinkung "open petition" auf Gemeinde-Homepage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö 8

Sachverhalt

Gemäß §21 Abs. 1 Satz 4 der GeschO findet bzgl. Anträgen von Gemeinderatsmitgliedern keine materielle Vorprüfung statt.


Beschluss 1

Die Bürgerstimme Haimhausen zieht den Antrag in der vorgelegten Form zurück, da er noch nicht entscheidungsreif ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, Fachleute zur technischen und auch rechtlichen Umsetzung der Implementierung von open petition hinzuzuziehen. Ziel ist Einladung / Vortrag in öffentlicher Gemeinderatssitzung, um Entscheidungsfähigkeit zum Thema zu erreichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Antrag der CSU - Seniorengerechtes Wohnen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö 9

Sachverhalt

Gemäß §21 Abs. 1 Satz 4 der GeschO findet bzgl. Anträgen von Gemeinderatsmitgliedern keine materielle Vorprüfung statt.

Beschluss

Der Gemeinderat steht dem Antrag positiv gegenüber. Vor dem Einstieg in Standortsuche und Konzepterstellung wird ein Experte in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen eingeladen, um ein klares Gesamtbild zu erzeugen, was Ziel sein soll und wie es ggf. erreicht werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Errichtung einer Lagerhalle am Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö 10

Sachverhalt

Um Lagerflächen für den Bauhof und die ortsansässigen Vereine zu schaffen, soll an der  nördlichen Grenze des Bauhofs eine zusätzliche Lagerhalle errichtet werden. Die Grundfläche beträgt ca. 40x15m bei einer Wandhöhe von ca. 4,50m. Die Kalthalle soll als Fertigteilhalle mit gedämmten Satteldach, Sektionaltoren und Betonbodenplatte errichtet werden.

Das Bauvorhaben wurde mit den Fachbehörden (Wasserwirtschaftsamt, Untere Naturschutzbehörde, Landratsamt Dachau Bauamt) im Vorfeld abgestimmt.

Nach der Markterkundung werden die Kosten für die Errichtung der Kalthalle ca. 260.000 Euro brutto betragen.
Für die Gründung der Halle ist ein Bodengutachten erforderlich. Die Kosten hierfür werden auf ca. 4.000 Euro brutto geschätzt.

Da sich die Fläche der geplanten Halle in der Hochwasserausgleichsfläche zwischen Mühlbach und Amper befindet, muss das Gelände im Bereich der Zufahrt und Halle nach Rücksprache mit dem Wasserwirtschaftsamt  München um ca. 80cm aufgefüllt werden.

Die Kosten für die Gründung der Halle (Streifenfundamente), Kies- und Schottertragschichten, Entwässerungseinrichtungen, Stromanschluss und Pflasterarbeiten werden auf ca. 120.000 Euro brutto geschätzt.

Die Honorarkosten für die Leistungsphasen 5-7 werden mit ca. 6.000 Euro brutto angesetzt.

Die Gesamtkosten für Erschließung und Errichtung der geplanten Halle belaufen sich geschätzt auf ca. 390.000 Euro brutto.

Beschluss 1

Der GR beauftragt die Verwaltung Angebote (Planer- und Bauleistungen) zur Erstellung einer Kalthalle einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zur Angebotseinholung zu prüfen, ob und in wie weit in einem Umkreis von ca. 5 Kilometern landwirtschaftliche Hallen zur Miete (als Alternative zur eigenen Errichtung) zur Verfügung stehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Maßnahmen/Mittel im Haushalt 2020 zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Neubau einer Asylunterkunft in Holzständerbauweise ("Karlsfelder Modell")

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö 11

Sachverhalt

Mehrfach wurde in den letzten Sitzungen der gemeindlichen Gremien die Notwendigkeit zur Grundstücksgenerierung für die Errichtung einer Asylunterkunft in Holzständerbauweise nach dem „Karlsfelder Modell“ behandelt.

Die bisher vorgeschlagenen möglichen Standorte stehen nicht (mehr) zur Verfügung bzw. sind nicht geeignet.

Bei der aktuellen Asylbewerberunterkunft in der Amperpettenbacher Straße handelt es sich nur um eine befristete Containerlösung. Die Genehmigung läuft hier zum 30.11.2022 aus. Aufgrund der Rechtslage ist hier keine weitere Verlängerung der Genehmigung möglich. Für die Bewohner müssen bis dahin geeignete Objekte zur Verfügung stehen.

Aufgrund der langen Vorlaufzeit (Grundstücksverhandlungen, ggf. Bauleitplanung, Objektplanungen und Projektrealisierung) ist es dringend notwendig, hier zeitnah ein geeignetes Grundstück zu finden.

Sollte dies nicht möglich sein, müsste eine Unterbringung in dann vorhandene gemeindliche Objekte erfolgen.

 

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12. Großraumzulage für die freien Träger der Kindertageseinrichtungen in Haimhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö 12

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 14.11.2019 wurde beschlossen, dass die sogenannte Großraumzulage an die Beschäftigten der Bereiche Verwaltung, Bauhof, Kläranlage, Mittagsbetreuung und Kinderhausen ab 01.01.2020 bezahlt wird.

Nun stehen wir vor der Herausforderung, dass die Angestellten Kinderpfleger/innen und Erzieher/innen der Gemeinde Haimhausen diese Zulage erhalten werden und die Angestellten der freien Träger (BRK-Kindergarten Tatü Tata und Kinderhaus St. Nikolaus) zunächst nicht.

Da auch in vielen Landkreisgemeinden, wie Hebertshausen und Dachau, diese Zulage bezahlt wird, besteht somit die Gefahr, dass das Personal in Haimhausen dorthin wechselt, wo die Zulage bezahlt wird und so die Betreuungsplätze reduziert werden müssen, um den Betreuungsschlüssel einhalten zu können. Dem Rechtsanspruch der Eltern gerecht zu werden, wird somit erheblich schwerer. Daher ist es unbedingt notwendig, die Großraumzulage auch an die freien Träger zu bezahlen.

Zunächst wird anhand einer Schätzung eine quartalsweise Abschlagszahlung an den Träger erfolgen. Eine Abrechnung der tatsächlich entstandenen Kosten wird jährlich im 1. Quartal des Folgejahres erfolgen und die Abschläge ggf. angepasst. Die Kosten der freien Träger sollen zu 100 % übernommen werden, sodass eine Abrechnung mit Nachweis der Anzahl und Dauer der Beschäftigten, deren Eingruppierung und deren Wochenstunden erforderlich ist und angegeben werden muss, ob der/die Beschäftigte Kindergeld bezieht. Desweitern muss angegeben werden, für wie viele Kinder Kindergeld bezogen wird. Der Nachweis sollte anonymisiert erfolgen. Somit können die kompletten Kosten, die für den Arbeitgeber entstehen, als freiwilliger Zuschuss an die beiden Träger, neben den aktuell geltenden Defizitvereinbarungen, von der Gemeinde übernommen werden.

Hierfür werden entsprechende Ergänzungsvereinbarungen mit den beiden Trägern geschlossen.

Es ist allerdings ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Zulage aktuell unter Wiederrufsvorbehalt steht. Aktuell gelten die Regelungen bis zum 31.12.2024. Sollte die Zulage für die Beschäftigten der Gemeinde Haimhausen wegfallen oder sich verändern, muss auch die freiwillige Leistung an die Träger die Kindertageseinrichtungen entsprechend geändert werden.

Finanzielle Auswirkungen:

In den Tarifgruppen S 1 bis S 15 beträgt die Zulage monatlich 270 €, in S 16 bis S 18 beträgt die Zulage monatlich 135 €. Kindergeldbezieher bis S 18 erhalten zusätzlich 50 € pro Kind.
Die Zulage für die Beschäftigten ist gleichbleibend und wird nicht an die Tarifentwicklung angepasst.

Diese Beträge gelten für Vollzeitbeschäftigte und sind als Arbeitnehmer Brutto zu verstehen.
Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zulage entsprechend anteilig.

Da derzeit noch unklar ist, welche Kosten genau auf die Gemeinde zukommen, wurden die Kosten anhand einer geschätzten Kalkulation ermittelt. Der Berechnung liegt zugrunde, dass ca. 30 % (ca. 20 % SV-Anteil, 7,75 % ZVK) Arbeitgeberanteil hinzu kommt und ¾ der Beschäftigten ein Kind haben.
Aus der tatsächlichen Abrechnung der Träger ergeben sich hier dann entsprechende Änderungen.

Nach dieser Kalkulation belaufen sich die geschätzten Kosten auf ca. 85.000 €.

Die Mittel werden entsprechend im Haushalt unter den HHStellen 4641.7004 und 4642.7004 veranschlagt.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, die Großraumzulage inkl. Arbeitgeberanteil für Sozialversicherung und Zusatzversorgung rückwirkend zum 01.01.2020 auch an die freien Träger der Kindertageseinrichtungen in Haimhausen zu bezahlen, solange und soweit sich die Regelungen für die Beschäftigten der Gemeinde nicht verändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Ergänzungsverträge entsprechend diesem Sachvortrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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13. Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö 13

Beschluss

Der Gemeinderat beurteilt die Rechtslage für die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse, so, dass für diese zu keinem Zeitpunkt die Gründe der Geheimhaltung wegfallen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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14. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö 14
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14.1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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14.2. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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14.3. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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15. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö 15
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15.1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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15.2. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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15.3. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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15.4. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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15.5. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Datenstand vom 13.08.2021 09:08 Uhr