Datum: 01.06.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal (Hauptstraße 17)
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:07 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ausbau der Hochstraße Auswertung der Fragebögen
2 Maßnahmen zur Beseitigung von Unfallrisiken an der B13 im Bereich des nördlichen Abzweigs nach Haimhausen
3 Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 04.05.2017
4 Bericht des Bürgermeisters
4.1 Geh- und Radwegebau von Ottershausen nach Ampermoching
4.2 Generalsanierung Schulturnhalle / Neubau Schulmensa - Zuwendungsrate
4.3 Vergabeverfahren für die freiberuflichen Leistungen zur Generalsanierung der Schulsporthalle / Neubau Schulmensa
4.4 Allgemeines
5 Wünsche und Anregungen
5.1 Verbotswidriges Parken in der Hauptstraße
5.2 Hochstraße
5.3 Bedarf Verkehrsschilder von Bewuschs frei zu schneiden
5.4 Triathlon

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1. Ausbau der Hochstraße Auswertung der Fragebögen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2017 ö 1

Sachverhalt

In Bezug auf die Anliegerversammlung vom 15.09.2016 wurde vom 17.03.2017 bis einschließlich 31.03.2017 eine Fragebogenaktion bezüglich des Hochstraßenausbaus durchgeführt.

Es wurden 32 Fragebögen an die Grundstückseigentümer versandt wovon 30 ausgefüllt an die Gemeinde zurückgeschickt wurden.

Die Auswertung (siehe Anlage) hat ergeben, dass die Mehrheit gegen einen Ausbau der Hochstraße stimmt. Ein einseitiger beleuchtender Gehweg, das Schaffen von Park- und Stellflächen, wie auch die Veränderung des Einmündungsbereichs oder der Straßenfahrbahnbreite sind ebenso nicht erwünscht. Mehrere Grundstückseigentümer äußerten den Wunsch zur Durchführung von mehr Geschwindigkeitskontrollen, aber auch zur Fahrbahnverengung an.

Die Frage, ob die Gemeinde in einer Erschließungspflicht ist, wurde bereits letztes Jahr durch Frau Gerold von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Döring / Dr. Spieß geklärt. Dazu aus der Stellungnahme von Frau Gerold vom 30.05.2016:
„…Weiter kann sich eine Erschließungspflicht daraus ergeben, dass die Straße in einem derart desolaten Zustand ist, dass sie nicht mehr verkehrssicher ist…Dies zugrunde gelegt spricht aus meiner Sicht vorliegend vieles dafür, dass die Gemeinde nicht in der Erschließungspflicht ist. Für eine ordnungsgemäße Nutzbarkeit scheint die (Hoch-)Straße in ihrem derzeitigen Zustand ausreichend zu sein.“

Unabhängig davon, ob der Gemeinderat nun eine wie auch immer geartete Herstellung/Teilausbau der Hochstraße beschließt oder nicht, die bestehende Beitragsflicht der Grundstückseigentümer an der Hochstraße wird dadurch nicht aufgehoben. Ein Beschluss des Gemeinderats, die Hochstraße derzeit nicht gesamt oder in Teilen nach dem Stand der Technik ordnungsgemäß herzustellen, befreit die Grundstückseigentümer nicht von ihrer Beitragspflicht. D.h. wann auch immer die Gemeinde die Hochstraße ordnungsgemäß herstellen wird, hat der Grundstücksanlieger einen Beitrag (nach dem derzeitigen Rechtsstand einen Erschließungsbeitrag) zu zahlen.

Anzumerken bleibt noch, dass die Frage des Ausbauzeitpunkts sich weitestgehend auf die Grundstücks- und Straßenentwässerung beziehen wird. Sollte die Notwendigkeit bestehen, den vorhandenen Entwässerungskanal zu erneuern, wird im Zuge dieser Baumaßnahme auch die Straße an sich komplett hergestellt werden müssen.

Beschluss 1

Entsprechend dem Wunsch der Grundstücksanlieger wird in der Hochstraße bis auf weiteres keine Herstellungs- bzw. Ausbaumaßnahme vorgenommen.

Die Anlieger sind aber darauf hinzuweisen, dass damit die Arbeiten zur erstmaligen baulichen Herstellung der Hochstraße nur verschoben sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird mit der Ermittlung der Kosten für einen provisorischen Gehweg entlang der Hochstraße vom Abzweig Dachauerstraße bis zum Abzweig Leitenweg beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Maßnahmen zur Beseitigung von Unfallrisiken an der B13 im Bereich des nördlichen Abzweigs nach Haimhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2017 ö 2

Sachverhalt

  1. Erweiterung der Tagesordnung

Am Freitag, 26.06.2017 gingen bei der Gemeindeverwaltung die vergleichbaren Anträge der CSU-Fraktion vom 24.05. und der Fraktion der Haimhauser Bürgerstimme vom 25.05.2017 mit der Bitte um Behandlung in der nächsten Gemeinderatssitzung ein.
Für die nächste Gemeinderatssitzung am 01.06.2017 handelt es sich in beiden Fällen von verspätet eingegangene Anträge. Diese Anträge können entsprechend §23 Abs. 2 GeschO nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn
  1. die Angelegenheit dringlich ist und der Gemeinderat der Behandlung mehrheitlich zustimmt                                o d e r
  2. sämtliche Mitglieder des Gemeinderats anwesend sind und keine Mitglied der Behandlung widerspricht.
Die Dringlichkeit könnte sich für das Gremium daraus ergeben, dass es für die Gemeinde eine elementare Aufgabe ist, weitere vergleichbare Unfälle mit Personenschaden zu verhindern.


  1. Antrag der CSU-Fraktion sowie der Fraktion der Haimhauser Bürgerstimme

Anlass: Am Sonntag, 21.05.2017 erfasste eine PKW eine Radfahrerin, die versucht hatte im Bereich der nördlichen Zufahrt von der B13 nach Haimhausen die Bundesstraße zu überqueren, um vom Geh- und Radweg zur Verlängerung der Hauptstraße zu gelangen.

Dieser Geh- und Radweg entlang der B 13 zwischen Fahrenzhausen/Bergfeld und Haimhausen/Maisteig wurde erst 2014 gebaut. Im Gegensatz zur südlichen Zufahrt nach Haimhausen am Maisteig befindet sich bei der nördlichen Zufahrt keine Überquerungshilfe. Zudem kann festgestellt werden, dass in diesem Abschnitt der B13 teilweise sehr schnell gefahren wird oder aber sehr viel Verkehr hier läuft, wenn die BAB A9 wieder mal „dicht“ ist.

Beide Fraktionen regten übereinstimmend an

  • die Beantragung einer Überquerungshilfe der B 13 im Bereich der nördlichen Haimhauser Zufahrt beim Staatlichen Bauamt Freising als zuständigen Straßenbaulastträger
  • Den gemeindlichen Bau eines Geh- und Radweges entlang der Verlängerung der Hauptstraße außer Orts  vom Ortsrand bis zur B13

Das Ing.Büro Dost bot an, die En twurfsplanungen für bei Maßnahmen unentgeltlich zu erbringen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat erachtet es als dringlich, die Beseitigung der jetzt erkannten Gefahrenstelle im Bereich der nördlichen Abfahrt von der B 13 nach Haimhausen unverzüglich anzugehen, um weiteren Personenschäden entgegen zu wirken. Er beschließt deshalb entsprechend §23 Abs. 2 Nr.1 GeschO die heutige Tagesordnung der öffentlichen Sitzung entsprechend zu erweitern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt mit Nachdruck beim Staatlichen Bauamt Freising (als zuständiges Straßenbaulastträger der B13) umgehend die Herstellung einer Überquerungshilfe auf der B 13 im Bereich der nördlichen Zufahrt nach Haimhausen zu beantragen.
Dies Überquerungshilfe ist erforderlich, damit u.a. Radfahrer vom 2014 fertig gestellten Geh- und Radweg gefahren-reduzierter als derzeit zur Gemeindestraße (=Verlängerung der Hauptstraße) gelangen können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt dem Bau eines Geh- und Radweges entlang dem außerörtlichen Bereich der Verlängerung der Hauptstraße bis zur B13 grundsätzlich näher zu treten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 04.05.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2017 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat beurteilt für den in der letzten nicht-öffentlichen Sitzung unter TOP 8 und TOP 10.1 gefassten Beschlüsse die Gründe der Geheimhaltung für weggefallen und beschließt deshalb entspr. Art. 52 Abs. 3 GO die Veröffentlichung.

Anmerkung:
Im Anschluss an die Beschlussfassung gab der Vorsitzende Beschlüsse zur Thematik
- Interkommunale Zusammenarbeit für Wirtschaftsförderung
- Genehmigung der Grundstücksvereinigung Hauptstraße 15, 15a und 17

bekannt, die auch in der Anlage der Niederschrift beigefügt sind.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2017 ö 4
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4.1. Geh- und Radwegebau von Ottershausen nach Ampermoching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2017 ö 4.1

Sachverhalt

Baukosten-Entwicklung
Die von der Gemeinde Hebertshausen durchgeführte öffentliche Ausschreibung für den gesamten Wegebau erbrachte ca. 20 % höhere Vergabekosten, als vom IB Dersch im August 2016 geschätzt. Diese Kostenerhöhung ist bedingt durch
  • generell geänderte Markt- bzw. Auftragslage gegenüber Vorjahr,
  • ungünstigen Ausschreibungszeitraum im Frühjahr 2017, der darauf zurückzuführen ist, dass erst zur Jahreswende die Projektgenehmigung bzw. Zuschusszusage erteilte       s o w i e
  • Mehrbedarf beim Bodenaushub, resultierend aus dem erst seit Herbst 2016 vorliegenden Bodengutachten
Damit steigt letztendlich auch der Kostenanteil der Gemeinde Haimhausen am Wegebau.

Rodungsbeginn
Die Rodungsarbeiten, insb. Holzfällarbeiten im vollständigen Trassenverlauf durch die Fa. Hamann sollen Anfang Juni beginnen und werden etwa eine Woche dauern. Das kann man als Baubeginn betrachten.
Die Rodungsgenehmigung durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck wurde am 30.05.2017 erteilt.

Wegebau
Der eigentliche Wegebau soll am 19.06.2017 beginnen. An diesem Tag soll auch der gemeinsame Spatenstich mit dem Ersten Bürgermeister Reischl von Hebertshausen um 1400 Uhr beim Anwesen „Kaltmühle 3“ erfolgen. Hierzu sind natürlich alle Gemeinderatsmitglieder recht herzlich willkommen. (Bürgermeister kündigte noch gesonderte Einladungsschreiben an alle GR-Mitglieder an.)
Mit den Arbeiten ist die Fa. RDN aus Pfaffenhofen beauftragt. Die beteiligten Grundstückseigentümern sind für 13.06.2017 zu einem Info-Gespräch bezüglich des Bauablaufs eingeladen. Wenn alles nach Zeitplan läuft, soll der Wegebau bis Mitte Oktober 2017 abgeschlossen sein.

Staatliche Förderung
Die Gemeinde Hebertshausen wurde von der Reg.v.Obb. tel. davon informiert, dass die förderfähigen Projektkosten voraussichtlich mit 65% gefördert werden (erwartet waren 70% worden).

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4.2. Generalsanierung Schulturnhalle / Neubau Schulmensa - Zuwendungsrate

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2017 ö 4.2

Sachverhalt

Die Regierung von Oberbayern hat der Gemeinde eine erste Zuwendungsrate in Höhe von 510.000 Euro und dem Schulverband eine Zuwendungsrate von 120.000 Euro für die Generalsanierung der Schulsporthalle und dem Neubau der Schulmensa bewilligt. Die Mittel können nach entsprechendem Baufortschritt abgerufen werden.

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4.3. Vergabeverfahren für die freiberuflichen Leistungen zur Generalsanierung der Schulsporthalle / Neubau Schulmensa

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2017 ö 4.3

Sachverhalt

Die Vertreter der Bauherrengemeinschaft „Schulsporthalle Haimhausen“ (Erster Bürgermeister der Gemeinde Haimhausen und Vorstand des SV Haimhausen) sind dabei Angebote für die Begleitung der notwenigen Vergabeverfahren der freiberuflichen Leistungen (Gebäudeplanung, technische Ausrüstung, Tragwerksplanung – je ab Leistungsphase 5) einzuholen. Die Vergabe kann allerdings erst erfolgen, wenn auch vom BLSV die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn vorliegt.

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4.4. Allgemeines

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2017 ö 4.4

Sachverhalt

Mit den Sitzungsunterlagen bzw. im Rahmen der Sitzung wurden keine Informationen an alle Ratsmitglieder verteilt.
       
Die genehmigte Niederschrift der Mai Sitzung (4. Mai) ist ab Dienstag, den 6. Juni im Ratsinformationssystem im Anhang als PDF abgelegt.

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5. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2017 ö 5
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5.1. Verbotswidriges Parken in der Hauptstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2017 ö 5.1
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5.2. Hochstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2017 ö 5.2
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5.3. Bedarf Verkehrsschilder von Bewuschs frei zu schneiden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2017 ö 5.3
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5.4. Triathlon

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2017 ö 5.4
Datenstand vom 10.07.2017 08:34 Uhr